DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-05-27 / 16:47
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
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Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 -
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen
und Aktionäre zu der am *24. Juli 2019*, um 10:00 Uhr, in den
Räumen der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der
Constantin Medien AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des
zusammengefassten Lageberichts der Constantin Medien AG
und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs.
1, 315a Abs. 1 HGB*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss und Konzernabschluss mit Beschluss vom
15. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen
Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung
keine Beschlussfassung vorgesehen.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder
des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum
zu entlasten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder
des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen
Zeitraum zu entlasten.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und
für die prüferische Durchsicht von
Zwischenfinanzberichten*
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des
Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen:
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 und zum Abschlussprüfer für die
prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und
des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2019
wird die PricewaterhouseCoopers GmbH, München,
bestellt.
5. *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der
Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 1
Absatz 1 der Satzung*
Die Firma der Gesellschaft soll mit Wirkung zum 1.
Januar 2020 geändert und die Satzung entsprechend neu
gefasst werden. Die zeitliche Bestimmung gibt der
Gesellschaft die Möglichkeit, die neue Firmierung
einheitlich im Geschäftsverkehr einzuführen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
Die Firma der Gesellschaft wird in Sport1 Medien AG mit
Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert. § 1 Absatz 1 der
Satzung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wie folgt
neu gefasst:
'_(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:_
_Sport1 Medien AG_'
6. *Beschlussfassung über die Änderung des
Unternehmensgegenstandes und entsprechende Neufassung
von § 2 Absatz 1 der Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu
beschließen:
§ 2 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die
Leitung und das Halten von sowie die
Beteiligung an Unternehmen aller Art,
insbesondere in den Bereichen Medien,
Sportveranstaltungen und -vermarktung
sowie IT- und
Digitalprodukte/-dienstleistungen. Die
Gesellschaft ist berechtigt, selbst in
den vorgenannten Bereichen und den
damit zusammenhängenden
Geschäftsgebieten tätig zu sein._'
7. *Beschlussfassung über die Änderung des Ortes der
Hauptversammlung und entsprechende Neufassung von § 13
der Satzung*
§ 13 der Satzung sieht vor, dass die Hauptversammlungen
der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft oder an einem
deutschen Börsenplatz stattfinden. Um unter
Kostengesichtspunkten eine größere Flexibilität
hinsichtlich der Wahl des Ortes der Hauptversammlung
sowie der erforderlichen Räumlichkeiten zu erreichen,
soll der Ort der Hauptversammlung erweitert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
beschließen:
§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'_Die Hauptversammlungen der Gesellschaft
finden am Sitz der Gesellschaft, in der
Stadt München, im Landkreis München oder an
einem deutschen Börsenplatz statt._'
8. *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten
Kapitals 2015 gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung und
die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen*
Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat den Vorstand
ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ein Genehmigtes Kapital in Höhe von bis
zu EUR 45.000.000 auszugeben (Genehmigtes Kapital 2015)
und entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Von
dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch
gemacht. Mit der Neufassung des Genehmigten Kapitals
soll die Gesellschaft auch in Zukunft und für den somit
bis 2024 verlängerten Zeitraum jederzeit in die Lage
versetzt werden, in den nachfolgend genannten Fällen
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre,
einen entsprechenden Finanzbedarf durch eine
Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital schnell und
flexibel decken zu können. Daher soll das bestehende
Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben und ein neues
Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen werden, das
hinsichtlich des Umfangs der Ermächtigung dem
Genehmigten Kapital 2015 entspricht.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu
beschließen:
(1) Die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2015
gemäß Tagesordnungspunkt 7 beschlossene
Ermächtigung, bis zum 10. Juni 2020 mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital
der Gesellschaft um bis zu EUR 45.000.000 zu
erhöhen, wird mit Wirkung zu dem Zeitpunkt
aufgehoben, zu dem die Änderung der Satzung
gemäß nachstehend (3) in das
Handelsregister eingetragen wird.
(2) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital
bis zum 23. Juli 2024 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um bis zu EUR 45.000.000 durch
einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt
bis zu 45.000.000 neuen, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien mit einem anteiligen
Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen
Bareinlage und/oder gegen Sacheinlage zu erhöhen
(Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs ihrer
Ausgabe an am Gewinn teil. Der Vorstand wird
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und
ihrer Durchführung festzulegen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei
Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen
auszuschließen, insbesondere im Rahmen von
Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch
mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen
Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den
Erwerb von Vermögensgegenständen
einschließlich Forderungen gegen die
Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften.
Bei Barkapitalerhöhungen sind die neuen Aktien
grundsätzlich den Aktionären zum Bezug
anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten
oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz
1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen,
a) soweit dies für Spitzenbeträge
erforderlich ist, die sich aufgrund
des Bezugsverhältnisses ergeben;
b) um Inhabern der von der Constantin
Medien AG oder ihren unmittelbaren
oder mittelbaren
Tochtergesellschaften ausgegebenen
Options- und/oder Wandlungsrechten
bzw. Wandlungspflichten ein
Bezugsrecht auf neue Aktien in dem
Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach
Ausübung der Options- und/oder
Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung
einer Wandlungspflicht zustehen
würde;
c) wenn der Ausgabebetrag der neuen
Aktien den Börsenpreis der bereits
börsennotierten Aktien der
Gesellschaft nicht wesentlich
unterschreitet. Der rechnerische
Anteil am Grundkapital, der auf
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May 27, 2019 10:48 ET (14:48 GMT)
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