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DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-28 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 
940 Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 
den 12. Juli 2019, 
10:00 Uhr (MESZ) im 
Novotel Hamburg City Alster 
Lübecker Straße 3 
22087 Hamburg stattfindenden 37. ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
   Leasing AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 
   2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der ALBIS 
   Leasing AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.363.469,37 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 1.112.760,00 
   Dividende von EUR 0,06 je 
   für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die anderen  EUR 250.709,37 
   Gewinnrücklagen: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Den Mitgliedern des Vorstands Herrn 
      Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz 
      wird für das Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   b) Die Beschlussfassung über die Entlastung 
      des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn 
      Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 
      wird - im Hinblick auf die laufende 
      Sonderprüfung - bis zur nächsten 
      ordentlichen Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
      Beschluss fasst, vertagt. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Den ehemaligen und gegenwärtigen 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr. 
      Peter-Jörg Klein, Herrn Prof. Dr. Horst 
      Zündorf, Herrn Marc Tüngler, Herrn 
      Eberhard Köbe und Herrn Wolfgang Wittmann 
      wird für das Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   b) Die Beschlussfassung über die Entlastung 
      des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds 
      Herrn Dr. Rolf Aschermann für das 
      Geschäftsjahr 2018 wird - im Hinblick auf 
      die laufende Sonderprüfung - bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das 
      Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, 
      vertagt. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die Vistra Treuhand GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die Vistra Treuhand 
      GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hamburg, zudem zum Prüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG 
      bis zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass er frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder Professor Dr. Horst 
   Zündorf und Wolfgang Wittmann läuft mit 
   Beendigung dieser Hauptversammlung ab. 
 
   Es sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder 
   zu bestellen. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, Abs. 4, 
   101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung 
   aus vier von den Aktionären zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl folgende Kandidaten in den 
   Aufsichtsrat wieder zu wählen: 
 
   a) *Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf,* Hamburg, 
      Professor für betriebswirtschaftliche 
      Steuerlehre und externes Rechnungswesen 
      an der Universität Hamburg. 
 
      Herr Prof. Dr. Horst Zündorf ist bei 
      anderen Gesellschaften weder Mitglied 
      eines gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsrats noch Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums. 
   b) *Herrn Wolfgang Wittmann,* Winkelhaid, 
      Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei ADWUS 
      Rechtsanwälte, Nürnberg. 
 
      Herr Wittmann ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - wallmedien AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
      bestehen nicht. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung und bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung). 
 
   Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär; beide Kandidaten sind von 
   diesen unabhängig. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt: Vorbehaltlich der 
   Entscheidungskompetenz des sich neu 
   konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr 
   Wolfgang Wittmann Aufsichtsratsvorsitzender 
   bleiben. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   vergewissert, dass diese den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können (Ziffer 5.4.5 S. 
   1 des Deutschen Corporate Governance Kodex). 
 
   Lebensläufe der zur Wiederwahl anstehenden 
   Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Prof. Dr. Horst 
   Zündorf und Herrn Wolfgang Wittmann, die über 
   deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen Auskunft geben, sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich und 
   veröffentlicht. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist 
        der Vorsitzende des Aufsichtsrates 
        berufen. Diesem obliegt die 
        Versammlungsleitung. Im Falle seiner 
        Verhinderung wird die Hauptversammlung 
        von dem stellvertretenden Vorsitzenden 
        des Aufsichtsrats geleitet. Ist auch 
        dieser verhindert, wird der Leiter der 
        Hauptversammlung (Versammlungsleiter) 
        durch den Aufsichtsrat gewählt. Wählbar 
        sind sowohl Mitglieder des 
        Aufsichtsrats als auch Dritte ohne 
        Rücksicht darauf, ob sie dem 
        Unternehmen angehören. Ist keine der 
        vorbezeichneten Personen erschienen 
        oder zur Leitung der Hauptversammlung 
        bereit, so eröffnet das an Lebensjahren 
        älteste Vorstandsmitglied die 
        Hauptversammlung und lässt von dieser 
        einen Versammlungsleiter wählen. 
   (2) _Der Versammlungsleiter leitet die 
       Hauptversammlung, bestimmt die 
       Reihenfolge der Gegenstände der 
       Tagesordnung und die Art der 
       Abstimmung._ 
   (3) Der Versammlungsleiter bestimmt die 
       Reihenfolge der Redner. Er ist ferner 
       ermächtigt, das Frage- und Rederecht der 
       Aktionäre zeitlich angemessen zu 

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