von Peer Leugermann, Euro am SonntagDer EuGH hatte entschieden, dass es nicht, wie etwa in Deutschland üblich, reicht, nur die Überstunden der Mitarbeiter zu verzeichnen. Stattdessen müsse die gesamte Arbeitszeit erfasst werden. Nur so lasse sich überprüfen, ob zulässige Arbeitszeiten überschritten würden. Und nur ...Den vollständigen Artikel lesen ...