Anzeige
Mehr »
Mittwoch, 02.07.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Nach dem Genius Act: Dieses börsennotierte XRP-Unternehmen greift im Token-Finanzmarkt an!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
314 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Constantin Medien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Constantin Medien AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
24.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-27 / 16:47 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Constantin Medien AG Ismaning - WKN 914720 - 
- ISIN DE0009147207 - Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen 
und Aktionäre zu der am *24. Juli 2019*, um 10:00 Uhr, in den 
Räumen der Alten Kongresshalle, Am Bavariapark 14, 80339 
München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
I. *Tagesordnung* 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
    Constantin Medien AG und des gebilligten 
    Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des 
    zusammengefassten Lageberichts der Constantin Medien AG 
    und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, des 
    Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden 
    Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 
    1, 315a Abs. 1 HGB* 
 
    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten 
    Jahresabschluss und Konzernabschluss mit Beschluss vom 
    15. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit 
    festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
    Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung 
    keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
    des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 für diesen Zeitraum 
    zu entlasten. 
3.  *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder 
    des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder 
    des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 für diesen 
    Zeitraum zu entlasten. 
4.  *Wahl des Abschlussprüfers und des 
    Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 und 
    für die prüferische Durchsicht von 
    Zwischenfinanzberichten* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des 
    Prüfungsausschusses vor, wie folgt zu beschließen: 
 
    Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
    Geschäftsjahr 2019 und zum Abschlussprüfer für die 
    prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und 
    des Zwischenlageberichts des Konzerns zum 30. Juni 2019 
    wird die PricewaterhouseCoopers GmbH, München, 
    bestellt. 
5.  *Beschlussfassung über die Änderung der Firma der 
    Gesellschaft und entsprechende Neufassung von § 1 
    Absatz 1 der Satzung* 
 
    Die Firma der Gesellschaft soll mit Wirkung zum 1. 
    Januar 2020 geändert und die Satzung entsprechend neu 
    gefasst werden. Die zeitliche Bestimmung gibt der 
    Gesellschaft die Möglichkeit, die neue Firmierung 
    einheitlich im Geschäftsverkehr einzuführen. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    Die Firma der Gesellschaft wird in Sport1 Medien AG mit 
    Wirkung zum 1. Januar 2020 geändert. § 1 Absatz 1 der 
    Satzung wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 wie folgt 
    neu gefasst: 
 
     '_(1) Die Firma der Gesellschaft lautet:_ 
 
     _Sport1 Medien AG_' 
6.  *Beschlussfassung über die Änderung des 
    Unternehmensgegenstandes und entsprechende Neufassung 
    von § 2 Absatz 1 der Satzung* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu 
    beschließen: 
 
    § 2 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
    '(1) _Gegenstand des Unternehmens ist die 
         Leitung und das Halten von sowie die 
         Beteiligung an Unternehmen aller Art, 
         insbesondere in den Bereichen Medien, 
         Sportveranstaltungen und -vermarktung 
         sowie IT- und 
         Digitalprodukte/-dienstleistungen. Die 
         Gesellschaft ist berechtigt, selbst in 
         den vorgenannten Bereichen und den 
         damit zusammenhängenden 
         Geschäftsgebieten tätig zu sein._' 
7.  *Beschlussfassung über die Änderung des Ortes der 
    Hauptversammlung und entsprechende Neufassung von § 13 
    der Satzung* 
 
    § 13 der Satzung sieht vor, dass die Hauptversammlungen 
    der Gesellschaft am Sitz der Gesellschaft oder an einem 
    deutschen Börsenplatz stattfinden. Um unter 
    Kostengesichtspunkten eine größere Flexibilität 
    hinsichtlich der Wahl des Ortes der Hauptversammlung 
    sowie der erforderlichen Räumlichkeiten zu erreichen, 
    soll der Ort der Hauptversammlung erweitert werden. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
    beschließen: 
 
    § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
     '_Die Hauptversammlungen der Gesellschaft 
     finden am Sitz der Gesellschaft, in der 
     Stadt München, im Landkreis München oder an 
     einem deutschen Börsenplatz statt._' 
8.  *Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten 
    Kapitals 2015 gemäß § 3 Absatz 7 der Satzung und 
    die Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2019 mit der 
    Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts der 
    Aktionäre und entsprechende Satzungsänderungen* 
 
    Die Hauptversammlung vom 10. Juni 2015 hat den Vorstand 
    ermächtigt, bis zum 10. Juni 2020 mit Zustimmung des 
    Aufsichtsrats ein Genehmigtes Kapital in Höhe von bis 
    zu EUR 45.000.000 auszugeben (Genehmigtes Kapital 2015) 
    und entsprechende Satzungsänderungen beschlossen. Von 
    dieser Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch 
    gemacht. Mit der Neufassung des Genehmigten Kapitals 
    soll die Gesellschaft auch in Zukunft und für den somit 
    bis 2024 verlängerten Zeitraum jederzeit in die Lage 
    versetzt werden, in den nachfolgend genannten Fällen 
    auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre, 
    einen entsprechenden Finanzbedarf durch eine 
    Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital schnell und 
    flexibel decken zu können. Daher soll das bestehende 
    Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben und ein neues 
    Genehmigtes Kapital 2019 beschlossen werden, das 
    hinsichtlich des Umfangs der Ermächtigung dem 
    Genehmigten Kapital 2015 entspricht. 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
    beschließen: 
 
    (1) Die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2015 
        gemäß Tagesordnungspunkt 7 beschlossene 
        Ermächtigung, bis zum 10. Juni 2020 mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital 
        der Gesellschaft um bis zu EUR 45.000.000 zu 
        erhöhen, wird mit Wirkung zu dem Zeitpunkt 
        aufgehoben, zu dem die Änderung der Satzung 
        gemäß nachstehend (3) in das 
        Handelsregister eingetragen wird. 
    (2) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital 
        bis zum 23. Juli 2024 mit Zustimmung des 
        Aufsichtsrats um bis zu EUR 45.000.000 durch 
        einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt 
        bis zu 45.000.000 neuen, auf den Inhaber 
        lautenden Stückaktien mit einem anteiligen 
        Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 gegen 
        Bareinlage und/oder gegen Sacheinlage zu erhöhen 
        (Genehmigtes Kapital 2019). Die neuen Aktien 
        nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs ihrer 
        Ausgabe an am Gewinn teil. Der Vorstand wird 
        ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die 
        weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und 
        ihrer Durchführung festzulegen. 
 
        Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit 
        Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht bei 
        Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen 
        auszuschließen, insbesondere im Rahmen von 
        Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch 
        mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, 
        Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen 
        Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den 
        Erwerb von Vermögensgegenständen 
        einschließlich Forderungen gegen die 
        Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften. 
 
        Bei Barkapitalerhöhungen sind die neuen Aktien 
        grundsätzlich den Aktionären zum Bezug 
        anzubieten; sie können auch von Kreditinstituten 
        oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 
        1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, 
        sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der 
        Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung 
        des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
        bei Barkapitalerhöhungen auszuschließen, 
 
        a) soweit dies für Spitzenbeträge 
           erforderlich ist, die sich aufgrund 
           des Bezugsverhältnisses ergeben; 
        b) um Inhabern der von der Constantin 
           Medien AG oder ihren unmittelbaren 
           oder mittelbaren 
           Tochtergesellschaften ausgegebenen 
           Options- und/oder Wandlungsrechten 
           bzw. Wandlungspflichten ein 
           Bezugsrecht auf neue Aktien in dem 
           Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach 
           Ausübung der Options- und/oder 
           Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung 
           einer Wandlungspflicht zustehen 
           würde; 
        c) wenn der Ausgabebetrag der neuen 
           Aktien den Börsenpreis der bereits 
           börsennotierten Aktien der 
           Gesellschaft nicht wesentlich 
           unterschreitet. Der rechnerische 
           Anteil am Grundkapital, der auf 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:48 ET (14:48 GMT)

© 2019 Dow Jones News
Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

Milliarden strömen aus den USA – und suchen neue, lukrative Ziele. Und genau hier kommt China ins Spiel. Trotz aller Spannungen wächst die chinesische Wirtschaft dynamisch weiter, Innovation und Digitalisierung treiben die Märkte an.

Im kostenlosen Spezialreport stellen wir Ihnen 5 Aktien aus China vor, die vom US-Niedergang profitieren und das Potenzial haben, den Markt regelrecht zu überflügeln. Wer jetzt klug investiert, sichert sich den Zugang zu den neuen Wachstums-Champions von morgen.

Holen Sie sich den neuesten Report! Verpassen Sie nicht, welche 5 Aktien die Konkurrenz aus den USA outperformen dürften, und laden Sie sich das Gratis-PDF jetzt kostenlos herunter.

Dieses exklusive Angebot gilt aber nur für kurze Zeit! Daher jetzt downloaden!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.