DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß
§121 AktG
2019-05-28 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656
940 Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 12. Juli 2019,
10:00 Uhr (MESZ) im
Novotel Hamburg City Alster
Lübecker Straße 3
22087 Hamburg stattfindenden 37. ordentlichen
Hauptversammlung ein.
*Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der ALBIS Leasing AG, des gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS
Leasing AG und des Konzerns für das
Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts
des Aufsichtsrats*
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand
aufgestellten Jahresabschluss und
Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April
2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit
festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es
daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im
festgestellten Jahresabschluss der ALBIS
Leasing AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.363.469,37 wie
folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer EUR 1.112.760,00
Dividende von EUR 0,06 je
für das Geschäftsjahr 2018
dividendenberechtigter
Stückaktie:
Einstellung in die anderen EUR 250.709,37
Gewinnrücklagen:
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Den Mitgliedern des Vorstands Herrn
Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz
wird für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung erteilt.
b) Die Beschlussfassung über die Entlastung
des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn
Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018
wird - im Hinblick auf die laufende
Sonderprüfung - bis zur nächsten
ordentlichen Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019
Beschluss fasst, vertagt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Den ehemaligen und gegenwärtigen
Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr.
Peter-Jörg Klein, Herrn Prof. Dr. Horst
Zündorf, Herrn Marc Tüngler, Herrn
Eberhard Köbe und Herrn Wolfgang Wittmann
wird für das Geschäftsjahr 2018
Entlastung erteilt.
b) Die Beschlussfassung über die Entlastung
des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds
Herrn Dr. Rolf Aschermann für das
Geschäftsjahr 2018 wird - im Hinblick auf
die laufende Sonderprüfung - bis zur
nächsten ordentlichen Hauptversammlung,
die über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst,
vertagt.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem
satzungsgemäß die Leitung der
Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine
Einzelentlastung durchführen zu lassen.
5. *Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Die Vistra Treuhand GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,
wird zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2019 bestellt.
b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht von
Halbjahresabschluss und -lagebericht
entscheidet, wird die Vistra Treuhand
GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Hamburg, zudem zum Prüfer für eine
prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und des Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG
bis zur nächsten ordentlichen
Hauptversammlung bestellt.
Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass er frei von
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist
und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der
EU Abschlussprüferverordnung genannten Art
auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. April 2014 über spezifische Anforderungen
an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von
öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des
Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von
Aufsichtsratsmitgliedern*
Die Amtszeit der bisherigen
Aufsichtsratsmitglieder Professor Dr. Horst
Zündorf und Wolfgang Wittmann läuft mit
Beendigung dieser Hauptversammlung ab.
Es sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder
zu bestellen. Der Aufsichtsrat setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, Abs. 4,
101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung
aus vier von den Aktionären zu wählenden
Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist
bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der
Einzelwahl folgende Kandidaten in den
Aufsichtsrat wieder zu wählen:
a) *Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf,* Hamburg,
Professor für betriebswirtschaftliche
Steuerlehre und externes Rechnungswesen
an der Universität Hamburg.
Herr Prof. Dr. Horst Zündorf ist bei
anderen Gesellschaften weder Mitglied
eines gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsrats noch Mitglied eines
vergleichbaren in- oder ausländischen
Kontrollgremiums.
b) *Herrn Wolfgang Wittmann,* Winkelhaid,
Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei ADWUS
Rechtsanwälte, Nürnberg.
Herr Wittmann ist Mitglied in folgenden
anderen gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten:
- wallmedien AG
Mitgliedschaften in vergleichbaren in-
und ausländischen Kontrollgremien
bestehen nicht.
Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung
dieser Hauptversammlung und bis zur Beendigung
der Hauptversammlung, die über die Entlastung
des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung).
Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs.
5 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum
Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder
einem wesentlich an der Gesellschaft
beteiligten Aktionär; beide Kandidaten sind von
diesen unabhängig.
Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen
Corporate Governance Kodex wird Folgendes
mitgeteilt: Vorbehaltlich der
Entscheidungskompetenz des sich neu
konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr
Wolfgang Wittmann Aufsichtsratsvorsitzender
bleiben.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten
vergewissert, dass diese den zu erwartenden
Zeitaufwand aufbringen können (Ziffer 5.4.5 S.
1 des Deutschen Corporate Governance Kodex).
Lebensläufe der zur Wiederwahl anstehenden
Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Prof. Dr. Horst
Zündorf und Herrn Wolfgang Wittmann, die über
deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und
Erfahrungen Auskunft geben, sind auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich und
veröffentlicht.
7. *Beschlussfassung über die Änderung der
Satzung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
§ 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'(1) Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist
der Vorsitzende des Aufsichtsrates
berufen. Diesem obliegt die
Versammlungsleitung. Im Falle seiner
Verhinderung wird die Hauptversammlung
von dem stellvertretenden Vorsitzenden
des Aufsichtsrats geleitet. Ist auch
dieser verhindert, wird der Leiter der
Hauptversammlung (Versammlungsleiter)
durch den Aufsichtsrat gewählt. Wählbar
sind sowohl Mitglieder des
Aufsichtsrats als auch Dritte ohne
Rücksicht darauf, ob sie dem
Unternehmen angehören. Ist keine der
vorbezeichneten Personen erschienen
oder zur Leitung der Hauptversammlung
bereit, so eröffnet das an Lebensjahren
älteste Vorstandsmitglied die
Hauptversammlung und lässt von dieser
einen Versammlungsleiter wählen.
(2) _Der Versammlungsleiter leitet die
Hauptversammlung, bestimmt die
Reihenfolge der Gegenstände der
Tagesordnung und die Art der
Abstimmung._
(3) Der Versammlungsleiter bestimmt die
Reihenfolge der Redner. Er ist ferner
ermächtigt, das Frage- und Rederecht der
Aktionäre zeitlich angemessen zu
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