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DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: -2-

DJ DGAP-HV: ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ZhongDe Waste Technology AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ZhongDe Waste Technology AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 05.07.2019 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-27 / 16:49 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ZhongDe Waste Technology AG Frankfurt am Main ISIN DE000ZDWT018 / WKN 
ZDWT01 Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu unserer diesjährigen 
ordentlichen Hauptversammlung ein, die am *5. Juli 2019 *um *11:00 
Uhr* (MESZ) in den Geschäftsräumen der IHK Frankfurt am Main, Raum 
"Lichthof", 
Börsenplatz 4, 60313 Frankfurt am Main stattfindet. Tagesordnung 
1.  *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZhongDe 
    Waste Technology AG und des gebilligten Konzernabschlusses 
    zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ZhongDe Waste 
    Technology AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des 
    Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
    sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Die vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands 
    für die Verwendung des Bilanzgewinns können auf der 
    Internetseite der Gesellschaft unter 
 
    http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
    eingesehen werden und werden auch in der Hauptversammlung 
    ausliegen. 
 
    Im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen wird zu 
    Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst. Der vom Vorstand 
    aufgestellte Jahresabschluss und der Konzernabschluss wurden 
    bereits vom Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist 
    damit festgestellt. 
2.  *Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten 
    Jahresabschluss der ZhongDe Waste Technology AG zum 31. 
    Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 
    43.393.578,53 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen. 
3.  *Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4.  *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
    Geschäftsjahr 2016* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
    2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen 
    Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
5.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2017 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2017 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
6.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2018 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen des Geschäftsjahrs 2018 im 
    Sinne von § 115 Abs. 7 WpHG zu wählen. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
7.  *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers 
    für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für die etwaige 
    prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzinformationen* 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die HLB Dr. Stückmann und 
    Partner mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
    Steuerberatungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer 
    und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
    zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im 
    Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 enthaltenen 
    verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts sowie für 
    eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher 
    unterjähriger Finanzinformationen im Sinne von § 115 Abs. 7 
    WpHG zu wählen, sofern eine solche prüferische Durchsicht vor 
    der nächsten Hauptversammlung erfolgt. 
 
    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher 
    Einflussnahme durch Dritte. Dem Aufsichtsrat wurde 
    außerdem keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende 
    Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der 
    EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
    des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
    über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei 
    Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
    Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) auferlegt. 
8.  *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
    Der ehemalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Gerrit 
    Kaufhold, sowie der ehemalige stellvertretende Vorsitzende 
    des Aufsichtsrats, Herr Prof. Dr. Bernd Neukirchen, haben ihr 
    Amt jeweils mit Wirkung zum 30. September 2016 niedergelegt. 
    Das weitere ehemalige Mitglied des Aufsichtsrats, Herr 
    Feng-Chang Chang, hat sein Amt mit Wirkung zum 15. Oktober 
    2016 niedergelegt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt 
    am Main vom 24. Oktober 2016 sind die Herren Professor 
    Chuantong Li und Triomphe Zheng Lin sowie Frau Li Zhuang bis 
    zum Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu 
    Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe Waste Technology AG 
    bestellt worden. 
 
    Gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 12 Abs. 1 
    der Satzung besteht der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus 
    drei Mitgliedern der Aktionäre, die durch die 
    Hauptversammlung gewählt werden. 
 
    Der Aufsichtsrat schlägt vor, Folgendes zu beschließen: 
 
    "Die folgenden Personen werden hiermit bis zum Ablauf der 
    Hauptversammlung, die über die Entlastung der 
    Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2021 
    beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der ZhongDe 
    Waste Technology AG gewählt: 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li, Nanjing, 
       Volksrepublik China, ehemaliger Professor 
       der Ingenieurwissenschaften an der 
       Nanjing Normal University (Energie- und 
       Maschinentechnik), 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin, Xiamen, 
       Volksrepublik China, Finanzberater und 
       Rechnungsprüfer, Gründungspartner bei der 
       Niederlassung von Moore Stephens Dahua 
       CPAs in Xiamen, Volksrepublik China, 
    c) Frau Li Zhuang, Beijing, Volksrepublik 
       China, stellvertretende Leiterin der 
       School of Economics and Management, 
       Tsinghua Universität, Beijing, China." 
 
    Die *Lebensläufe* der Kandidaten und der Kandidatin, die zur 
    Wahl stehen, sind am Ende dieser Einladung abgedruckt. 
 
    Die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind jeweils 
    gemäß nachfolgender Auflistung (i) Mitglied in folgenden 
    anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten sowie (ii) 
    Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (Angaben nach § 
    125 Abs. 1 Satz 5 AktG): 
 
    a) Herr Professor Chuantong Li 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Keine 
    b) Herr Triomphe Zheng Lin 
 
       (i)  Keine 
       (ii) Non-executive director der Da Sen 
            Holdings Group Limited, Hong Kong, 
            China 
    c) Frau Li Zhuang 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

(i)  Keine 
       (ii) Keine 
 
    Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die zur Wahl 
    vorgeschlagenen Kandidaten in keiner nach Ziffer 5.4.1 des 
    Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden 
    persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Gesellschaft 
    oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft 
    oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten 
    Aktionär. 
 
    In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
    Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum 
    Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Gemäß 
    Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
    wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, 
    Herrn Professor Chuantong Li im Fall seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat zur Wahl zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und 
    Herrn Triomphe Zheng Lin im Fall seiner Wahl in den 
    Aufsichtsrat zur Wahl zum stellvertretenden 
    Aufsichtsratsvorsitzenden vorzuschlagen. 
 
    Herr Triomphe Zheng Lin erfüllt nach Einschätzung des 
    Aufsichtsrats insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als 
    Finanzberater und Rechnungsprüfer die Anforderungen des § 100 
    Abs. 5 AktG an einen unabhängigen Finanzexperten. 
9.  *Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss 
    zu fassen: 
 
    "Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird mit Wirkung ab dem 
    Ablauf der Hauptversammlung am 5. Juli 2019 folgende 
    Vergütung gewährt: 
 
    a) Die Vergütung für den Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrats beträgt für jedes volle 
       Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 
       20.000,00. Die Vergütung für den 
       stellvertretenden Vorsitzenden des 
       Aufsichtsrats beträgt für jedes volle 
       Kalenderjahr seiner Tätigkeit EUR 
       16.000,00. Die Vergütung für die übrigen 
       Mitglieder des Aufsichtsrats beträgt für 
       jedes volle Kalenderjahr ihrer Tätigkeit 
       EUR 13.660,00. Bezieht sich die Tätigkeit 
       eines Aufsichtsratsmitglieds nicht auf 
       ein volles Kalenderjahr, so wird die 
       Vergütung zeitanteilig (pro rata 
       temporis) gezahlt. 
    b) Die Vergütung wird fällig zum 31. 
       Dezember eines jeden Jahres. 
 
    Die Beschlüsse der Hauptversammlung zur Vergütung der 
    Aufsichtsratsmitglieder vom 31. Juli 2009 sowie vom 28. Juni 
    2011 sind damit obsolet. Eine erfolgsorientierte Vergütung 
    wird in der Zukunft nicht mehr gezahlt." 
10. *Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des 
    Unternehmens)* 
 
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 2 Abs. 1 der 
    Satzung wie folgt zu ändern: 
 
    a) In § 2 Abs. 1 der Satzung wird folgender 
       neuer Satz 2 eingefügt: 
 
       _"Zum Gegenstand des Unternehmens zählt 
       ferner das Halten und die Verwaltung von 
       direkten und indirekten Beteiligungen in 
       dem Bereich nicht ertragswirksame 
       Vermögenswerte."_ 
    b) Der bisherige § 2 Abs. 1 Satz 2 wird zu 
       Satz 3. 
Weitere Angaben und Hinweise 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 13.000.000,00, das in 13.000.000 
nennwertlose Stückaktien eingeteilt ist. Jede Aktie gewährt in der 
Hauptversammlung eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung hält die Gesellschaft 400.000 eigene Aktien, aus 
denen der Gesellschaft keine Stimmrechte zustehen. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
rechtzeitig in Textform (§ 126b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet 
haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und 
zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zum Nachweis genügt 
ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des 
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz in deutscher oder 
englischer Sprache ("Nachweis"). Der Nachweis hat sich auf den Beginn 
des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, mithin auf den 
*14. Juni 2019, 0:00 Uhr* (MESZ), zu beziehen ("Nachweisstichtag"). 
 
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens bis 
zum *28. Juni 2019, 24:00 Uhr *(MESZ), unter folgender Adresse 
zugehen: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 c/o M.M.Warburg & CO 
 Kommanditgesellschaft auf Aktien 
 Wertpapier und Derivate Service - 
 Bestandsführung 
 Ferdinandstraße 75 
 20095 Hamburg (Germany) 
 oder Fax: 040/36181116 
 oder E-Mail: 
 wds-ds-bestandsfuehrung@mmwarburg.com 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises bei der Gesellschaft 
unter oben genannter Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten 
für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der 
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die 
Gesellschaft unter oben genannter Adresse Sorge zu tragen. Anders als 
die Anmeldung zur Hauptversammlung und die Erbringung des Nachweises 
ist die Eintrittskarte jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts, sondern 
dient lediglich der Vereinfachung des Ablaufs der Einlasskontrolle 
für den Zugang zur Hauptversammlung. 
 
*Bedeutung des Nachweisstichtags* 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer den auf den Nachweisstichtag bezogenen Nachweis erbracht hat. Die 
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des 
Stimmrechts bemessen sich dabei im Verhältnis zur Gesellschaft 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag, ohne dass damit eine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einhergeht. Auch im Fall der 
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes 
nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung 
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am 
Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. die Veräußerung oder der 
Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen 
auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- oder stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich 
bevollmächtigen. 
 
*Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigte* 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht und ihre sonstigen Aktionärsrechte 
unter entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte 
ausüben lassen, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein 
Kreditinstitut oder einen sonstigen Dritten. Auch in diesem Fall sind 
eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis 
des Anteilsbesitzes erforderlich. 
 
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen - soweit nicht 
ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 
135 AktG gleichgestellte Person oder Organisation bevollmächtigt 
werden soll - der Textform (§ 126b BGB). Bevollmächtigt ein Aktionär 
mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere 
dieser Personen zurückweisen. 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft muss 
entweder am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
erbracht werden oder der Gesellschaft vorher unter der nachfolgend 
genannten Adresse zugehen, wobei die Aktionäre in letztgenanntem Fall 
zur organisatorischen Erleichterung gebeten werden, den Nachweis 
möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu übermitteln: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Fax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Diese Adresse steht von der Einberufung der Hauptversammlung an auch 
für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft sowie für den 
Widerruf von Vollmachten zur Verfügung. 
 
Ein Formular, von dem bei der Vollmachtserteilung Gebrauch gemacht 
werden kann, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung übermittelt. Darüber hinaus kann das Formular auch 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
http://zhongde-ag.de/investor_relations/hauptversammlung.html 
 
heruntergeladen werden und wird auf Verlangen auch jedem Aktionär 
unverzüglich und kostenlos übermittelt. Das Verlangen ist zu richten 
an: 
 
 ZhongDe Waste Technology AG 
 Barckhausstraße 1 
 60325 Frankfurt am Main 
 oder Fax: +49 69 2475689-900 
 oder E-Mail: hv@zhongde-ag.de 
 
Im Falle der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer anderen diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellte Person oder Organisation richten sich Verfahren und 
Form der Bevollmächtigung nach deren Regeln, die bei diesen erfragt 
werden können. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären als Service an, sich in der 
Hauptversammlung durch den von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Der von der Gesellschaft 
benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich 
nach Maßgabe der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne 
ausdrückliche Weisungen wird sich der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter der Stimme zum betreffenden Abstimmungspunkt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 27, 2019 10:49 ET (14:49 GMT)

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