Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 08.05.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Diese Aktie hebt ab: +130,67% Kursgewinn in 1 Monat – das sind die Gründe
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
286 Leser
Artikel bewerten:
(0)

DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Expedeon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-05-31 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Expedeon AG Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 / 
ISIN: DE000A1RFM03 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung Wir laden hiermit alle unsere 
Aktionäre zu der am *Dienstag, dem 9. Juli 2019, um 
10:00 Uhr* im Tagungszentrum Studio Villa Bosch 
Schloss-Wolfsbrunnenweg 33 
69118 Heidelberg stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft ein. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des vom Aufsichtsrat gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu 
   diesem Tagesordnungspunkt keine 
   Beschlussfassung erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt und damit festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der 
   Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen: 
 
   a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal 
      wird Entlastung erteilt. 
   b) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung 
      erteilt. 
   c) Herrn Dr. Trevor Jarman wird Entlastung 
      erteilt. 
   d) Herrn Tim McCarthy wird Entlastung 
      erteilt. 
   e) Herrn Peter Llewellyn-Davies wird 
      Entlastung erteilt. 
   f) Frau María del Pilar de la Huerta 
      Martínez wird Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über 
   die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für 
   das Geschäftsjahr 2018 wie folgt Beschluss zu 
   fassen: 
 
   a) Herrn Heikki Lanckriet wird Entlastung 
      erteilt. 
   b) Herrn David Roth wird Entlastung erteilt. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine 
   entsprechende Empfehlung seines 
   Prüfungsausschusses - vor, für das 
   Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. 
   Dezember 2019 die Ernst & Young GmbH, 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, 
   Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, zum 
   Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu 
   bestellen. 
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur 
   Auflage eines Aktienoptionsplans 2019 und die 
   Schaffung eines neuen bedingten Kapitals 
   (Bedingtes Kapital 2019) zur Erfüllung des 
   Aktienoptionsplans 2019; entsprechende 
   Änderung der Satzung* 
 
   Entsprechend verbreiteter Praxis bei 
   börsennotierten Aktiengesellschaften in 
   Deutschland möchte die Expedeon AG die 
   aktienrechtlichen Voraussetzungen für die 
   Gewährung von variablen Vergütungskomponenten 
   mit langfristiger Anreizwirkung für das 
   Management und die Mitarbeiter der Expedeon AG 
   und ihrer Tochtergesellschaften im In- und 
   Ausland zu schaffen, die auf eine Steigerung 
   des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang 
   mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes 
   gerichtet sind. Zu diesem Zweck soll ein 
   weiterer Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan 
   2019*') beschlossen werden, gemäß dem der 
   Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats 
   ermächtigt werden soll, bis zu 1.000.000 
   Optionen an derzeitige und zukünftige 
   Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der 
   Gesellschaft sowie an Mitglieder der 
   Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig oder 
   zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, 
   folgende Beschlüsse zu fassen: 
 
   a) Ermächtigung zur Implementierung eines 
   Aktienoptionsplans 2019 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrates bis zum 8. Juli 2024 
   einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt 
   1.000.000 Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192 
   Abs. 2 Nr. 3 AktG; '*Aktienoptionen 2019*') an 
   derzeitige und zukünftige Mitarbeiter und 
   Mitglieder des Vorstands sowie an Mitglieder 
   der Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig 
   oder zukünftig verbundener Unternehmen i.S.d. § 
   15 ff. AktG (gemeinsam '*Bezugsberechtigte*') 
   auszugeben, die die Bezugsberechtigte nach 
   Maßgabe der Optionsbedingungen 
   berechtigen, neue auf den Namen lautende 
   Stückaktien der Expedeon AG zu erwerben. Soweit 
   Aktienoptionen 2019 an Mitglieder des Vorstands 
   der Gesellschaft (auch in ihrer Eigenschaft als 
   Leitungsorgane von verbundenen Unternehmen) 
   ausgegeben werden sollen, ist nur der 
   Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt. 
 
   Die Gewährung der Aktienoptionen 2019 erfolgt 
   gemäß den nachfolgenden Bestimmungen: 
 
   aa) Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung 
   der Aktienoptionen 2019 
 
   Die insgesamt bis zu 1.000.000 Aktienoptionen 
   2019 verteilen sich wie folgt auf die 
   verschiedenen Gruppen von Bezugsberechtigten: 
 
   (i)   Auf die gegenwärtigen und zukünftigen 
         Mitglieder des Vorstands der Expedeon 
         AG entfallen bis zu 250.000 
         Aktienoptionen 2019. 
   (ii)  Auf die gegenwärtigen und zukünftigen 
         Mitarbeiter der Expedeon AG entfallen 
         keine Aktienoptionen 2019. 
   (iii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen 
         Mitglieder der Leitungsorgane 
         gegenwärtig und zukünftig verbundener 
         Unternehmen der Expedeon AG im In- und 
         Ausland entfallen bis zu 500.000 
         Aktienoptionen 2019 
   (iv)  Auf die gegenwärtigen und zukünftigen 
         Mitarbeiter gegenwärtig und zukünftig 
         verbundener Unternehmen der Expedeon 
         AG im In- und Ausland entfallen bis zu 
         250.000 Aktienoptionen 2019 
 
   bb) Ausgabezeiträume (Erwerb der Aktienoptionen 
   2019), Ausgabetag 
 
   Aktienoptionen 2019 können den 
   Bezugsberechtigten einmalig oder in mehreren 
   Tranchen bis zum 8. Juli 2024 zum Erwerb 
   angeboten werden, außer jeweils im 
   Zeitraum von vier Wochen vor Veröffentlichung 
   eines Jahresabschlusses, 
   Halbjahresfinanzberichts oder einer 
   Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der 
   vorläufigen Zahlen für das jeweils 
   vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft 
   oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal- 
   oder Halbjahr. 'Ausgabetag' ist der Tag, an dem 
   den Bezugsberechtigten das Angebot zur 
   Gewährung der Aktienoptionen 2019 zugeht, 
   ungeachtet des Zeitpunkts der Annahme des 
   Angebots. Das Angebot kann einen späteren 
   Ausgabetag vorsehen. 
 
   cc) Inhalt der Aktienoptionen 2019, 
   Ausübungspreis, Erfüllung 
 
   Für jede Aktienoption 2019, die ein 
   Bezugsberechtigter ausübt, ist er/sie zum Bezug 
   einer neuen auf den Namen lautenden Stückaktie 
   der Expedeon AG gegen Zahlung des 
   '*Ausübungspreises*' berechtigt. Der 
   Ausübungspreis entspricht 95 % des Mittelwerts 
   der in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder 
   einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten 
   Preise für die Aktien der Expedeon AG jeweils 
   während der letzten 10 Börsenhandelstage vor 
   dem Ausgabetag, aber keinesfalls weniger als 
   Euro 1,00. Falls eine Schlussaktion an einem 
   der relevanten Handelstage nicht stattfindet 
   oder ein Auktionspreis nicht festgestellt 
   werden kann, ist der letzte im fortlaufenden 
   Handel ermittelte Preis maßgeblich, 
   vorausgesetzt es hat am betreffenden Tag ein 
   fortlaufenden Handel stattgefunden. § 9 Abs. 1 
   AktG bleibt unberührt. 
 
   Die Aktienoptionen 2019 können aus dem neu zu 
   schaffenden bedingten Kapital gemäß 
   nachstehend lit. c), aus bestehendem oder 
   zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen 
   Aktien bedient werden. Alternativ kann dem 
   Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach 
   Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich 
   gewährt werden. In diesem Fall ist dem 
   Bezugsberechtigten die Differenz zwischen dem 
   Ausübungspreis und dem Mittelwert der in der 
   Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem 
   vergleichbaren Nachfolgesystem an der 
   Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten 
   Preise für eine Aktie der Expedeon AG an den 10 
   Börsenhandelstagen vor Ausübung der jeweiligen 
   Aktienoption 2019 zu zahlen. 
 
   dd) Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung 
 
   Der Bezugsberechtigte kann die Aktienoptionen 
   2019 ausüben, sobald mindestens 4 Jahre seit 
   ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v. 
   § 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG). 
 
   ee) Erfolgsziel(e) 
 
   Die Ausübung der Aktienoptionen 2019 steht 
   unter der Voraussetzung, dass der konsolidierte 
   Jahresumsatz des Expedeon Konzerns Euro 20 Mio. 
   überschritten hat (Erfolgsziel i.S.v. § 193 
   Abs. 2 Nr. 4 AktG). 
 
   ff) Ausübungszeiträume 
 
   Auch nach Ablauf der Wartezeit können die 
   Aktienoptionen 2019 nicht innerhalb eines 
   Zeitraums von 4 Wochen vor der Veröffentlichung 
   eines Jahresabschlusses, 
   Halbjahresfinanzberichts oder einer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der 
   vorläufigen Zahlen für das jeweils 
   vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft 
   oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal- 
   oder Halbjahr ausgeübt werden. Ferner, sind 
   sämtliche gesetzlichen Beschränkungen, 
   insbesondere, ohne abschließend zu sein, 
   gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
   zu beachten. 
 
   gg) Verfall (Laufzeit) 
 
   Die Aktienoptionen 2019 können nur innerhalb 
   von 11 Jahren nach dem Ende der Wartezeit 
   ausgeübt werden und verfallen nach Ablauf 
   dieses Zeitraums. 
 
   hh) Übertragbarkeit 
 
   Die Aktienoptionen 2019 können - mit Ausnahme 
   des Erbfalls - nicht übertragen, verpfändet 
   oder sonst belastet werden. 
 
   ii) Steuern 
 
   Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung der 
   Aktienoptionen 2019 etwaig anfallenden Steuern, 
   insbesondere Einkommensteuer (Lohnsteuer), 
   Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, hat der 
   Bezugsberechtigte selbst zu tragen. 
 
   jj) Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung) 
 
   Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
   des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten zur 
   Ausgestaltung des Aktienoptionsplans 2019 zu 
   bestimmen. Sofern der Vorstand selbst betroffen 
   ist, wird der Aufsichtsrat allein ermächtigt. 
 
   Hierzu gehören insbesondere, ohne 
   abschließend zu sein: 
 
   * Festlegung der Anzahl der Aktienoptionen 
     2019, die einem einzelnen 
     Bezugsberechtigten oder einer Gruppe von 
     Bezugsberechtigten gewährt werden 
   * Bedingungen für eine Unverfallbarkeit der 
     Aktienoptionen 2019 (z.B. bei Beendigung 
     der Anstellung oder Elternzeit von 
     Bezugsberechtigten) 
   * Voraussetzungen und Bedingungen für 
     weitere Verfallsgründe und Ausnahmen von 
     Verfallsgründen 
   * Anpassungen des Umtauschverhältnisses im 
     Falle von Kapitalmaßnahmen, 
     Verschmelzungen oder ähnlichen 
     Transaktionen der Gesellschaft 
     (Verwässerungsschutz) 
 
   kk) Berichtspflicht des Vorstands 
 
   Der Vorstand wird über die Ausnutzung des 
   Aktienoptionsplans 2019 und die den 
   Bezugsberechtigten in diesem Rahmen gewährten 
   Aktienoptionen 2019 für jedes Geschäftsjahr 
   nach den einschlägigen gesetzlichen 
   Vorschriften jeweils im Anhang zum 
   Jahresabschluss oder im Lagebericht berichten 
   (§ 285 Nr. 9a HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB, § 
   160 Abs. 1 Nr. 5 AktG). 
 
   b) Bedingtes Kapital 2019 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft wird um Euro 
   1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 
   auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt 
   erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte 
   Kapital 2019 dient ausschließlich der 
   Erfüllung von Optionen, die aufgrund der 
   Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   vom 9. Juli 2019 gemäß TOP 5 lit. a) 
   gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung 
   wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber 
   der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum 
   Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch 
   machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils 
   zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen 
   Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 gemäß 
   TOP 5 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt 
   worden ist; § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt 
   unberührt. Die neuen Aktien sind für jedes 
   Geschäftsjahr gewinnberechtigt, für das die 
   ordentliche Hauptversammlung zum Zeitpunkt der 
   Ausgabe der Aktien noch nicht über die 
   Gewinnverwendung beschlossen hat. Der Vorstand 
   ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
   bedingten Kapitalerhöhung und ihrer 
   Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand 
   selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat 
   allein ermächtigt. 
 
   c) Änderung der Satzung 
 
   § 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu 
   gefasst: 
 
   'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um Euro 
   1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 
   auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt 
   erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte 
   Kapital 2019 dient ausschließlich der 
   Erfüllung von Optionen, die aufgrund der 
   Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung 
   vom 9. Juli 2019 gemäß TOP 5 lit. a) 
   gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung 
   wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber 
   der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum 
   Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch 
   machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils 
   zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen 
   Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 gemäß 
   TOP 5 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt 
   worden ist; § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt 
   unberührt. Die neuen Aktien sind für jedes 
   Geschäftsjahr gewinnberechtigt, für das die 
   ordentliche Hauptversammlung zum Zeitpunkt der 
   Ausgabe der Aktien noch nicht über die 
   Gewinnverwendung beschlossen hat. Der Vorstand 
   ist ermächtigt, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der 
   bedingten Kapitalerhöhung und ihrer 
   Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand 
   selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat 
   allein ermächtigt.' 
 
   d) Ermächtigung zur Änderung der Fassung 
   der Satzung 
 
   Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung 
   der Satzung der Gesellschaft entsprechend der 
   jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals 
   2019 zu ändern. Entsprechendes gilt sofern und 
   soweit das Bedingte Kapital 2019 vor Ablauf der 
   Laufzeit der Ermächtigung nicht für die Ausgabe 
   von Aktienoptionen 2019 ausgenutzt wird sowie 
   für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten 
   Kapitals 2019 nach Ablauf der Fristen für die 
   Ausübung der Optionen. 
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds* 
 
   Dr. Cristina Garmendia Mendizábal hat zum 4. 
   April 2019 ihr Amt als Aufsichtsratsvorsitzende 
   niederlegt. Daher ist die Neuwahl eines 
   Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich 
   gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 
   Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 8 
   Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern 
   zusammen, welche von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 der 
   Satzung gelten Ergänzungswahlen für den Rest 
   der Amtszeit des ausgeschiedenen 
   Aufsichtsratsmitglieds. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
    *Hansjörg Plaggemars*, Unternehmensberater, 
    wohnhaft in Stuttgart 
 
   mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung 
   dieser ordentlichen Hauptversammlung 2019 für 
   den Rest der Amtszeit von Frau Dr. Cristina 
   Garmendia Mendizábal, d.h. für den Zeitraum bis 
   zum Ende der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den 
   Aufsichtsrat zu wählen. 
 
    *Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5 
    AktG:* 
    Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu 
    bildenden Aufsichtsräten sowie in 
    vergleichbaren in- und ausländischen 
    Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: 
    Ming Le Sports AG, Heidelberg (Vorsitzender 
    des Aufsichtsrats) 
    Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg 
    (Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
    CARUS AG, Heidelberg (Stellvertretender 
    Vorsitzender des Aufsichtsrats) 
    Deutsche Balaton Immobilien I AG, 
    Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats) 
    *Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4 
    ff. des Deutschen Corporate Governance 
    Kodex:* 
    Persönliche oder geschäftliche Beziehungen 
    zum Unternehmen, den Organen der 
    Gesellschaft oder einem wesentlich an der 
    Gesellschaft beteiligten Aktionär: 
    Herr Plaggemars nimmt verschiedene 
    Beratungs-, Vorstands- und 
    Aufsichtsratsmandate im Umfeld der Deutsche 
    Balaton Aktiengesellschaft und verbundenen 
    Unternehmen wahr, welche in dem auf der 
    Internetseite der Gesellschaft verfügbaren 
    Lebenslauf vollständig aufgeführt sind. Die 
    Summe der von der Deutsche Balaton 
    Aktiengesellschaft und verbundenen 
    Unternehmen gehaltenen Stimmrechte und 
    Instrumente an der Gesellschaft beträgt 
    gemäß der aktuellsten 
    Stimmrechtsmitteilung über 10% der 
    Gesamtzahl der Stimmrechte. 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben 
   des Aufsichtsrats in Bezug auf seine 
   Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der 
   Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der 
   vorgeschlagene Kandidat in der Lage ist, die 
   für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit 
   aufzuwenden. Auf der Internetseite der 
   Gesellschaft 
   (https://investors.expedeon.com/de/corporate-go 
   vernance/supervisory-board/) ist ein Lebenslauf 
   des vorgeschlagenen Kandidaten verfügbar 
   (einschließlich seines relevanten Wissens, 
   Fähigkeiten und Erfahrungen und seiner 
   wichtigsten Tätigkeit neben der Mitgliedschaft 
   im Aufsichtsrat der Expedeon AG). 
7. *Beschlussfassung über die Umwandlung von 
   Inhaberaktien in Namensaktien, entsprechende 
   Änderungen der Satzung und weitere 
   Anpassungen* 
 
   Nach dem Aktiengesetz lauten die Aktien einer 
   Aktiengesellschaft auf den Namen oder auf den 
   Inhaber. Die Aktien der Gesellschaft lauten 
   derzeit auf den Inhaber. Vorstand und 
   Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass 
   Namensaktien im Vergleich zu Inhaberaktien eine 
   effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit 
   ihren Aktionären ermöglichen. Vor diesem 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Lithium vs. Palladium - Zwei Rohstoff-Chancen traden
In diesem kostenfreien PDF-Report zeigt Experte Carsten Stork interessante Hintergründe zu den beiden Rohstoffen inkl. . Zudem gibt er Ihnen konkrete Produkte zum Nachhandeln an die Hand, inkl. WKNs.
Hier klicken
© 2019 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.