DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-27 / 16:49 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00 Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum "Lichthof", Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016* Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. 2. *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016* Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 6. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 7. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor der nächsten Hauptversammlung erfolgt. Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 8. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG bestellt worden. Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: "Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG gewählt: a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, Volksrepublik China, ehemaliger Professor der Ingenieurwissenschaften an der Nanjing Normal University (Energie- und Maschinentechnik), b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, Volksrepublik China, Finanzberater und Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der Niederlassung von Moore Stephens Dahua CPAs in Xiamen, Volksrepublik China, c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik China, stellvertretende Leiterin der School of Economics and Management, Tsinghua Universität, Beijing, China." Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt. Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG): a) Herr Professor Chuantong Li (i) Keine (ii) Keine b) Herr Triomphe Zheng Lin (i) Keine (ii) Non-executive director der Da Sen Holdings Group Limited, Hong Kong, China c) Frau Li Zhuang
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May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)
(i) Keine (ii) Keine Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär. In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Professor Chuantong Li im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herrn Triomphe Zheng Lin im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat zur Wahl zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen. Herr Triomphe Zheng Lin erfüllt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als Finanzberater und Rechnungsprüfer die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an einen unabhängigen Finanzexperten. 9. *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: "Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 folgende Vergütung gewährt: a) Die Vergütung für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 20.000,00. Die Vergütung für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 16.000,00. Die Vergütung für die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für jedes volle Kalenderjahr ihrer Tätigkeit EUR 13.660,00. Bezieht sich die Tätigkeit eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf ein volles Kalenderjahr, so wird die Vergütung zeitanteilig (pro rata temporis) gezahlt. b) Die Vergütung wird fällig zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder vom 31. Juli 2009 sowie vom 28. Juni 2011 sind damit obsolet. Eine erfolgsorientierte Vergütung wird in der Zukunft nicht mehr gezahlt." 10. *Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens)* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der Satzung wie folgt zu ändern: a) In § 2 Abs. 1 der Satzung wird folgender neuer Satz 2 eingefügt: _"Zum Gegenstand des Unternehmens zählt ferner das Halten und die Verwaltung von direkten und indirekten Beteiligungen in dem Bereich nicht ertragswirksame Vermögenswerte."_ b) Der bisherige § 2 Abs. 1 Satz 2 wird zu Satz 3. Weitere Angaben und Hinweise *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. *Teilnahme an der Hauptversammlung* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder englischer Sprache ("Nachweis"). Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den *14. Juni 2019, 0:00 Uhr* (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag"). Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis zum *28. Juni 2019, 24:00 Uhr *(MESZ), unter folgender Adresse zugehen: ZhongDe Waste Technology AG c/o M.M.Warburg & CO Kommanditgesellschaft auf Aktien Wertpapier und Derivate Service - Bestandsführung Ferdinandstraße 75 20095 Hamburg (Germany) oder Fax: 040/36181116 oder E-Mail: wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle für den Zugang zur Hauptversammlung. *Bedeutung des Nachweisstichtags* Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen. *Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen. Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln: ZhongDe Waste Technology AG Barckhausstraße 1 60325 Frankfurt am Main oder Fax: +49 69 2475689-900 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie für den Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html heruntergeladen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten an: ZhongDe Waste Technology AG Barckhausstraße 1 60325 Frankfurt am Main oder Fax: +49 69 2475689-900 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt werden können. Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt
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May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)