DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-27 / 16:47 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - - ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu der am *24. Juli 2019*, um 10:00 Uhr, in den Räumen der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Constantin Medien AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des zusammengefassten Lageberichts der Constantin Medien AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss mit Beschluss vom 15. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten* Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen: Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 und zum Abschlussprüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2019 wird die PricewaterhouseCoopers GmbH, München, bestellt. 5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 1 Absatz 1 der Satzung* Die Firma der Gesellschaft soll mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert und die Satzung entsprechend neu gefasst werden. Die zeitliche Bestimmung gibt der Gesellschaft die Möglichkeit, die neue Firmierung einheitlich im Geschäftsverkehr einzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Die Firma der Gesellschaft wird in Sport1 Medien AG mit Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert. § 1 Absatz 1 der Satzung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wie folgt neu gefasst: '_(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:_ _Sport1 Medien AG_' 6. *Beschlussfassung über die Änderung des Unternehmensgegenstandes und entsprechende Neufassung von § 2 Absatz 1 der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: § 2 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die Leitung und das Halten von sowie die Beteiligung an Unternehmen aller Art, insbesondere in den Bereichen Medien, Sportveranstaltungen und -vermarktung sowie IT- und Digitalprodukte/-dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst in den vorgenannten Bereichen und den damit zusammenhängenden Geschäftsgebieten tätig zu sein._' 7. *Beschlussfassung über die Änderung des Ortes der Hauptversammlung und entsprechende Neufassung von § 13 der Satzung* § 13 der Satzung sieht vor, dass die Hauptversammlungen der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft oder an einem deutschen Börsenplatz stattfinden. Um unter Kostengesichtspunkten eine größere Flexibilität hinsichtlich der Wahl des Ortes der Hauptversammlung sowie der erforderlichen Räumlichkeiten zu erreichen, soll der Ort der Hauptversammlung erweitert werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '_Die Hauptversammlungen der Gesellschaft finden am Sitz der Gesellschaft, in der Stadt München, im Landkreis München oder an einem deutschen Börsenplatz statt._' 8. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2015 gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung und die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen* Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 45.000.000 auszugeben (Genehmigtes Kapital 2015) und entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Von dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Mit der Neufassung des Genehmigten Kapitals soll die Gesellschaft auch in Zukunft und für den somit bis 2024 verlängerten Zeitraum jederzeit in die Lage versetzt werden, in den nachfolgend genannten Fällen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, einen entsprechenden Finanzbedarf durch eine Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital schnell und flexibel decken zu können. Daher soll das bestehende Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen werden, das hinsichtlich des Umfangs der Ermächtigung dem Genehmigten Kapital 2015 entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: (1) Die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 gemäß Tagesordnungspunkt 7 beschlossene Ermächtigung, bis zum 10. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 45.000.000 zu erhöhen, wird mit Wirkung zu dem Zeitpunkt aufgehoben, zu dem die Änderung der Satzung gemäß nachstehend (3) in das Handelsregister eingetragen wird. (2) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 23. Juli 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 45.000.000 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 45.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen Bareinlage und/oder gegen Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe an am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen auszuschließen, insbesondere im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften. Bei Barkapitalerhöhungen sind die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, a) soweit dies für Spitzenbeträge erforderlich ist, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; b) um Inhabern der von der Constantin Medien AG oder ihren unmittelbaren oder mittelbaren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- und/oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht zustehen würde; c) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Der rechnerische Anteil am Grundkapital, der auf
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May 27, 2019 10:48 ET (14:48 GMT)
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