DGAP-News: Expedeon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-31 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Expedeon AG Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 /
ISIN: DE000A1RFM03 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit alle unsere
Aktionäre zu der am *Dienstag, dem 9. Juli 2019, um
10:00 Uhr* im Tagungszentrum Studio Villa Bosch
Schloss-Wolfsbrunnenweg 33
69118 Heidelberg stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2018*
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung erforderlich, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
gebilligt und damit festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der
Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:
a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal
wird Entlastung erteilt.
b) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Trevor Jarman wird Entlastung
erteilt.
d) Herrn Tim McCarthy wird Entlastung
erteilt.
e) Herrn Peter Llewellyn-Davies wird
Entlastung erteilt.
f) Frau María del Pilar de la Huerta
Martínez wird Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018 wie folgt Beschluss zu
fassen:
a) Herrn Heikki Lanckriet wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn David Roth wird Entlastung erteilt.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung seines
Prüfungsausschusses - vor, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31.
Dezember 2019 die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu
bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Auflage eines Aktienoptionsplans 2019 und die
Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
(Bedingtes Kapital 2019) zur Erfüllung des
Aktienoptionsplans 2019; entsprechende
Änderung der Satzung*
Entsprechend verbreiteter Praxis bei
börsennotierten Aktiengesellschaften in
Deutschland möchte die Expedeon AG die
aktienrechtlichen Voraussetzungen für die
Gewährung von variablen Vergütungskomponenten
mit langfristiger Anreizwirkung für das
Management und die Mitarbeiter der Expedeon AG
und ihrer Tochtergesellschaften im In- und
Ausland zu schaffen, die auf eine Steigerung
des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang
mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes
gerichtet sind. Zu diesem Zweck soll ein
weiterer Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan
2019*') beschlossen werden, gemäß dem der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ermächtigt werden soll, bis zu 1.000.000
Optionen an derzeitige und zukünftige
Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig oder
zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Ermächtigung zur Implementierung eines
Aktienoptionsplans 2019
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis zum 8. Juli 2024
einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt
1.000.000 Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192
Abs. 2 Nr. 3 AktG; '*Aktienoptionen 2019*') an
derzeitige und zukünftige Mitarbeiter und
Mitglieder des Vorstands sowie an Mitglieder
der Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig
oder zukünftig verbundener Unternehmen i.S.d. §
15 ff. AktG (gemeinsam '*Bezugsberechtigte*')
auszugeben, die die Bezugsberechtigte nach
Maßgabe der Optionsbedingungen
berechtigen, neue auf den Namen lautende
Stückaktien der Expedeon AG zu erwerben. Soweit
Aktienoptionen 2019 an Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft (auch in ihrer Eigenschaft als
Leitungsorgane von verbundenen Unternehmen)
ausgegeben werden sollen, ist nur der
Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt.
Die Gewährung der Aktienoptionen 2019 erfolgt
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
aa) Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung
der Aktienoptionen 2019
Die insgesamt bis zu 1.000.000 Aktienoptionen
2019 verteilen sich wie folgt auf die
verschiedenen Gruppen von Bezugsberechtigten:
(i) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitglieder des Vorstands der Expedeon
AG entfallen bis zu 250.000
Aktienoptionen 2019.
(ii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitarbeiter der Expedeon AG entfallen
keine Aktienoptionen 2019.
(iii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitglieder der Leitungsorgane
gegenwärtig und zukünftig verbundener
Unternehmen der Expedeon AG im In- und
Ausland entfallen bis zu 500.000
Aktienoptionen 2019
(iv) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitarbeiter gegenwärtig und zukünftig
verbundener Unternehmen der Expedeon
AG im In- und Ausland entfallen bis zu
250.000 Aktienoptionen 2019
bb) Ausgabezeiträume (Erwerb der Aktienoptionen
2019), Ausgabetag
Aktienoptionen 2019 können den
Bezugsberechtigten einmalig oder in mehreren
Tranchen bis zum 8. Juli 2024 zum Erwerb
angeboten werden, außer jeweils im
Zeitraum von vier Wochen vor Veröffentlichung
eines Jahresabschlusses,
Halbjahresfinanzberichts oder einer
Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der
vorläufigen Zahlen für das jeweils
vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft
oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal-
oder Halbjahr. 'Ausgabetag' ist der Tag, an dem
den Bezugsberechtigten das Angebot zur
Gewährung der Aktienoptionen 2019 zugeht,
ungeachtet des Zeitpunkts der Annahme des
Angebots. Das Angebot kann einen späteren
Ausgabetag vorsehen.
cc) Inhalt der Aktienoptionen 2019,
Ausübungspreis, Erfüllung
Für jede Aktienoption 2019, die ein
Bezugsberechtigter ausübt, ist er/sie zum Bezug
einer neuen auf den Namen lautenden Stückaktie
der Expedeon AG gegen Zahlung des
'*Ausübungspreises*' berechtigt. Der
Ausübungspreis entspricht 95 % des Mittelwerts
der in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten
Preise für die Aktien der Expedeon AG jeweils
während der letzten 10 Börsenhandelstage vor
dem Ausgabetag, aber keinesfalls weniger als
Euro 1,00. Falls eine Schlussaktion an einem
der relevanten Handelstage nicht stattfindet
oder ein Auktionspreis nicht festgestellt
werden kann, ist der letzte im fortlaufenden
Handel ermittelte Preis maßgeblich,
vorausgesetzt es hat am betreffenden Tag ein
fortlaufenden Handel stattgefunden. § 9 Abs. 1
AktG bleibt unberührt.
Die Aktienoptionen 2019 können aus dem neu zu
schaffenden bedingten Kapital gemäß
nachstehend lit. c), aus bestehendem oder
zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen
Aktien bedient werden. Alternativ kann dem
Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach
Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich
gewährt werden. In diesem Fall ist dem
Bezugsberechtigten die Differenz zwischen dem
Ausübungspreis und dem Mittelwert der in der
Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten
Preise für eine Aktie der Expedeon AG an den 10
Börsenhandelstagen vor Ausübung der jeweiligen
Aktienoption 2019 zu zahlen.
dd) Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung
Der Bezugsberechtigte kann die Aktienoptionen
2019 ausüben, sobald mindestens 4 Jahre seit
ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v.
§ 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).
ee) Erfolgsziel(e)
Die Ausübung der Aktienoptionen 2019 steht
unter der Voraussetzung, dass der konsolidierte
Jahresumsatz des Expedeon Konzerns Euro 20 Mio.
überschritten hat (Erfolgsziel i.S.v. § 193
Abs. 2 Nr. 4 AktG).
ff) Ausübungszeiträume
Auch nach Ablauf der Wartezeit können die
Aktienoptionen 2019 nicht innerhalb eines
Zeitraums von 4 Wochen vor der Veröffentlichung
eines Jahresabschlusses,
Halbjahresfinanzberichts oder einer
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
© 2019 Dow Jones News