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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-27 / 16:49 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN 
ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00 
Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum 
"Lichthof", 
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe 
    Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
    zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste 
    Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
    sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands 
    für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
    eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung 
    ausliegen. 
 
    Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu 
    Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand 
    aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden 
    bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
    damit festgestellt. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
    Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. 
    Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
7.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
    WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor 
    der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
8.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit 
    Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende 
    des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr 
    Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. 
    Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
    Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 
    2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt 
    am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor 
    Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis 
    zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG 
    bestellt worden. 
 
    Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 
    der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 
    drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die 
    Hauptversammlung gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
    "Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
    Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe 
    Waste Technology AG gewählt: 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, 
       Volksrepublik China, ehemaliger Professor 
       der Ingenieurwissenschaften an der 
       Nanjing Normal University (Energie- und 
       Maschinentechnik), 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, 
       Volksrepublik China, Finanzberater und 
       Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der 
       Niederlassung von Moore Stephens Dahua 
       CPAs in Xiamen, Volksrepublik China, 
    c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik 
       China, stellvertretende Leiterin der 
       School of Economics and Management, 
       Tsinghua Universität, Beijing, China." 
 
    Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur 
    Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils 
    gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) 
    Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 
    125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Keine 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Non-executive director der Da Sen 
            Holdings Group Limited, Hong Kong, 
            China 
    c) Frau Li Zhuang 
 

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May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

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