DGAP-News: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 12.07.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-29 / 15:03
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343
WKN: 585434 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am *Freitag*, den *12. Juli 2019*, um *13.00 Uhr*
im *Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474
Düsseldorf,* stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der ecotel communication ag und des
gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2018, des Lageberichts für die
ecotel communication ag und den Konzern, des
Berichts des Aufsichtsrats sowie des
erläuternden Berichts des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB
für das Geschäftsjahr 2018*
Eine Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den
gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen,
weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat und
der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem
Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das
Gesetz generell lediglich die Information der
Aktionäre durch die Möglichkeit der
Einsichtnahme und keine Beschlussfassung
durch die Hauptversammlung vor.
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus
dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag
zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR
499.668,04
a) einen Betrag von EUR 456.300,00 zur
Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je
dividendenberechtigter Stückaktie zu
verwenden und
b) den verbleibenden Betrag von EUR
43.368,04 auf neue Rechnung vorzutragen.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz
(AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am
dritten auf die Hauptversammlung folgenden
Geschäftstag, d.h. am 17. Juli 2019, fällig.
Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag
berücksichtigt, dass die Gesellschaft im
Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält,
die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur
Hauptversammlung kann sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien verändern.
In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein
entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet
werden, der unverändert eine Ausschüttung von
EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie
vorsieht.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den
Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers sowie des
Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die
Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart,
Zweigniederlassung Düsseldorf, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer
für das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine
etwaige prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019
verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des
Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung
bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf
den Beginn des 21. Juni 2019 (0.00 Uhr MESZ) zu
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in
Textform in deutscher oder englischer Sprache
spätestens bis zum Ablauf des 05. Juli 2019 (24.00
MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer
oder E-Mail-Adresse zugehen:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33
E-Mail: anmeldung@better-orange.de
Bedeutung des Nachweisstichtags
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Hauptversammlung und die Ausübung des
Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch
im Fall der vollständigen oder partiellen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt,
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine
Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. §
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei
diesen zu erfragen sind.
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der
Gesellschaft benannte weisungsgebundene
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär
erteilten Weisungen aus und haben das Recht,
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform.
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch
während der Hauptversammlung Weisungen zu
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur
Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen
mit der Eintrittskarte. Es steht auch unter
http://www.ecotel.de/hv2019
zum Download zur Verfügung.
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag
der Hauptversammlung die Vollmacht an der
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem
der folgenden Wege übermittelt werden:
ecotel communication ag
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Telefax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: ecotel@better-orange.de
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus
organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum
Ablauf des 11. Juli 2019 (24.00 MESZ) zugehen. Darüber
hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an,
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung
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May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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