DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-27 / 16:49 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00 Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum "Lichthof", Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 7. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 8. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG bestellt worden. Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: "Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG gewählt: a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, Volksrepublik China, ehemaliger Professor der Ingenieurwissenschaften an der Nanjing Normal University (Energie- und Maschinentechnik), b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, Volksrepublik China, Finanzberater und Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der Niederlassung von Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, Volksrepublik China, c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik China, stellvertretende Leiterin der School of Economics and Management, Tsinghua Universität, Beijing, China." Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG): a) Herr Professor Chuantong Li (i) Keine (ii) Keine b) Herr Triomphe Zheng Lin (i) Keine (ii) Non-executive director der Da Sen Holdings Group Limited, Hong Kong, China c) Frau Li Zhuang
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May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)