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(1)

DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -3-

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Albis Leasing AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Albis Leasing AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
12.07.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-05-28 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Albis Leasing AG Hamburg ISIN DE0006569403 // WKN 656 
940 Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 
den 12. Juli 2019, 
10:00 Uhr (MESZ) im 
Novotel Hamburg City Alster 
Lübecker Straße 3 
22087 Hamburg stattfindenden 37. ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ALBIS Leasing AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts der ALBIS 
   Leasing AG und des Konzerns für das 
   Geschäftsjahr 2018 sowie des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB und des Berichts 
   des Aufsichtsrats* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und 
   Konzernabschluss in seiner Sitzung am 24. April 
   2019 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. Einer Beschlussfassung bedarf es 
   daher zu diesem Punkt der Tagesordnung nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   festgestellten Jahresabschluss der ALBIS 
   Leasing AG zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen 
   Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.363.469,37 wie 
   folgt zu verwenden: 
 
   Ausschüttung einer          EUR 1.112.760,00 
   Dividende von EUR 0,06 je 
   für das Geschäftsjahr 2018 
   dividendenberechtigter 
   Stückaktie: 
   Einstellung in die anderen  EUR 250.709,37 
   Gewinnrücklagen: 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Den Mitgliedern des Vorstands Herrn 
      Michael Hartwich und Herrn Andreas Oppitz 
      wird für das Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   b) Die Beschlussfassung über die Entlastung 
      des ehemaligen Vorstandsmitglieds Herrn 
      Bernd Dähling für das Geschäftsjahr 2018 
      wird - im Hinblick auf die laufende 
      Sonderprüfung - bis zur nächsten 
      ordentlichen Hauptversammlung, die über 
      die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 
      Beschluss fasst, vertagt. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Den ehemaligen und gegenwärtigen 
      Mitgliedern des Aufsichtsrats Herrn Dr. 
      Peter-Jörg Klein, Herrn Prof. Dr. Horst 
      Zündorf, Herrn Marc Tüngler, Herrn 
      Eberhard Köbe und Herrn Wolfgang Wittmann 
      wird für das Geschäftsjahr 2018 
      Entlastung erteilt. 
   b) Die Beschlussfassung über die Entlastung 
      des ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds 
      Herrn Dr. Rolf Aschermann für das 
      Geschäftsjahr 2018 wird - im Hinblick auf 
      die laufende Sonderprüfung - bis zur 
      nächsten ordentlichen Hauptversammlung, 
      die über die Entlastung für das 
      Geschäftsjahr 2019 Beschluss fasst, 
      vertagt. 
 
   Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem 
   satzungsgemäß die Leitung der 
   Hauptversammlung obliegt, beabsichtigt, eine 
   Einzelentlastung durchführen zu lassen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden 
   Beschluss zu fassen: 
 
   a) Die Vistra Treuhand GmbH, 
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, 
      wird zum Abschlussprüfer und 
      Konzernabschlussprüfer für das 
      Geschäftsjahr 2019 bestellt. 
   b) Für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht von 
      Halbjahresabschluss und -lagebericht 
      entscheidet, wird die Vistra Treuhand 
      GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
      Hamburg, zudem zum Prüfer für eine 
      prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und des Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG 
      bis zur nächsten ordentlichen 
      Hauptversammlung bestellt. 
 
   Der Aufsichtsrat hat erklärt, dass er frei von 
   ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist 
   und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der 
   EU Abschlussprüferverordnung genannten Art 
   auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 
   des Europäischen Parlaments und des Rates vom 
   16. April 2014 über spezifische Anforderungen 
   an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von 
   öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des 
   Beschlusses 2005/909/EG der Kommission). 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl von 
   Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Amtszeit der bisherigen 
   Aufsichtsratsmitglieder Professor Dr. Horst 
   Zündorf und Wolfgang Wittmann läuft mit 
   Beendigung dieser Hauptversammlung ab. 
 
   Es sind daher zwei neue Aufsichtsratsmitglieder 
   zu bestellen. Der Aufsichtsrat setzt sich 
   gemäß §§ 95, 96 Abs. 1 6. Fall, Abs. 4, 
   101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 Abs. 1 der Satzung 
   aus vier von den Aktionären zu wählenden 
   Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist 
   bei der Wahl nicht an Wahlvorschläge gebunden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, im Wege der 
   Einzelwahl folgende Kandidaten in den 
   Aufsichtsrat wieder zu wählen: 
 
   a) *Herrn Prof. Dr. Horst Zündorf,* Hamburg, 
      Professor für betriebswirtschaftliche 
      Steuerlehre und externes Rechnungswesen 
      an der Universität Hamburg. 
 
      Herr Prof. Dr. Horst Zündorf ist bei 
      anderen Gesellschaften weder Mitglied 
      eines gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsrats noch Mitglied eines 
      vergleichbaren in- oder ausländischen 
      Kontrollgremiums. 
   b) *Herrn Wolfgang Wittmann,* Winkelhaid, 
      Rechtsanwalt, Inhaber der Kanzlei ADWUS 
      Rechtsanwälte, Nürnberg. 
 
      Herr Wittmann ist Mitglied in folgenden 
      anderen gesetzlich zu bildenden 
      Aufsichtsräten: 
 
      - wallmedien AG 
 
      Mitgliedschaften in vergleichbaren in- 
      und ausländischen Kontrollgremien 
      bestehen nicht. 
 
   Die Wahl erfolgt für die Zeit ab Beendigung 
   dieser Hauptversammlung und bis zur Beendigung 
   der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt (§ 9 Abs. 2 der Satzung). 
 
   Es bestehen keine gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 
   5 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder 
   geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum 
   Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder 
   einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär; beide Kandidaten sind von 
   diesen unabhängig. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird Folgendes 
   mitgeteilt: Vorbehaltlich der 
   Entscheidungskompetenz des sich neu 
   konstituierenden Aufsichtsrats soll Herr 
   Wolfgang Wittmann Aufsichtsratsvorsitzender 
   bleiben. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten 
   vergewissert, dass diese den zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können (Ziffer 5.4.5 S. 
   1 des Deutschen Corporate Governance Kodex). 
 
   Lebensläufe der zur Wiederwahl anstehenden 
   Aufsichtsratsmitglieder, Herrn Prof. Dr. Horst 
   Zündorf und Herrn Wolfgang Wittmann, die über 
   deren relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und 
   Erfahrungen Auskunft geben, sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft zugänglich und 
   veröffentlicht. 
7. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Satzung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgenden Beschluss zu fassen: 
 
   § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
   '(1) Zum Vorsitz in der Hauptversammlung ist 
        der Vorsitzende des Aufsichtsrates 
        berufen. Diesem obliegt die 
        Versammlungsleitung. Im Falle seiner 
        Verhinderung wird die Hauptversammlung 
        von dem stellvertretenden Vorsitzenden 
        des Aufsichtsrats geleitet. Ist auch 
        dieser verhindert, wird der Leiter der 
        Hauptversammlung (Versammlungsleiter) 
        durch den Aufsichtsrat gewählt. Wählbar 
        sind sowohl Mitglieder des 
        Aufsichtsrats als auch Dritte ohne 
        Rücksicht darauf, ob sie dem 
        Unternehmen angehören. Ist keine der 
        vorbezeichneten Personen erschienen 
        oder zur Leitung der Hauptversammlung 
        bereit, so eröffnet das an Lebensjahren 
        älteste Vorstandsmitglied die 
        Hauptversammlung und lässt von dieser 
        einen Versammlungsleiter wählen. 
   (2) _Der Versammlungsleiter leitet die 
       Hauptversammlung, bestimmt die 
       Reihenfolge der Gegenstände der 
       Tagesordnung und die Art der 
       Abstimmung._ 
   (3) Der Versammlungsleiter bestimmt die 
       Reihenfolge der Redner. Er ist ferner 
       ermächtigt, das Frage- und Rederecht der 
       Aktionäre zeitlich angemessen zu 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 28, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

DJ DGAP-HV: Albis Leasing AG: Bekanntmachung der -2-

beschränken. Er kann insbesondere den 
       zeitlichen Rahmen des 
       Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu 
       den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie 
       der einzelnen Frage- und Redebeiträge 
       angemessen festsetzen. Bei der 
       Festlegung der für den einzelnen Frage- 
       und Redebeitrag zur Verfügung stehenden 
       Zeit kann der Versammlungsleiter 
       zwischen erster und wiederholter 
       Wortmeldung und nach weiteren 
       sachgerechten Kriterien unterscheiden.' 
 
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 
18.546.000,00 und ist in 18.546.000 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in 
der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die 
Gesamtzahl der Stimmrechte 18.546.000 beträgt. 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur 
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage 
eines Nachweises ihres Anteilsbesitzes mindestens 6 
Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 
5. Juli 2019 (letzter Anmeldetag), bei 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 77 88 600 
E-Mail: albis-leasing2019@itteb.de 
 
in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer 
Sprache angemeldet haben. 
 
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf 
Freitag, den 21. Juni 2019, 0:00 Uhr (MESZ), beziehen. 
Ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des 
Anteilsbesitzes in deutscher oder englischer Sprache 
durch das depotführende Institut ist ausreichend. Mit 
dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder teilweisen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d. 
h. Veräußerungen von Aktien nach dem 
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die 
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Zuerwerbe von 
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und 
stimmberechtigt. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, werden gebeten, ihr depotführendes Institut 
möglichst frühzeitig zu benachrichtigen. Das 
depotführende Institut schickt die Anmeldung und den 
Nachweis des Anteilsbesitzes in der erforderlichen Form 
an die Anmeldestelle, welche die Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung ausstellt. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre können sich bei der Ausübung ihres 
Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl, 
auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von 
Aktionären, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, 
dass auch zur Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße 
Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes 
erforderlich sind. Bei der Bevollmächtigung eines 
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer 
diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder 
Institution können Besonderheiten gelten; die Aktionäre 
werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu 
Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht 
abzustimmen. 
 
Ein Formular für die Erteilung der Vollmacht gem. § 48 
Abs. 1 Nr. 5 WpHG befindet sich auf der Eintrittskarte, 
die den Aktionären nach der beschriebenen form- und 
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird und wird 
darüber hinaus von der Einberufung an auf der 
Internetseite der Gesellschaft zum Herunterladen zur 
Verfügung gestellt. Die Erteilung der Vollmacht, ihr 
Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 
126b BGB). 
 
Der Nachweis der Bevollmächtigung muss entweder am Tag 
der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder durch Erklärung gegenüber der 
Gesellschaft an folgende Adresse erfolgen: 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 77 88 600 
E-Mail: albis-leasing2019@itteb.de 
 
Die Gesellschaft bittet die Aktionäre, die 
Bevollmächtigungen unter Verwendung der den 
Eintrittskarten beigefügten Formulare aus 
abwicklungstechnischen Gründen bis spätestens 10. Juli 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), an die oben genannte Adresse zu 
übersenden. 
 
Als besonderen Service benennen wir unseren Aktionären 
auch in diesem Jahr einen weisungsgebundenen 
Stimmrechtsvertreter, der ihre Stimmen auf der 
Hauptversammlung entsprechend ihren Weisungen vertritt. 
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den 
Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der 
Eintrittskarte übersandt werden. 
 
Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter 
der Gesellschaft müssen aus abwicklungstechnischen 
Gründen bis spätestens 10. Juli 2019, 24:00 Uhr (MESZ), 
bei der Gesellschaft eingegangen sein und sind zu 
übersenden an: 
 
ALBIS Leasing AG 
c/o ITTEB GmbH & Co. KG 
Vogelanger 25 
86937 Scheuring 
Fax: +49 (0) 8195 77 88 600 
E-Mail: albis-leasing2019@itteb.de 
 
Auch während der Hauptversammlung besteht die 
Möglichkeit, dem Stimmrechtsvertreter oder Dritten vor 
Ort Vollmacht und Weisungen zu erteilen. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind Anmeldung und 
Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den 
vorstehenden Bestimmungen erforderlich. 
 
*Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer 
Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag 
von EUR 500.000,00 am Grundkapital erreichen, das 
entspricht mindestens 500.000 Stückaktien, können 
schriftlich (§ 126 BGB) verlangen, dass Gegenstände auf 
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. 
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Das schriftliche Verlangen 
muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 11. Juni 2019 
(Dienstag), 24:00 Uhr (MESZ), zugegangen sein. Wir 
bitten ein derartiges Verlangen an folgende 
Postanschrift zu senden: 
 
ALBIS Leasing AG 
Der Vorstand 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
 
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit 
mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des 
Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die 
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den 
Antrag halten. 
 
*Anträge und Wahlvorschläge nach §§ 126, 127 AktG* 
 
Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen 
Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu 
bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie 
Wahlvorschläge übersenden. Gegenanträge, Wahlvorschläge 
und sonstige Anfragen von Aktionären zur 
Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende 
Adresse zu richten: 
 
ALBIS Leasing AG 
Hauptversammlung 
Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg 
Fax: +49 (0) 40 808 100 179 
E-Mail: hauptversammlung@albis-leasing.de 
 
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht 
berücksichtigt. 
 
Bis spätestens zum Ablauf des Donnerstag, 27. Juni 
2019, 24:00 Uhr (MESZ), bei dieser Adresse mit Nachweis 
der Aktionärseigenschaft eingegangene Gegenanträge und 
Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im 
Internet unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der 
Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten 
Internetadresse veröffentlicht. 
 
Gemäß §§ 126 Abs. 2, 127 S.1 AktG müssen Anträge 
und deren Begründung sowie die Wahlvorschläge in den 
dort aufgelisteten Fällen nicht zugänglich gemacht 
werden, z. B. wenn sich dadurch der Vorstand strafbar 
machen würde oder wenn aufgrund des Antrags ein 
gesetzes- oder satzungswidriger Beschluss der 
Hauptversammlung ergehen würde. Des Weiteren muss eine 
Begründung nicht zugänglich gemacht werden, wenn diese 
insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt. Weiterhin 
müssen die Wahlvorschläge nicht zugänglich gemacht 
werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den 
ausgeübten Beruf und den Wohnort der zu wählenden 
Person bzw. der zu wählenden Personen enthält oder wenn 
keine Angaben der zu wählenden Person zu der 
Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsräten bzw. in vergleichbaren in- und 
ausländischen Kontrollgremien erfolgt sind. 
 
*Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 
AktG* 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich 
der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu 
verbundenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist. Außerdem ist der 
Vorstand berechtigt, in bestimmten, im Aktiengesetz 
abschließend geregelten Fällen (§ 131 Abs. 3 AktG) 
die Auskunft zu verweigern, etwa weil die Erteilung der 
Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 
geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen 
Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil 
zuzufügen. 
 
Um die Hauptversammlung in einem zeitlich angemessenen 
Rahmen durchzuführen, ist der Vorsitzende der 

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May 28, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Versammlung beim Vorliegen einer Vielzahl von 
Wortmeldungen nach § 131 Abs. 2 Satz 2 AktG in 
Verbindung mit § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft 
ermächtigt, das Frage- und Rederecht des Aktionärs 
zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft / 
Weitergehende Erläuterungen* 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden nachfolgende 
Unterlagen auf der Internetseite der ALBIS Leasing AG 
unter 
 
http://www.albis-leasing.de/investoren/hauptversammlung 
 
zugänglich gemacht: 
 
* festgestellter Jahresabschluss der ALBIS 
  Leasing AG für das Geschäftsjahr 2018, 
* gebilligter Konzernabschluss der ALBIS Leasing 
  AG für das Geschäftsjahr 2018, 
* Lagebericht der ALBIS Leasing AG und des 
  Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
* der erläuternde Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, 
* Lebensläufe der zu TOP 6 zur Wiederwahl 
  anstehenden Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. 
  Horst Zündorf und Wolfgang Wittmann, 
* der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung 
  des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018, 
* die weiteren gemäß § 124a AktG zu 
  veröffentlichenden Informationen, 
* weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der 
  Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 
  131 Abs. 1 AktG, 
* die aktuelle Satzung der Gesellschaft. 
 
Die zugänglich zu machenden Unterlagen werden auch 
während der Hauptversammlung am 12. Juli 2019 zur 
Einsicht der Aktionäre ausliegen. Nach der 
Hauptversammlung werden die Abstimmungsergebnisse auf 
dieser Internetseite veröffentlicht werden. 
 
Hamburg, im Mai 2019 
 
*ALBIS Leasing AG* 
 
_Der Vorstand_ 
 
INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE 
 
Die ALBIS Leasing AG verarbeitet als Verantwortliche im 
Sinne des Datenschutzrechtes personenbezogene Daten 
ihrer Aktionäre und deren Stimmrechtsvertreter (Name, 
Anschrift, Sitz/Wohnort, Aktienanzahl, Besitzart der 
Aktien und Nr. der Eintrittskarte), um ihren 
gesetzlichen Pflichten nachzukommen und den Aktionären 
die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
ihrer Rechte zu ermöglichen. Die jeweiligen 
Kreditinstitute der Aktionäre übermitteln diese, für 
die Führung des Teilnehmerverzeichnisses im Rahmen der 
Hauptversammlung relevanten, Daten an die ALBIS Leasing 
AG. Die Datenverarbeitung ist für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage 
für die Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c 
der DSGVO. Daten über die Teilnahme an 
Hauptversammlungen werden solange aufbewahrt, wie dies 
gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein 
berechtigtes Interesse an der Speicherung hat (z.B. im 
Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher 
Streitigkeiten anlässlich der Hauptversammlung). 
 
Die ALBIS Leasing AG bedient sich externer 
Dienstleister (Hauptversammlungs-Agentur, Bank, Notar, 
Rechtsanwälte) für die Ausrichtung der Hauptversammlung 
und wird diesen zur Erfüllung ihrer Tätigkeiten, soweit 
erforderlich, auch personenbezogene Daten zugänglich 
machen. Mit diesen Dienstleistern wird, soweit 
erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag 
gemäß § 28 DSGVO geschlossen. In jedem Fall dürfen 
die Dienstleister die personenbezogenen Daten der 
Aktionäre ausschließlich im Rahmen der Erbringung 
ihrer Dienstleistungen bzw. der Durchführung ihres 
Auftrages verarbeiten und müssen die Daten vertraulich 
behandeln. Eine Datenübermittlung in Drittländer oder 
an internationale Organisationen erfolgt nicht. 
 
Ihnen, unseren Aktionären, steht bei Vorliegen der 
jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf 
Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, auf Berichtigung nach 
Artikel 16 DSGVO, auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, 
auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 
DSGVO sowie auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 
DSGVO zu. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht 
bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Artikel 77 
DSGVO. 
 
Ihre Rechte können Sie unmittelbar gegenüber folgender 
Kontaktadresse geltend machen: 
 
ALBIS Leasing AG 
vertreten durch die Vorstandsmitglieder Michael 
Hartwich und Andreas Oppitz 
Ifflandstraße 4 
22087 Hamburg 
Telefax: +49 (0)40 808 100 370 
E-Mail: dsk@albis-leasing.de 
 
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter 
ALBIS-Datenschutz@nbs-partners.de oder unter unserer 
Postadresse mit dem Zusatz 'der 
Datenschutzbeauftragte'. 
 
Die Erforderlichkeit der Bereitstellung von 
Aktionärsdaten zur Einberufung einer Hauptversammlung 
folgt aus dem Gesetz. Ohne die Bereitstellung Ihrer 
Daten ist die Einberufung/Durchführung einer 
Hauptversammlung nicht möglich. Eine automatisierte 
Entscheidungsfindung einschließlich Profiling 
findet nicht statt. 
 
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www.albis-leasing.de/datenschutz 
 
entnehmen. 
 
2019-05-28 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: Albis Leasing AG 
             Ifflandstraße 4 
             22087 Hamburg 
             Deutschland 
Telefon:     +49 40 808100105 
Fax:         +49 40 808100179 
E-Mail:      hauptversammlung@albis-leasing.de 
Internet:    http://www.albis-leasing.de 
ISIN:        DE0006569403 
WKN:         656940 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
816691 2019-05-28 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

May 28, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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