Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Bei Atoss Software könnte dies zu einer Sonderkonjunktur führen. Mit einem Plus von mehr als 50 Prozent seit Jahresanfang zählt die Aktie schon jetzt zu den absoluten Top-Performern unter den heimischen Nebenwerten.Den vollständigen Artikel lesen ...