DGAP-News: Expedeon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-05-31 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Expedeon AG Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 / ISIN: DE000A1RFM03 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit alle unsere Aktionäre zu der am *Dienstag, dem 9. Juli 2019, um 10:00 Uhr* im Tagungszentrum Studio Villa Bosch Schloss-Wolfsbrunnenweg 33 69118 Heidelberg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung erforderlich, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt und damit festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen: a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal wird Entlastung erteilt. b) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung erteilt. c) Herrn Dr. Trevor Jarman wird Entlastung erteilt. d) Herrn Tim McCarthy wird Entlastung erteilt. e) Herrn Peter Llewellyn-Davies wird Entlastung erteilt. f) Frau María del Pilar de la Huerta Martínez wird Entlastung erteilt. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 wie folgt Beschluss zu fassen: a) Herrn Heikki Lanckriet wird Entlastung erteilt. b) Herrn David Roth wird Entlastung erteilt. 4. *Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. 5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Auflage eines Aktienoptionsplans 2019 und die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2019) zur Erfüllung des Aktienoptionsplans 2019; entsprechende Änderung der Satzung* Entsprechend verbreiteter Praxis bei börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland möchte die Expedeon AG die aktienrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von variablen Vergütungskomponenten mit langfristiger Anreizwirkung für das Management und die Mitarbeiter der Expedeon AG und ihrer Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu schaffen, die auf eine Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes gerichtet sind. Zu diesem Zweck soll ein weiterer Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 2019*') beschlossen werden, gemäß dem der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt werden soll, bis zu 1.000.000 Optionen an derzeitige und zukünftige Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen: a) Ermächtigung zur Implementierung eines Aktienoptionsplans 2019 Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Juli 2024 einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 1.000.000 Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG; '*Aktienoptionen 2019*') an derzeitige und zukünftige Mitarbeiter und Mitglieder des Vorstands sowie an Mitglieder der Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig oder zukünftig verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 ff. AktG (gemeinsam '*Bezugsberechtigte*') auszugeben, die die Bezugsberechtigte nach Maßgabe der Optionsbedingungen berechtigen, neue auf den Namen lautende Stückaktien der Expedeon AG zu erwerben. Soweit Aktienoptionen 2019 an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft (auch in ihrer Eigenschaft als Leitungsorgane von verbundenen Unternehmen) ausgegeben werden sollen, ist nur der Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt. Die Gewährung der Aktienoptionen 2019 erfolgt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: aa) Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung der Aktienoptionen 2019 Die insgesamt bis zu 1.000.000 Aktienoptionen 2019 verteilen sich wie folgt auf die verschiedenen Gruppen von Bezugsberechtigten: (i) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder des Vorstands der Expedeon AG entfallen bis zu 250.000 Aktienoptionen 2019. (ii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter der Expedeon AG entfallen keine Aktienoptionen 2019. (iii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Leitungsorgane gegenwärtig und zukünftig verbundener Unternehmen der Expedeon AG im In- und Ausland entfallen bis zu 500.000 Aktienoptionen 2019 (iv) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen Mitarbeiter gegenwärtig und zukünftig verbundener Unternehmen der Expedeon AG im In- und Ausland entfallen bis zu 250.000 Aktienoptionen 2019 bb) Ausgabezeiträume (Erwerb der Aktienoptionen 2019), Ausgabetag Aktienoptionen 2019 können den Bezugsberechtigten einmalig oder in mehreren Tranchen bis zum 8. Juli 2024 zum Erwerb angeboten werden, außer jeweils im Zeitraum von vier Wochen vor Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, Halbjahresfinanzberichts oder einer Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der vorläufigen Zahlen für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal- oder Halbjahr. 'Ausgabetag' ist der Tag, an dem den Bezugsberechtigten das Angebot zur Gewährung der Aktienoptionen 2019 zugeht, ungeachtet des Zeitpunkts der Annahme des Angebots. Das Angebot kann einen späteren Ausgabetag vorsehen. cc) Inhalt der Aktienoptionen 2019, Ausübungspreis, Erfüllung Für jede Aktienoption 2019, die ein Bezugsberechtigter ausübt, ist er/sie zum Bezug einer neuen auf den Namen lautenden Stückaktie der Expedeon AG gegen Zahlung des '*Ausübungspreises*' berechtigt. Der Ausübungspreis entspricht 95 % des Mittelwerts der in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Preise für die Aktien der Expedeon AG jeweils während der letzten 10 Börsenhandelstage vor dem Ausgabetag, aber keinesfalls weniger als Euro 1,00. Falls eine Schlussaktion an einem der relevanten Handelstage nicht stattfindet oder ein Auktionspreis nicht festgestellt werden kann, ist der letzte im fortlaufenden Handel ermittelte Preis maßgeblich, vorausgesetzt es hat am betreffenden Tag ein fortlaufenden Handel stattgefunden. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt. Die Aktienoptionen 2019 können aus dem neu zu schaffenden bedingten Kapital gemäß nachstehend lit. c), aus bestehendem oder zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen Aktien bedient werden. Alternativ kann dem Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich gewährt werden. In diesem Fall ist dem Bezugsberechtigten die Differenz zwischen dem Ausübungspreis und dem Mittelwert der in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten Preise für eine Aktie der Expedeon AG an den 10 Börsenhandelstagen vor Ausübung der jeweiligen Aktienoption 2019 zu zahlen. dd) Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung Der Bezugsberechtigte kann die Aktienoptionen 2019 ausüben, sobald mindestens 4 Jahre seit ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG). ee) Erfolgsziel(e) Die Ausübung der Aktienoptionen 2019 steht unter der Voraussetzung, dass der konsolidierte Jahresumsatz des Expedeon Konzerns Euro 20 Mio. überschritten hat (Erfolgsziel i.S.v. § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG). ff) Ausübungszeiträume Auch nach Ablauf der Wartezeit können die Aktienoptionen 2019 nicht innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen vor der Veröffentlichung eines Jahresabschlusses, Halbjahresfinanzberichts oder einer
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May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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