DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-28 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 940 Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 12. Juli 2019, 10:00 Uhr (MESZ) im Novotel Hamburg City Alster Lübecker Straße 3 22087 Hamburg stattfindenden 37. ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ALBIS Leasing AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS Leasing AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im festgestellten Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.363.469,37 wie folgt zu verwenden: Ausschüttung einer EUR 1.112.760,00 Dividende von EUR 0,06 je für das Geschäftsjahr 2018 dividendenberechtigter Stückaktie: Einstellung in die anderen EUR 250.709,37 Gewinnrücklagen: 3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Den Mitgliedern des Vorstands Herrn Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. b) Die Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 wird - im Hinblick auf die laufende Sonderprüfung - bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Den ehemaligen und gegenwärtigen Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr. Peter-Jörg Klein, Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf, Herrn Marc Tüngler, Herrn Eberhard Köbe und Herrn Wolfgang Wittmann wird für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung erteilt. b) Die Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Rolf Aschermann für das Geschäftsjahr 2018 wird - im Hinblick auf die laufende Sonderprüfung - bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, vertagt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine Einzelentlastung durchführen zu lassen. 5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wird die Vistra Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zudem zum Prüfer für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt. Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass er frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU Abschlussprüferverordnung genannten Art auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern* Die Amtszeit der bisherigen Aufsichtsratsmitglieder Professor Dr. Horst Zündorf und Wolfgang Wittmann läuft mit Beendigung dieser Hauptversammlung ab. Es sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, Abs. 4, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier von den Aktionären zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der Einzelwahl folgende Kandidaten in den Aufsichtsrat wieder zu wählen: a) *Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf,* Hamburg, Professor für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und externes Rechnungswesen an der Universität Hamburg. Herr Prof. Dr. Horst Zündorf ist bei anderen Gesellschaften weder Mitglied eines gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrats noch Mitglied eines vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremiums. b) *Herrn Wolfgang Wittmann,* Winkelhaid, Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei ADWUS Rechtsanwälte, Nürnberg. Herr Wittmann ist Mitglied in folgenden anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - wallmedien AG Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien bestehen nicht. Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung dieser Hauptversammlung und bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung). Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär; beide Kandidaten sind von diesen unabhängig. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird Folgendes mitgeteilt: Vorbehaltlich der Entscheidungskompetenz des sich neu konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr Wolfgang Wittmann Aufsichtsratsvorsitzender bleiben. Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen können (Ziffer 5.4.5 S. 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex). Lebensläufe der zur Wiederwahl anstehenden Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf und Herrn Wolfgang Wittmann, die über deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft geben, sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich und veröffentlicht. 7. *Beschlussfassung über die Änderung der Satzung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: '(1) Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates berufen. Diesem obliegt die Versammlungsleitung. Im Falle seiner Verhinderung wird die Hauptversammlung von dem stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet. Ist auch dieser verhindert, wird der Leiter der Hauptversammlung (Versammlungsleiter) durch den Aufsichtsrat gewählt. Wählbar sind sowohl Mitglieder des Aufsichtsrats als auch Dritte ohne Rücksicht darauf, ob sie dem Unternehmen angehören. Ist keine der vorbezeichneten Personen erschienen oder zur Leitung der Hauptversammlung bereit, so eröffnet das an Lebensjahren älteste Vorstandsmitglied die Hauptversammlung und lässt von dieser einen Versammlungsleiter wählen. (2) _Der Versammlungsleiter leitet die Hauptversammlung, bestimmt die Reihenfolge der Gegenstände der Tagesordnung und die Art der Abstimmung._ (3) Der Versammlungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Redner. Er ist ferner ermächtigt, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu
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May 28, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)