DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.07.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: ecotel communication ag / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ecotel communication ag: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
am 12.07.2019 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-29 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ecotel communication ag Düsseldorf ISIN: DE0005854343 
WKN: 585434 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
am *Freitag*, den *12. Juli 2019*, um *13.00 Uhr* 
im *Maritim Hotel Düsseldorf, Maritim-Platz 1, 40474 
Düsseldorf,* stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der ecotel communication ag und des 
   gebilligten Konzernabschlusses zum 31. 
   Dezember 2018, des Lageberichts für die 
   ecotel communication ag und den Konzern, des 
   Berichts des Aufsichtsrats sowie des 
   erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB 
   für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt ist im Einklang mit den 
   gesetzlichen Bestimmungen nicht vorgesehen, 
   weil der Aufsichtsrat den Jahres- und den 
   Konzernabschluss bereits gebilligt hat und 
   der Jahresabschluss damit festgestellt ist. 
   Für die übrigen Unterlagen, die unter diesem 
   Tagesordnungspunkt genannt werden, sieht das 
   Gesetz generell lediglich die Information der 
   Aktionäre durch die Möglichkeit der 
   Einsichtnahme und keine Beschlussfassung 
   durch die Hauptversammlung vor. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus 
   dem Bilanzgewinn der ecotel communication ag 
   zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 
   499.668,04 
 
   a) einen Betrag von EUR 456.300,00 zur 
      Zahlung einer Dividende von EUR 0,13 je 
      dividendenberechtigter Stückaktie zu 
      verwenden und 
   b) den verbleibenden Betrag von EUR 
      43.368,04 auf neue Rechnung vorzutragen. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz 
   (AktG) ist der Anspruch auf die Dividende am 
   dritten auf die Hauptversammlung folgenden 
   Geschäftstag, d.h. am 17. Juli 2019, fällig. 
 
   Der vorstehende Gewinnverwendungsvorschlag 
   berücksichtigt, dass die Gesellschaft im 
   Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält, 
   die nicht dividendenberechtigt wären. Bis zur 
   Hauptversammlung kann sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien verändern. 
   In diesem Fall wird der Hauptversammlung ein 
   entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet 
   werden, der unverändert eine Ausschüttung von 
   EUR 0,13 je dividendenberechtigter Stückaktie 
   vorsieht. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers sowie des 
   Zwischenabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die 
   Ebner Stolz GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Düsseldorf, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer 
   für das Geschäftsjahr 2019 sowie für eine 
   etwaige prüferische Durchsicht des im 
   Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019 
   verkürzten Abschlusses und des 
   Zwischenlageberichts zu wählen. 
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des 
Stimmrechts 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 der Satzung der 
Gesellschaft nur die Aktionäre berechtigt, die sich vor 
der Hauptversammlung angemeldet und ihre Berechtigung 
nachgewiesen haben. Zum Nachweis der Berechtigung 
bedarf es eines Nachweises des Anteilsbesitzes durch 
das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf 
den Beginn des 21. Juni 2019 (0.00 Uhr MESZ) zu 
beziehen ('Nachweisstichtag'). Die Anmeldung und der 
Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache 
spätestens bis zum Ablauf des 05. Juli 2019 (24.00 
MESZ) unter der folgenden Anschrift, Telefax-Nummer 
oder E-Mail-Adresse zugehen: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Telefax: +49 (0)89 88 96 906 33 
E-Mail: anmeldung@better-orange.de 
 
Bedeutung des Nachweisstichtags 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme 
an der Hauptversammlung und die Ausübung des 
Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den 
Anteilsbesitz erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich 
dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des 
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem 
Nachweisstichtag geht keine Sperre für die 
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch 
im Fall der vollständigen oder partiellen 
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme 
und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag 
maßgeblich; d.h. Veräußerungen von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf 
die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des 
Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum 
Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst 
danach Aktionär werden, sind für die von ihnen 
gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, 
soweit sie sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag hat keine 
Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch 
Bevollmächtigte, zum Beispiel ein Kreditinstitut oder 
eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. 
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so 
kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen 
zurückweisen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf 
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der 
Gesellschaft bedürfen der Textform. Wird ein 
Kreditinstitut, ein nach § 135 Abs. 10 AktG i. V. m. § 
125 Abs. 5 AktG gleichgestelltes Institut oder 
Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine Person 
im Sinne von § 135 Abs. 8 AktG bevollmächtigt, so 
können abweichende Regelungen bestehen, die jeweils bei 
diesen zu erfragen sind. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der 
Gesellschaft benannte weisungsgebundene 
Stimmrechtsvertreter zur Ausübung ihres Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht 
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär 
erteilten Weisungen aus und haben das Recht, 
Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht an die von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bedarf 
ebenso wie die Erteilung von Weisungen der Textform. 
Soweit keine ausdrückliche oder eine widersprüchliche 
oder unklare Weisung erteilt worden ist, werden sich 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
bei dem jeweiligen Tagesordnungspunkt der Stimme 
enthalten. Die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter können weder im Vorfeld noch 
während der Hauptversammlung Weisungen zu 
Verfahrensanträgen entgegennehmen. Ein Formular zur 
Erteilung von Vollmachten sowie das Vollmachts- und 
Weisungsformular für die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre zusammen 
mit der Eintrittskarte. Es steht auch unter 
 
http://www.ecotel.de/hv2019 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Der Nachweis einer erteilten Bevollmächtigung kann 
dadurch geführt werden, dass der Bevollmächtigte am Tag 
der Hauptversammlung die Vollmacht an der 
Einlasskontrolle vorweist. Ferner können der Nachweis 
über die Bestellung eines Bevollmächtigten und das 
Vollmachts- und Weisungsformular für die von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf einem 
der folgenden Wege übermittelt werden: 
 
ecotel communication ag 
c/o Better Orange IR & HV AG 
Haidelweg 48 
81241 München 
Deutschland 
Telefax: +49 (0)89 889 690 655 
E-Mail: ecotel@better-orange.de 
 
Vollmachten zur Ausübung des Stimmrechts nebst 
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten 
Stimmrechtsvertreter sollen der Gesellschaft aus 
organisatorischen Gründen, sofern sie nicht während der 
Hauptversammlung erteilt werden, bis spätestens zum 
Ablauf des 11. Juli 2019 (24.00 MESZ) zugehen. Darüber 
hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten 
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären an, 
die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter 
auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des 
Stimmrechts zu bevollmächtigen. 
 
Auch im Fall einer Vollmachtserteilung sind Anmeldung 
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: ecotel communication ag: Bekanntmachung -2-
und Nachweis des Anteilsbesitzes fristgerecht nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Dies schließt - vorbehaltlich der genannten befristeten Möglichkeit der Erteilung einer Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter - eine Erteilung von Vollmachten nach Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes nicht aus. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG Ergänzung der Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals (das entspricht 175.500 Stückaktien) oder den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen (das entspricht 500.000 Stückaktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist also der 11. Juni 2019 (24.00 Uhr MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt. Etwaige Ergänzungsverlangen bitten wir an die folgende Adresse zu übermitteln: ecotel communication ag - Der Vorstand - Prinzenallee 11 40549 Düsseldorf Deutschland Die Antragsteller haben nach § 122 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG Aktionäre können der Gesellschaft Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen sowie Vorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern oder des Aufsichtsrats (soweit diese Gegenstand der Tagesordnung sind) unterbreiten. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind, also spätestens am 27. Juni 2019 (24.00 Uhr MESZ), bei der Gesellschaft eingehen, den anderen Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs sowie ggfs. der Begründung unverzüglich im Internet unter http://www.ecotel.de/hv2019 zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls dort veröffentlicht. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 und 3 AktG genannten Gründen braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten enthält. Etwaig zugänglich zu machende Gegenanträge (nebst einer etwaigen Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich an die folgende Anschrift, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu übermitteln: ecotel communication ag Frau Annette Drescher Prinzenallee 11 40549 Düsseldorf Deutschland oder per Telefax: +49 (0)211 / 55 007 977 oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden im Hinblick auf die Veröffentlichung nicht berücksichtigt. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne vorherige und fristgerechte Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG Nach § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft zu geben über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, §§ 127, 131 Abs. 1 AktG stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2019 zur Verfügung. Unterlagen zur Hauptversammlung und Informationen nach § 124a AktG Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informationen nach § 124a AktG sind alsbald nach der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter http://www.ecotel.de/hv2019 zugänglich. Die zugänglich zu machenden Unterlagen liegen darüber hinaus in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos Abschriften der ausliegenden Unterlagen erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung bereits mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 3.510.000 nennwertlose Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten. Es bestehen also 3.510.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Hinweise zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter Die ecotel communication ag verarbeitet als "Verantwortlicher" im Sinne von Art. 4 Nr. 7 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter (insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien, Nummer der Eintrittskarte und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten) auf Grundlage der in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen und einen rechtmäßigen und satzungsgemäßen Ablauf der Verhandlungen und Beschlüsse der Hauptversammlung sicherzustellen. Soweit die ecotel communication ag diese Daten nicht von den Aktionären und/oder etwaigen Aktionärsvertretern erhält, übermittelt die ihr Depot führende Bank diese personenbezogenen Daten an die ecotel communication ag. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c DS-GVO i.V.m. §§ 123, 129, 135 AktG. Zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt die ecotel communication ag verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der ecotel communication ag. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt (z.B. Einsichtnahme in das Teilnehmerverzeichnis, vgl. § 129 Abs. 4 AktG). Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat, etwa im Falle gerichtlicher oder außergerichtlicher Streitigkeiten aus Anlass der Hauptversammlung. Anschließend werden die personenbezogenen Daten gelöscht. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen sind, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, Berichtigung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung zu beantragen sowie ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (Datenübertragbarkeit) zu erhalten. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen, deren Vorliegen im Einzelfall zu prüfen ist, haben Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter auch das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Diese Rechte können Aktionäre und etwaige Aktionärsvertreter unter den folgenden Kontaktdaten der ecotel communication ag geltend machen: ecotel communication ag Frau Annette Drescher Prinzenallee 11 40549 Düsseldorf Deutschland oder per Telefax: +49 (0)211 / 55 007 977 oder per E-Mail: investorrelations@ecotel.de Zudem steht Aktionären und etwaigen Aktionärsvertretern ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DS-GVO zu. Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ecotel communication ag ist wie folgt erreichbar:
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Herr Detlef Kreder 
Datenschutzbeauftragter der ecotel communication ag 
Prinzenallee 11 
40549 Düsseldorf 
datenschutz@ecotel.de 
 
Düsseldorf, im Mai 2019 
 
*ecotel communication ag* 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-05-29 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: ecotel communication ag 
             Prinzenallee 11 
             40549 Düsseldorf 
             Deutschland 
E-Mail:      info@ecotel.de 
Internet:    http://ir.ecotel.de/websites/ecotel/German/100/investor-relations.html 
ISIN:        DE0005854343 
WKN:         585434 
Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart, Tradegate 
             Exchange 
 
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817281 2019-05-29 
 
 
(END) Dow Jones Newswires
May 29, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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