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DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-05-29 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN 
DE000A1TNMM9 
ISIN DE000A1TNMN7 
WKN A1TNMM 
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
ordentlichen Hauptversammlung am *Dienstag, den 23. 
Juli 2019, um 10.30 Uhr *(Einlass ab 9.30 Uhr), am 
Hauptsitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in 
89143 Blaubeuren, ein. 
 
I. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses zum 
   31. Dezember 2018, des Lageberichts für die 
   centrotherm international AG und des 
   Lageberichts für den Konzern sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Vorstands für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern 
   des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr 
   Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats 
   Herr Saoud Al-Thani und Herr Ibrahim Jaham Al 
   Kuwari haben ihre Ämter jeweils mit 
   Wirkung zum 17. Oktober 2018 niedergelegt. 
   Das Amtsgericht Ulm hat am 16. November 2018 
   Herrn Dr. Xinan Jia zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Jia soll nun 
   von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat 
   gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest 
   der Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat 
   ausgeschiedenen Mitglieder erfolgen soll. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   derzeit gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 
   AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der 
   Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von 
   der Hauptversammlung gewählt werden. 
   Gemäß Ziffer 8.2 Satz 4 der Satzung der 
   Gesellschaft erfolgt die Wahl des Nachfolgers 
   eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen 
   Mitglieds für den Rest der Amtszeit des 
   ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die 
   Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers 
   nicht abweichend bestimmt. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    Herrn Dr. Xinan Jia, 
    ehemals General Manager der centrotherm 
    photovoltaics Technology Shanghai Co. Ltd., 
    Physiker, wohnhaft in Singapur, 
 
   für den Rest der Amtszeit der aus dem 
   Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder bzw. 
   bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die 
   über die Entlastung für das Geschäftsjahr 
   2022 beschließt, zum Mitglied des 
   Aufsichtsrats zu wählen. 
5. *Wahl des Abschluss- und 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH 
   & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   als Prüfer für eine prüferische Durchsicht 
   des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und 
   Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen, letzteres, 
   soweit die prüferische Durchsicht beauftragt 
   wird. 
6. *Beschlussfassung über die Änderung des 
   Gegenstands des Unternehmens sowie der 
   Satzung* 
 
   Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des 
   Unternehmens hat sich in den vergangenen 
   Jahren von der Photovoltaik zunehmend auf 
   andere Branchen diversifiziert. Das 
   Produktportfolio wurde um Maschinen und 
   Systeme zur thermischen Bearbeitung von 
   anderen Materialien als Solarzellen bzw. 
   Halbleitern und Mikroelektronikbauteilen 
   erweitert. Der Gegenstand des Unternehmens 
   soll daher der zunehmenden Diversifizierung 
   der Gesellschaft gerecht werden und 
   dementsprechend angepasst werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Gegenstand des Unternehmens der 
      Gesellschaft wird wie folgt geändert: 
 
      Gegenstand des Unternehmens der 
      Gesellschaft ist 
 
      - die Entwicklung, die Herstellung und 
        der Vertrieb bzw. der Handel mit 
        Maschinen, Systemen oder Komponenten 
        zur thermischen Bearbeitung von 
        Materialien einschließlich von 
        Software zur Maschinen-, System- und 
        Prozesssteuerung; 
      - die Erbringung aller damit im 
        Zusammenhang stehenden 
        Dienstleistungen, insbesondere die 
        Konzeption, die Installation, die 
        Inbetriebnahme, der Service sowie die 
        Erteilung von Lizenzen. 
   b) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt neu 
      gefasst: 
 
      '2.1. Gegenstand des Unternehmens ist 
 
      - die Entwicklung, die Herstellung und 
        der Vertrieb bzw. der Handel mit 
        Maschinen, Systemen oder Komponenten 
        zur thermischen Bearbeitung von 
        Materialien einschließlich von 
        Software zur Maschinen-, System- und 
        Prozesssteuerung; 
      - die Erbringung aller damit im 
        Zusammenhang stehenden 
        Dienstleistungen, insbesondere die 
        Konzeption, die Installation, die 
        Inbetriebnahme, der Service sowie die 
        Erteilung von Lizenzen.' 
7. *Beschlussfassung über die Verkleinerung des 
   Aufsichtsrats sowie die Änderung der 
   Satzung* 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
   derzeit gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101 
   Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der 
   Satzung der Gesellschaft aus vier 
   Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat 
   sind der Ansicht, dass ein aus drei 
   Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat für die 
   Größe der Gesellschaft zur Erfüllung der 
   ihm obliegenden Überwachungs- und 
   Beratungsaufgaben ausreichend ist. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen: 
 
   a) Verkleinerung des Aufsichtsrats 
 
      Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht 
      künftig aus drei von der Hauptversammlung 
      zu wählenden Mitgliedern. 
   b) Änderungen der Satzung 
 
      (1) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie 
          folgt neu gefasst: 
 
          'Der Aufsichtsrat besteht aus drei 
          Mitgliedern.' 
      (2) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird 
          wie folgt neu gefasst: 
 
          'Der Aufsichtsrat ist 
          beschlussfähig, wenn alle drei 
          Mitglieder des Aufsichtsrats an der 
          Beschlussfassung teilnehmen.' 
II. Weitere Angaben zur Einberufung 
 
*Teilnahme an der Hauptversammlung* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines 
besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das 
depotführende Institut in deutscher oder englischer 
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der 
Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am 
Dienstag, den 16. Juli 2019 (24.00 Uhr), unter der 
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder 
E-Mail-Adresse zugehen: 
 
 centrotherm international AG 
 c/o Landesbank Baden-Württemberg 
 4035 H Hauptversammlungen 
 Am Hauptbahnhof 2 
 70173 Stuttgart 
 Telefax: +49 (0)711/127-79264 
 E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de 
 
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch 
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich 
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also 
auf Dienstag, den 2. Juli 2019, 0.00 Uhr 
(Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des 
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend. 
 
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des 
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären 
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um 
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten 
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig 
für die Übersendung der Anmeldung und des 
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die 
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung. 
 
*Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung 
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen 
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in 
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen 
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person 
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei 
diesen zu erfragen sind. 
 

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