DJ DGAP-HV: centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: centrotherm international AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
centrotherm international AG: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.07.2019 in Blaubeuren mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-05-29 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
centrotherm international AG Blaubeuren ISIN
DE000A1TNMM9
ISIN DE000A1TNMN7
WKN A1TNMM
WKN A1TNMN Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur
ordentlichen Hauptversammlung am *Dienstag, den 23.
Juli 2019, um 10.30 Uhr *(Einlass ab 9.30 Uhr), am
Hauptsitz der Gesellschaft, Württemberger Str. 31 in
89143 Blaubeuren, ein.
I. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des gebilligten Konzernabschlusses zum
31. Dezember 2018, des Lageberichts für die
centrotherm international AG und des
Lageberichts für den Konzern sowie des
Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Vorstands für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern
des Aufsichtsrats für dieses Geschäftsjahr
Entlastung zu erteilen.
4. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrats
Herr Saoud Al-Thani und Herr Ibrahim Jaham Al
Kuwari haben ihre Ämter jeweils mit
Wirkung zum 17. Oktober 2018 niedergelegt.
Das Amtsgericht Ulm hat am 16. November 2018
Herrn Dr. Xinan Jia zum Mitglied des
Aufsichtsrats bestellt. Herr Dr. Jia soll nun
von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat
gewählt werden, wobei die Wahl für den Rest
der Amtszeit der aus dem Aufsichtsrat
ausgeschiedenen Mitglieder erfolgen soll.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1
AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der Satzung der
Gesellschaft aus vier Mitgliedern, die von
der Hauptversammlung gewählt werden.
Gemäß Ziffer 8.2 Satz 4 der Satzung der
Gesellschaft erfolgt die Wahl des Nachfolgers
eines vor Ablauf der Amtszeit ausgeschiedenen
Mitglieds für den Rest der Amtszeit des
ausgeschiedenen Mitglieds, soweit die
Hauptversammlung die Amtszeit des Nachfolgers
nicht abweichend bestimmt.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
Herrn Dr. Xinan Jia,
ehemals General Manager der centrotherm
photovoltaics Technology Shanghai Co. Ltd.,
Physiker, wohnhaft in Singapur,
für den Rest der Amtszeit der aus dem
Aufsichtsrat ausgeschiedenen Mitglieder bzw.
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die
über die Entlastung für das Geschäftsjahr
2022 beschließt, zum Mitglied des
Aufsichtsrats zu wählen.
5. *Wahl des Abschluss- und
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH
& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum
Abschluss- und Konzernabschlussprüfer der
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 sowie
als Prüfer für eine prüferische Durchsicht
des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr 2019 zu wählen, letzteres,
soweit die prüferische Durchsicht beauftragt
wird.
6. *Beschlussfassung über die Änderung des
Gegenstands des Unternehmens sowie der
Satzung*
Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des
Unternehmens hat sich in den vergangenen
Jahren von der Photovoltaik zunehmend auf
andere Branchen diversifiziert. Das
Produktportfolio wurde um Maschinen und
Systeme zur thermischen Bearbeitung von
anderen Materialien als Solarzellen bzw.
Halbleitern und Mikroelektronikbauteilen
erweitert. Der Gegenstand des Unternehmens
soll daher der zunehmenden Diversifizierung
der Gesellschaft gerecht werden und
dementsprechend angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Der Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft wird wie folgt geändert:
Gegenstand des Unternehmens der
Gesellschaft ist
- die Entwicklung, die Herstellung und
der Vertrieb bzw. der Handel mit
Maschinen, Systemen oder Komponenten
zur thermischen Bearbeitung von
Materialien einschließlich von
Software zur Maschinen-, System- und
Prozesssteuerung;
- die Erbringung aller damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, insbesondere die
Konzeption, die Installation, die
Inbetriebnahme, der Service sowie die
Erteilung von Lizenzen.
b) Ziffer 2.1 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'2.1. Gegenstand des Unternehmens ist
- die Entwicklung, die Herstellung und
der Vertrieb bzw. der Handel mit
Maschinen, Systemen oder Komponenten
zur thermischen Bearbeitung von
Materialien einschließlich von
Software zur Maschinen-, System- und
Prozesssteuerung;
- die Erbringung aller damit im
Zusammenhang stehenden
Dienstleistungen, insbesondere die
Konzeption, die Installation, die
Inbetriebnahme, der Service sowie die
Erteilung von Lizenzen.'
7. *Beschlussfassung über die Verkleinerung des
Aufsichtsrats sowie die Änderung der
Satzung*
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
derzeit gemäß § 96 Abs. 1 Alt. 6, § 101
Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. Ziffer 8.1 der
Satzung der Gesellschaft aus vier
Mitgliedern, die von der Hauptversammlung
gewählt werden. Vorstand und Aufsichtsrat
sind der Ansicht, dass ein aus drei
Mitgliedern bestehender Aufsichtsrat für die
Größe der Gesellschaft zur Erfüllung der
ihm obliegenden Überwachungs- und
Beratungsaufgaben ausreichend ist.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu
beschließen:
a) Verkleinerung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht
künftig aus drei von der Hauptversammlung
zu wählenden Mitgliedern.
b) Änderungen der Satzung
(1) Ziffer 8.1 der Satzung wird wie
folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat besteht aus drei
Mitgliedern.'
(2) Ziffer 10.3 Satz 1 der Satzung wird
wie folgt neu gefasst:
'Der Aufsichtsrat ist
beschlussfähig, wenn alle drei
Mitglieder des Aufsichtsrats an der
Beschlussfassung teilnehmen.'
II. Weitere Angaben zur Einberufung
*Teilnahme an der Hauptversammlung*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich rechtzeitig unter Beifügung eines
besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer
Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung und der
Nachweis müssen der Gesellschaft spätestens am
Dienstag, den 16. Juli 2019 (24.00 Uhr), unter der
nachstehenden Postanschrift, Faxnummer oder
E-Mail-Adresse zugehen:
centrotherm international AG
c/o Landesbank Baden-Württemberg
4035 H Hauptversammlungen
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefax: +49 (0)711/127-79264
E-Mail: hv-anmeldung@LBBW.de
Der vorgenannte Nachweis des Anteilsbesitzes ist durch
das depotführende Institut zu erstellen und hat sich
auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, also
auf Dienstag, den 2. Juli 2019, 0.00 Uhr
(Nachweisstichtag), zu beziehen. Für den Nachweis des
Anteilsbesitzes ist Textform ausreichend.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des
Nachweises über den Anteilsbesitz werden den Aktionären
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um
den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig
für die Übersendung der Anmeldung und des
Nachweises ihres Anteilsbesitzes Sorge zu tragen. Die
Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die
Teilnahme an der Hauptversammlung.
*Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen
Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in
diesem Fall bedarf es der ordnungsgemäßen
Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei
diesen zu erfragen sind.
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May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Mit der Eintrittskarte werden den Aktionären ein
Vollmachtsformular und weitere Informationen zur
Bevollmächtigung übersandt. Die Aktionäre werden
gebeten, das mit der Eintrittskarte übersandte
Vollmachtsformular zu verwenden.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft
auf einem der folgenden Wege übermittelt werden:
centrotherm international AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 (0)89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem
Jahr wieder an, sich durch von der centrotherm
international AG benannte Stimmrechtsvertreter
vertreten zu lassen. Auch in diesem Fall bedarf es der
ordnungsgemäßen Anmeldung. Soweit von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter
bevollmächtigt werden, müssen ihnen in jedem Fall
Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
werden. Ohne diese Weisungen ist die Vollmacht
ungültig. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Bitte beachten Sie,
dass sie keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung
von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennehmen können. Aktionäre, die den von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern Vollmacht
und Weisungen erteilen wollen, werden gebeten, hierzu
das mit der Eintrittskarte übersandte
Vollmachtsformular zu verwenden. Vollmacht und
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der
oben für die Vollmachtserteilung angegebenen
Postanschrift, Faxnummer oder E-Mail-Adresse bis
Montag, den 22. Juli 2019 (12.00 Uhr), zugehen.
*Adressen für etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge
nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG*
Etwaige Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§ 126
Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich an die
folgende Adresse zu übermitteln:
centrotherm international AG
Investor Relations
Hauptversammlung 2019
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Telefax: +49 (0)7344/918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge
werden nicht berücksichtigt.
*Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung*
Diese Einberufung und die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen sind alsbald nach
der Einberufung der Hauptversammlung im Internet unter
www.centrotherm.de
im Bereich Investor Relations unter der Rubrik
'Hauptversammlung' zugänglich.
Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber
hinaus von der Einberufung an in den Geschäftsräumen
der centrotherm international AG, Württemberger Str.
31, 89143 Blaubeuren, sowie in der Hauptversammlung
selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf
Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und
kostenlos eine Abschrift der ausliegenden Unterlagen
erteilt.
*Information zum Datenschutz*
Die Gesellschaft erhebt und verarbeitet im Zusammenhang
mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten von
Aktionären, Aktionärsvertretern und Gästen. Diese Daten
umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die
Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, die Anzahl der
Aktien, die Besitzart der Aktien, die Nummer der
Eintrittskarte und die Erteilung von etwaigen
Vollmachten.
_Verantwortlicher, Rechtsgrundlage und Zweck_
Für die Datenverarbeitung ist die centrotherm
international AG die verantwortliche Stelle.
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Artikel 6
Abs. 1 Satz 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO). Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten
ist gesetzlich und nach der Satzung der Gesellschaft
vorgesehen. Zweck der Datenverarbeitung ist es, den
Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung der Rechte zu
ermöglichen sowie die Hauptversammlung durchzuführen.
Die Datenverarbeitung ist hierfür auch erforderlich.
_Empfänger_
Empfänger der personenbezogenen Daten sind neben der
Gesellschaft ihre für die Durchführung der
Hauptversammlung einbezogenen Dienstleister und Berater
sowie die Aktionäre der Gesellschaft und deren
Vertreter. Die Dienstleister und Berater der
Gesellschaft erhalten von der Gesellschaft nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der
beauftragten Dienstleistung oder Beratung erforderlich
sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich
nach Weisung der Gesellschaft. Den Aktionären der
Gesellschaft und deren Vertretern werden
personenbezogene Daten nach Maßgabe der
gesetzlichen Vorschriften zur Verfügung gestellt,
insbesondere im Rahmen der Einsichtnahme in das
Teilnehmerverzeichnis.
_Speicherungsdauer_
Die Gesellschaft speichert die personenbezogenen Daten,
solange dies gesetzlich geboten ist oder die
Gesellschaft ein berechtigtes Interesse hieran hat. Die
personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für
ihre Zweckbestimmung nicht mehr erforderlich sind und
der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
entgegenstehen.
_Betroffenenrechte_
Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste haben
gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht, über die
personenbezogenen Daten, die über sie gespeichert
wurden, Auskunft zu erhalten, das Recht auf
Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung
ihrer personenbezogenen Daten, soweit dem keine
gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen
Gründe gemäß Artikel 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen, das Recht, die Einschränkung der
Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu
verlangen, das Recht, aus besonderen Gründen
Widerspruch einzulegen, sowie das Recht auf
Übertragung der von ihnen der Gesellschaft
bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem
gängigen Dateiformat. Ferner steht ihnen gemäß
Artikel 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei den
Datenschutz-Aufsichtsbehörden zu.
Die Kontaktdaten der Gesellschaft lauten:
centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Tel.: +49 (0) 7344 918-6304
E-Mail: investor@centrotherm.de
Der Datenschutzbeauftragte der Gesellschaft ist unter
den folgenden Kontaktdaten erreichbar:
centrotherm international AG
Daniel Voigtländer
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
E-Mail: datenschutzbeauftragter@centrotherm.de
Blaubeuren, im Mai 2019
*centrotherm international AG*
_Der Vorstand_
2019-05-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: centrotherm international AG
Württemberger Str. 31
89143 Blaubeuren
Deutschland
Telefon: +49 7344 918-6304
Fax: +49 7344 918-8665
E-Mail: investor@centrotherm.de
Internet: http://www.centrotherm.de/investor-relations/hauptversammlung/2019.html
ISIN: DE000A1TNMM9
WKN: A1TNMM
Börsen: Auslandsbörse(n) Berlin, Hamburg, Hannover, Düsseldorf, Stuttgart,
München, Tradegate
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