DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-29 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN
DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am *Dienstag, den 23.
Juli 2019, um 10.30 Uhr *(Einlass ab 9.30 Uhr), am
Hauptsitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in
89143 Blaubeuren, ein.
I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Lageberichts für die
centrotherm international AG und des
Lageberichts für den Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats
Herr Saoud Al-Thani und Herr Ibrahim Jaham Al
Kuwari haben ihre Ämter jeweils mit
Wirkung zum 17. Oktober 2018 niedergelegt.
Das Amtsgericht Ulm hat am 16. November 2018
Herrn Dr. Xinan Jia zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Jia soll nun
von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest
der Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat
ausgeschiedenen Mitglieder erfolgen soll.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1
AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von
der Hauptversammlung gewählt werden.
Gemäß Ziffer 8.2 Satz 4 der Satzung der
Gesellschaft erfolgt die Wahl des Nachfolgers
eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen
Mitglieds für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die
Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers
nicht abweichend bestimmt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Xinan Jia,
ehemals General Manager der centrotherm
photovoltaics Technology Shanghai Co. Ltd.,
Physiker, wohnhaft in Singapur,
für den Rest der Amtszeit der aus dem
Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder bzw.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
5. *Wahl des Abschluss- und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie
als Prüfer für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen, letzteres,
soweit die prüferische Durchsicht beauftragt
wird.
6. *Beschlussfassung über die Änderung des
Gegenstands des Unternehmens sowie der
Satzung*
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens hat sich in den vergangenen
Jahren von der Photovoltaik zunehmend auf
andere Branchen diversifiziert. Das
Produktportfolio wurde um Maschinen und
Systeme zur thermischen Bearbeitung von
anderen Materialien als Solarzellen bzw.
Halbleitern und Mikroelektronikbauteilen
erweitert. Der Gegenstand des Unternehmens
soll daher der zunehmenden Diversifizierung
der Gesellschaft gerecht werden und
dementsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Der Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft wird wie folgt geändert:
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist
- die Entwicklung, die Herstellung und
der Vertrieb bzw. der Handel mit
Maschinen, Systemen oder Komponenten
zur thermischen Bearbeitung von
Materialien einschließlich von
Software zur Maschinen-, System- und
Prozesssteuerung;
- die Erbringung aller damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, insbesondere die
Konzeption, die Installation, die
Inbetriebnahme, der Service sowie die
Erteilung von Lizenzen.
b) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'2.1. Gegenstand des Unternehmens ist
- die Entwicklung, die Herstellung und
der Vertrieb bzw. der Handel mit
Maschinen, Systemen oder Komponenten
zur thermischen Bearbeitung von
Materialien einschließlich von
Software zur Maschinen-, System- und
Prozesssteuerung;
- die Erbringung aller damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, insbesondere die
Konzeption, die Installation, die
Inbetriebnahme, der Service sowie die
Erteilung von Lizenzen.'
7. *Beschlussfassung über die Verkleinerung des
Aufsichtsrats sowie die Änderung der
Satzung*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101
Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der
Satzung der Gesellschaft aus vier
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat
sind der Ansicht, dass ein aus drei
Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat für die
Größe der Gesellschaft zur Erfüllung der
ihm obliegenden Überwachungs- und
Beratungsaufgaben ausreichend ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Verkleinerung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
künftig aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern.
b) Änderungen der Satzung
(1) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern.'
(2) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat ist
beschlussfähig, wenn alle drei
Mitglieder des Aufsichtsrats an der
Beschlussfassung teilnehmen.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines
besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der
Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, den 16. Juli 2019 (24.00 Uhr), unter der
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
centrotherm international AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also
auf Dienstag, den 2. Juli 2019, 0.00 Uhr
(Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei
diesen zu erfragen sind.
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May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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