DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Expedeon AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Expedeon AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
09.07.2019 in Heidelberg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG
2019-05-31 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Expedeon AG Heidelberg Wertpapier-Kenn-Nr.: A1RFM0 /
ISIN: DE000A1RFM03 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung Wir laden hiermit alle unsere
Aktionäre zu der am *Dienstag, dem 9. Juli 2019, um
10:00 Uhr* im Tagungszentrum Studio Villa Bosch
Schloss-Wolfsbrunnenweg 33
69118 Heidelberg stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
und des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts sowie des Berichts des
Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr
2018*
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
diesem Tagesordnungspunkt keine
Beschlussfassung erforderlich, da der
Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits
gebilligt und damit festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2018 im Wege der
Einzelentlastung wie folgt Beschluss zu fassen:
a) Frau Dr. Cristina Garmendia Mendizábal
wird Entlastung erteilt.
b) Herrn Joseph M. Fernández wird Entlastung
erteilt.
c) Herrn Dr. Trevor Jarman wird Entlastung
erteilt.
d) Herrn Tim McCarthy wird Entlastung
erteilt.
e) Herrn Peter Llewellyn-Davies wird
Entlastung erteilt.
f) Frau María del Pilar de la Huerta
Martínez wird Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr
2018*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über
die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2018 wie folgt Beschluss zu
fassen:
a) Herrn Heikki Lanckriet wird Entlastung
erteilt.
b) Herrn David Roth wird Entlastung erteilt.
4. *Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine
entsprechende Empfehlung seines
Prüfungsausschusses - vor, für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31.
Dezember 2019 die Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Theodor-Heuss-Anlage 2, 68165 Mannheim, zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer zu
bestellen.
5. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur
Auflage eines Aktienoptionsplans 2019 und die
Schaffung eines neuen bedingten Kapitals
(Bedingtes Kapital 2019) zur Erfüllung des
Aktienoptionsplans 2019; entsprechende
Änderung der Satzung*
Entsprechend verbreiteter Praxis bei
börsennotierten Aktiengesellschaften in
Deutschland möchte die Expedeon AG die
aktienrechtlichen Voraussetzungen für die
Gewährung von variablen Vergütungskomponenten
mit langfristiger Anreizwirkung für das
Management und die Mitarbeiter der Expedeon AG
und ihrer Tochtergesellschaften im In- und
Ausland zu schaffen, die auf eine Steigerung
des nachhaltigen Unternehmenswertes im Einklang
mit den Rahmenbedingungen des Aktiengesetzes
gerichtet sind. Zu diesem Zweck soll ein
weiterer Aktienoptionsplan ('*Aktienoptionsplan
2019*') beschlossen werden, gemäß dem der
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
ermächtigt werden soll, bis zu 1.000.000
Optionen an derzeitige und zukünftige
Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig oder
zukünftig verbundener Unternehmen auszugeben.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Ermächtigung zur Implementierung eines
Aktienoptionsplans 2019
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrates bis zum 8. Juli 2024
einmalig oder mehrmals bis zu insgesamt
1.000.000 Optionen (Bezugsrechte i.S.v. § 192
Abs. 2 Nr. 3 AktG; '*Aktienoptionen 2019*') an
derzeitige und zukünftige Mitarbeiter und
Mitglieder des Vorstands sowie an Mitglieder
der Leitungsorgane und Mitarbeiter gegenwärtig
oder zukünftig verbundener Unternehmen i.S.d. §
15 ff. AktG (gemeinsam '*Bezugsberechtigte*')
auszugeben, die die Bezugsberechtigte nach
Maßgabe der Optionsbedingungen
berechtigen, neue auf den Namen lautende
Stückaktien der Expedeon AG zu erwerben. Soweit
Aktienoptionen 2019 an Mitglieder des Vorstands
der Gesellschaft (auch in ihrer Eigenschaft als
Leitungsorgane von verbundenen Unternehmen)
ausgegeben werden sollen, ist nur der
Aufsichtsrat zur Ausgabe berechtigt.
Die Gewährung der Aktienoptionen 2019 erfolgt
gemäß den nachfolgenden Bestimmungen:
aa) Kreis der Bezugsberechtigten und Aufteilung
der Aktienoptionen 2019
Die insgesamt bis zu 1.000.000 Aktienoptionen
2019 verteilen sich wie folgt auf die
verschiedenen Gruppen von Bezugsberechtigten:
(i) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitglieder des Vorstands der Expedeon
AG entfallen bis zu 250.000
Aktienoptionen 2019.
(ii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitarbeiter der Expedeon AG entfallen
keine Aktienoptionen 2019.
(iii) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitglieder der Leitungsorgane
gegenwärtig und zukünftig verbundener
Unternehmen der Expedeon AG im In- und
Ausland entfallen bis zu 500.000
Aktienoptionen 2019
(iv) Auf die gegenwärtigen und zukünftigen
Mitarbeiter gegenwärtig und zukünftig
verbundener Unternehmen der Expedeon
AG im In- und Ausland entfallen bis zu
250.000 Aktienoptionen 2019
bb) Ausgabezeiträume (Erwerb der Aktienoptionen
2019), Ausgabetag
Aktienoptionen 2019 können den
Bezugsberechtigten einmalig oder in mehreren
Tranchen bis zum 8. Juli 2024 zum Erwerb
angeboten werden, außer jeweils im
Zeitraum von vier Wochen vor Veröffentlichung
eines Jahresabschlusses,
Halbjahresfinanzberichts oder einer
Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der
vorläufigen Zahlen für das jeweils
vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft
oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal-
oder Halbjahr. 'Ausgabetag' ist der Tag, an dem
den Bezugsberechtigten das Angebot zur
Gewährung der Aktienoptionen 2019 zugeht,
ungeachtet des Zeitpunkts der Annahme des
Angebots. Das Angebot kann einen späteren
Ausgabetag vorsehen.
cc) Inhalt der Aktienoptionen 2019,
Ausübungspreis, Erfüllung
Für jede Aktienoption 2019, die ein
Bezugsberechtigter ausübt, ist er/sie zum Bezug
einer neuen auf den Namen lautenden Stückaktie
der Expedeon AG gegen Zahlung des
'*Ausübungspreises*' berechtigt. Der
Ausübungspreis entspricht 95 % des Mittelwerts
der in der Schlussauktion im XETRA-Handel oder
einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten
Preise für die Aktien der Expedeon AG jeweils
während der letzten 10 Börsenhandelstage vor
dem Ausgabetag, aber keinesfalls weniger als
Euro 1,00. Falls eine Schlussaktion an einem
der relevanten Handelstage nicht stattfindet
oder ein Auktionspreis nicht festgestellt
werden kann, ist der letzte im fortlaufenden
Handel ermittelte Preis maßgeblich,
vorausgesetzt es hat am betreffenden Tag ein
fortlaufenden Handel stattgefunden. § 9 Abs. 1
AktG bleibt unberührt.
Die Aktienoptionen 2019 können aus dem neu zu
schaffenden bedingten Kapital gemäß
nachstehend lit. c), aus bestehendem oder
zukünftigem genehmigten Kapital oder eigenen
Aktien bedient werden. Alternativ kann dem
Bezugsberechtigten bei Optionsausübung nach
Wahl der Gesellschaft auch ein Barausgleich
gewährt werden. In diesem Fall ist dem
Bezugsberechtigten die Differenz zwischen dem
Ausübungspreis und dem Mittelwert der in der
Schlussauktion im XETRA-Handel oder einem
vergleichbaren Nachfolgesystem an der
Frankfurter Wertpapierbörse festgestellten
Preise für eine Aktie der Expedeon AG an den 10
Börsenhandelstagen vor Ausübung der jeweiligen
Aktienoption 2019 zu zahlen.
dd) Wartezeit bis zur erstmaligen Ausübung
Der Bezugsberechtigte kann die Aktienoptionen
2019 ausüben, sobald mindestens 4 Jahre seit
ihrer Ausgabe vergangen sind (Wartezeit i.S.v.
§ 193 Abs. 2 Nr. 4 AktG).
ee) Erfolgsziel(e)
Die Ausübung der Aktienoptionen 2019 steht
unter der Voraussetzung, dass der konsolidierte
Jahresumsatz des Expedeon Konzerns Euro 20 Mio.
überschritten hat (Erfolgsziel i.S.v. § 193
Abs. 2 Nr. 4 AktG).
ff) Ausübungszeiträume
Auch nach Ablauf der Wartezeit können die
Aktienoptionen 2019 nicht innerhalb eines
Zeitraums von 4 Wochen vor der Veröffentlichung
eines Jahresabschlusses,
Halbjahresfinanzberichts oder einer
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der -2-
Quartalsmitteilung oder Bekanntgabe der
vorläufigen Zahlen für das jeweils
vorangegangene Geschäftsjahr der Gesellschaft
oder der vorläufigen Zahlen für ein Quartal-
oder Halbjahr ausgeübt werden. Ferner, sind
sämtliche gesetzlichen Beschränkungen,
insbesondere, ohne abschließend zu sein,
gemäß dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
zu beachten.
gg) Verfall (Laufzeit)
Die Aktienoptionen 2019 können nur innerhalb
von 11 Jahren nach dem Ende der Wartezeit
ausgeübt werden und verfallen nach Ablauf
dieses Zeitraums.
hh) Übertragbarkeit
Die Aktienoptionen 2019 können - mit Ausnahme
des Erbfalls - nicht übertragen, verpfändet
oder sonst belastet werden.
ii) Steuern
Alle im Rahmen der Gewährung bzw. Ausübung der
Aktienoptionen 2019 etwaig anfallenden Steuern,
insbesondere Einkommensteuer (Lohnsteuer),
Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, hat der
Bezugsberechtigte selbst zu tragen.
jj) Weitere Ausgestaltung (Ermächtigung)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten zur
Ausgestaltung des Aktienoptionsplans 2019 zu
bestimmen. Sofern der Vorstand selbst betroffen
ist, wird der Aufsichtsrat allein ermächtigt.
Hierzu gehören insbesondere, ohne
abschließend zu sein:
* Festlegung der Anzahl der Aktienoptionen
2019, die einem einzelnen
Bezugsberechtigten oder einer Gruppe von
Bezugsberechtigten gewährt werden
* Bedingungen für eine Unverfallbarkeit der
Aktienoptionen 2019 (z.B. bei Beendigung
der Anstellung oder Elternzeit von
Bezugsberechtigten)
* Voraussetzungen und Bedingungen für
weitere Verfallsgründe und Ausnahmen von
Verfallsgründen
* Anpassungen des Umtauschverhältnisses im
Falle von Kapitalmaßnahmen,
Verschmelzungen oder ähnlichen
Transaktionen der Gesellschaft
(Verwässerungsschutz)
kk) Berichtspflicht des Vorstands
Der Vorstand wird über die Ausnutzung des
Aktienoptionsplans 2019 und die den
Bezugsberechtigten in diesem Rahmen gewährten
Aktienoptionen 2019 für jedes Geschäftsjahr
nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften jeweils im Anhang zum
Jahresabschluss oder im Lagebericht berichten
(§ 285 Nr. 9a HGB, § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB, §
160 Abs. 1 Nr. 5 AktG).
b) Bedingtes Kapital 2019
Das Grundkapital der Gesellschaft wird um Euro
1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000
auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte
Kapital 2019 dient ausschließlich der
Erfüllung von Optionen, die aufgrund der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
vom 9. Juli 2019 gemäß TOP 5 lit. a)
gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber
der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum
Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch
machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils
zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 gemäß
TOP 5 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt
worden ist; § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt
unberührt. Die neuen Aktien sind für jedes
Geschäftsjahr gewinnberechtigt, für das die
ordentliche Hauptversammlung zum Zeitpunkt der
Ausgabe der Aktien noch nicht über die
Gewinnverwendung beschlossen hat. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand
selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat
allein ermächtigt.
c) Änderung der Satzung
§ 4 Abs. 5 der Satzung wird wie folgt neu
gefasst:
'Das Grundkapital der Gesellschaft ist um Euro
1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000
auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt
erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Das Bedingte
Kapital 2019 dient ausschließlich der
Erfüllung von Optionen, die aufgrund der
Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung
vom 9. Juli 2019 gemäß TOP 5 lit. a)
gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber
der ausgegebenen Optionen von ihrem Recht zum
Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch
machen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt jeweils
zu dem Ausgabebetrag, der in der ordentlichen
Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 gemäß
TOP 5 lit. a) cc) als Ausübungspreis festgelegt
worden ist; § 9 Abs. 1 Aktiengesetz bleibt
unberührt. Die neuen Aktien sind für jedes
Geschäftsjahr gewinnberechtigt, für das die
ordentliche Hauptversammlung zum Zeitpunkt der
Ausgabe der Aktien noch nicht über die
Gewinnverwendung beschlossen hat. Der Vorstand
ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der
bedingten Kapitalerhöhung und ihrer
Durchführung festzulegen. Soweit der Vorstand
selbst betroffen ist, wird der Aufsichtsrat
allein ermächtigt.'
d) Ermächtigung zur Änderung der Fassung
der Satzung
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung
der Satzung der Gesellschaft entsprechend der
jeweiligen Ausnutzung des Bedingten Kapitals
2019 zu ändern. Entsprechendes gilt sofern und
soweit das Bedingte Kapital 2019 vor Ablauf der
Laufzeit der Ermächtigung nicht für die Ausgabe
von Aktienoptionen 2019 ausgenutzt wird sowie
für den Fall der Nichtausnutzung des Bedingten
Kapitals 2019 nach Ablauf der Fristen für die
Ausübung der Optionen.
6. *Beschlussfassung über die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds*
Dr. Cristina Garmendia Mendizábal hat zum 4.
April 2019 ihr Amt als Aufsichtsratsvorsitzende
niederlegt. Daher ist die Neuwahl eines
Aufsichtsratsmitglieds erforderlich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich
gemäß §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1
Aktiengesetz ("AktG") in Verbindung mit § 8
Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern
zusammen, welche von der Hauptversammlung
gewählt werden. Nach § 8 Abs. 2 Satz 4 der
Satzung gelten Ergänzungswahlen für den Rest
der Amtszeit des ausgeschiedenen
Aufsichtsratsmitglieds.
Der Aufsichtsrat schlägt vor,
*Hansjörg Plaggemars*, Unternehmensberater,
wohnhaft in Stuttgart
mit Wirkung auf den Zeitpunkt der Beendigung
dieser ordentlichen Hauptversammlung 2019 für
den Rest der Amtszeit von Frau Dr. Cristina
Garmendia Mendizábal, d.h. für den Zeitraum bis
zum Ende der Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2021 beschließt, in den
Aufsichtsrat zu wählen.
*Angaben gemäß § 125 Abs. 1 S. 5
AktG:*
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten sowie in
vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Ming Le Sports AG, Heidelberg (Vorsitzender
des Aufsichtsrats)
Nordic SSW 1000 Verwaltungs AG, Hamburg
(Vorsitzender des Aufsichtsrats)
CARUS AG, Heidelberg (Stellvertretender
Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Deutsche Balaton Immobilien I AG,
Heidelberg (Mitglied des Aufsichtsrats)
*Angaben gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 4
ff. des Deutschen Corporate Governance
Kodex:*
Persönliche oder geschäftliche Beziehungen
zum Unternehmen, den Organen der
Gesellschaft oder einem wesentlich an der
Gesellschaft beteiligten Aktionär:
Herr Plaggemars nimmt verschiedene
Beratungs-, Vorstands- und
Aufsichtsratsmandate im Umfeld der Deutsche
Balaton Aktiengesellschaft und verbundenen
Unternehmen wahr, welche in dem auf der
Internetseite der Gesellschaft verfügbaren
Lebenslauf vollständig aufgeführt sind. Die
Summe der von der Deutsche Balaton
Aktiengesellschaft und verbundenen
Unternehmen gehaltenen Stimmrechte und
Instrumente an der Gesellschaft beträgt
gemäß der aktuellsten
Stimmrechtsmitteilung über 10% der
Gesamtzahl der Stimmrechte.
Der Vorschlag berücksichtigt die Zielvorgaben
des Aufsichtsrats in Bezug auf seine
Zusammensetzung und Kompetenzprofile. Der
Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der
vorgeschlagene Kandidat in der Lage ist, die
für die Ausübung des Amtes notwendige Zeit
aufzuwenden. Auf der Internetseite der
Gesellschaft
(https://investors.expedeon.com/de/corporate-go
vernance/supervisory-board/) ist ein Lebenslauf
des vorgeschlagenen Kandidaten verfügbar
(einschließlich seines relevanten Wissens,
Fähigkeiten und Erfahrungen und seiner
wichtigsten Tätigkeit neben der Mitgliedschaft
im Aufsichtsrat der Expedeon AG).
7. *Beschlussfassung über die Umwandlung von
Inhaberaktien in Namensaktien, entsprechende
Änderungen der Satzung und weitere
Anpassungen*
Nach dem Aktiengesetz lauten die Aktien einer
Aktiengesellschaft auf den Namen oder auf den
Inhaber. Die Aktien der Gesellschaft lauten
derzeit auf den Inhaber. Vorstand und
Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass
Namensaktien im Vergleich zu Inhaberaktien eine
effektivere Kommunikation der Gesellschaft mit
ihren Aktionären ermöglichen. Vor diesem
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der -3-
Hintergrund sollen die derzeit auf den Inhaber
lautenden Aktien der Gesellschaft in
Namensaktien umgewandelt werden.
Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der
Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher
im Aktienregister eingetragen ist. Die
Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die
Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür ist
erforderlich, dass die Aktionäre ihren Namen,
ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift bzw.,
soweit es sich bei den Aktionären um
Gesellschaften handelt, ihre Firma, ihren Sitz
und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem
Fall die Zahl der von ihnen gehaltenen Aktien
der Gesellschaft zur Eintragung im
Aktienregister angeben.
Zur Umwandlung der Inhaberaktien in
Namensaktien muss die Satzung der Gesellschaft
geändert werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a) Umwandlung von Inhaberaktien in Namensaktien
Die bei Wirksamwerden der unter nachfolgend
lit. b) aufgeführten Satzungsänderung
bestehenden Inhaberaktien der Gesellschaft
werden unter Beibehaltung der bisherigen
Stückelung in Namensaktien umgewandelt. Der
Vorstand wird ermächtigt, alle erforderlichen
oder zweckmäßigen Maßnahmen für die
Umwandlung der Inhaberaktien in Namensaktien zu
veranlassen.
b) § 5 der Satzung in der geltenden Fassung
wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu
gefasst:
'§ 5
Namensaktien
1. Die Aktien lauten auf den Namen.
2. Die Aktionäre haben der Gesellschaft zur
Eintragung in das Aktienregister die
gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu
machen; E-Mailadressen und ihre
jeweiligen Änderungen sollen zur
Erleichterung der Kommunikation angegeben
werden. Mitzuteilen ist ferner, inwieweit
die Aktien demjenigen, der als Inhaber im
Aktienregister eingetragen werden soll,
gehören.'
c) Weitere Satzungsänderungen
aa) Anpassung von § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung
(Einteilung des Grundkapitals)
In § 4 Abs. 1 Satz 2 der Satzung werden die
Worte 'Inhaberstammaktien (Stückaktien)' durch
das Wort 'Stückaktien' ersetzt.
bb) Anpassung von § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung
(Genehmigtes Kapital 2018)
In § 4 Abs. 4 Satz 1 der Satzung werden die
Worte 'auf den Inhaber lautenden Stammaktien
als Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen
lautenden Stückaktien' ersetzt.
cc) Anpassung von § 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2018/I)
In § 4 Abs. 6 Satz 1 der Satzung werden die
Worte 'auf den Inhaber lautenden
nennbetragslosen Stammaktien als Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautenden
Stückaktien' ersetzt.
dd) Anpassung von § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung
(Bedingtes Kapital 2018/II)
In § 4 Abs. 7 Satz 1 der Satzung werden die
Worte 'auf den Inhaber lautenden Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautenden
Stückaktien' ersetzt.
ee) Anpassung von § 4 Abs. 9 Satz 1 der Satzung
(Bedingtes Kapital V)
In § 4 Abs. 9 Satz 1 der Satzung werden die
Worte 'auf den Inhaber lautenden Stammaktien
als Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen
lautenden Stückaktien' ersetzt.
ff) § 11 Abs. 4 der Satzung (Teilnahme an der
Hauptversammlung) in der geltenden Fassung wird
aufgehoben und wie folgt vollständig neu
gefasst:
'Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister
eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.
Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der
in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse
in Textform (§ 126 b BGB) in deutscher oder
englischer Sprache spätestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des
Zugangs nicht mitzurechnen ist. In der
Einberufung können weitere Sprachen, in denen
die Anmeldung verfasst sein kann, zugelassen
werden. In der Einberufung kann eine kürzere,
in Tagen zu bemessende Frist für die Anmeldung
vorgesehen werden. Die Einzelheiten der
Anmeldung werden zusammen mit der Einberufung
der Hauptversammlung bekannt gemacht.'
d) Weitere Anpassungen
aa) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 5.
Juli 2018 zu Tagesordnungspunkt 9 über die
Schaffung eines Genehmigten Kapitals 2018
werden in Buchstabe a) Satz 1 die Worte 'auf
den Inhaber lautenden Stammaktien als
Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen
lautenden Stückaktien' ersetzt.
bb) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 7.
Juli 2017 zu Tagesordnungspunkt 5 über die
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Aktienoptionen (Aktienoptionsplan 2017) werden
in Buchstabe a) Satz 1 die Worte 'auf den
Inhaber lautende Stammaktien als Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautende
Stückaktien', in Buchstabe a) cc) Satz 1 die
Worte 'auf den Inhaber lautenden Stammaktie als
Stückaktie' durch die Worte 'auf den Namen
lautenden Stückaktie' und in Buchstabe b) Satz
1 die Worte 'auf den Inhaber lautenden
nennbetragslosen Stammaktien als Stückaktien'
durch die Worte 'auf den Namen lautenden
Stückaktien' ersetzt.
cc) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 5.
Juli 2018 zu Tagesordnungspunkt 7 über die
Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen werden in Buchstabe
b) Satz 2 die Worte 'auf den Inhaber lautende
Stückaktien' durch die Worte 'auf den Namen
lautende Stückaktien' ersetzt.
dd) Im Beschluss der Hauptversammlung vom 5.
Juli 2018 zu Tagesordnungspunkt 8 über die
Schaffung eines Bedingten Kapitals 2018/II
werden in Buchstabe c) Satz 1 die Worte 'auf
den Inhaber lautenden Stückaktien' durch die
Worte 'auf den Namen lautenden Stückaktien'
ersetzt.
ee) Der Vorstand und - in Bezug auf
Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder - der
Aufsichtsrat werden ferner ermächtigt,
Aktienoptionen, Wandel- und
Optionsschuldverschreibungen, die auf Grundlage
der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 7.
Juli 2017 (TOP 5), vom 5. Juli 2018 (TOP 7) und
vom 20. Juni 2016 (TOP 10) ausgegeben worden
sind, durch Ausgabe von auf den Namen lautenden
Stückaktien statt auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erfüllen.
8. Beschlussfassung über die Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von
Teilen der Kapitalrücklage in Grundkapital
gemäß §§ 207 ff. AktG und
anschließende Herabsetzung des erhöhten
Grundkapitals zum Zwecke der Einstellung des
freiwerdenden Betrags in die Kapitalrücklage
gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB nach den
Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen in TOP 8
vor, eine Kapitalerhöhung aus
Gesellschaftsmitteln durch Umwandlung von
Teilen der Kapitalrücklage gemäß § 272
Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von EUR 12 Mio. in
Grundkapital sowie eine anschließende
Herabsetzung des erhöhten Grundkapitals um den
gleichen Betrag durch Einstellung in die
Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4
durchzuführen.
Dabei handelt sich technisch betrachtet um eine
reine Umbuchung innerhalb des Eigenkapitals der
EXPEDEON AG. Es werden im Falle der Zustimmung
zu diesem Vorschlag keine neuen Aktien
geschaffen. Vielmehr dient der Vorschlag dem
Ziel, eine maximale Flexibilität in Bezug auf
etwaige Dividendenausschüttungen der EXPEDEON
AG in kommenden Geschäftsjahren herzustellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
folgenden Beschluss zu fassen:
a) Das Grundkapital der Gesellschaft wird um
EUR 12.000.000,00 erhöht durch Umwandlung
eines Teilbetrags der in der Jahresbilanz
zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen
Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2
Nr. 1 HGB in Höhe von EUR 335.450.965,74
in Grundkapital. Die Kapitalerhöhung
erfolgt gemäß § 207 Abs. 2 Satz 2
AktG ohne Ausgabe von Aktien.
Der Kapitalerhöhung wird die vom Vorstand
aufgestellte und vom Aufsichtsrat
gebilligte und damit festgestellte
Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2018 zugrunde gelegt. Der der
Jahresbilanz zugrunde liegende
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 mit
dem Lagebericht für das Geschäftsjahr
2018 wurde von der Ernst & Young GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim
geprüft und ist mit dem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 30. April 2019
versehen.
Kraft Gesetzes (§ 218 AktG) erhöhen sich
sämtliche zur Zeit der Eintragung der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
bestehenden Bedingten Kapitalia im
gleichen Verhältnis wie das Grundkapital.
b) Das gemäß vorstehend lit. a) erhöhte
Grundkapital der Gesellschaft wird nach
den Vorschriften über die ordentliche
Kapitalherabsetzung nach §§ 222, 228 ff.
AktG zum Zwecke der Einstellung eines
Teilbetrags des Grundkapitals von EUR
12.000.000,00 in die freie
Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2
Nr. 4 HGB um EUR 12.000.000,00
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der -4-
herabgesetzt, und zwar durch Herabsetzung
der Grundkapitalziffer um EUR
12.000.000,00 und damit zwangsläufig
einhergehender Reduzierung des Anteils
der einzelnen Stückaktien am
Grundkapital.
Sämtliche Bedingten Kapitalia, die sich
gemäß § 218 AktG aufgrund der
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
nach lit. a) erhöht haben, werden im
gleichen Verhältnis wie das Grundkapital
auf ihren ursprünglichen Betrag
herabgesetzt.
c) Der Vorstand soll die Maßnahmen
gemäß lit. a) und b) unmittelbar
aufeinanderfolgend zur Eintragung ins
Handelsregister anmelden. Der Vorstand
wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten
der Kapitalerhöhung und der
Kapitalherabsetzung festzusetzen. Der
Aufsichtsrat wird ferner zu sämtlichen im
Zusammenhang mit den vorstehenden
Maßnahmen erforderlichen
Änderungen der Fassung der Satzung
gemäß § 179 Satz 1 Satz 2 AktG
ermächtigt.
- Ende der Tagesordnung -
*Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung dieser Hauptversammlung EUR
51.559.781,00_. _Es ist eingeteilt in 51.559.781
Stückaktien der Gesellschaft. Im Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung sind alle
Stückaktien teilnahme- und stimmberechtigt. Jede
Stückaktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung;
die Gesamtzahl der Stimmen beträgt somit 51.559.781.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht.
*Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des
Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt,
die sich vor der Hauptversammlung unter der nachfolgend
genannten Adresse
Expedeon AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes (in einer der
genannten Übermittlungsformen) anmelden. Für den
Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein in Textform
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut ausreichend. Dieser Nachweis
kann in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Die
Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft
mindestens sechs Tage vor der Versammlung, also
spätestens am *2. Juli 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen.
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor
der Hauptversammlung, das heißt auf den *18. Juni
2019, 0.00 Uhr MESZ*, zu beziehen
('*Nachweisstichtag*').
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme
an der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den oben genannten Nachweis des
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme sowie der Umfang des
Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich
nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag.
Veränderungen im Aktienbestand nach dem
Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des
Stimmrechts. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem
Nachweisstichtag erworben haben, können mit diesen
Aktien nicht im eigenen Namen an der Hauptversammlung
teilnehmen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen
auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein
relevantes Datum für eine eventuelle
Dividendenberechnung.
Aktionäre werden gebeten (ohne dass dies verpflichtend
ist), zur Übermittlung der Anmeldung und des oben
genannten Nachweises des Aktienbesitzes die ihnen über
ihr depotführendes Kredit- und Finanzinstitut
zugesandten Formulare zur Eintrittskartenbestellung
frühzeitig auszufüllen und an ihr depotführendes
Institut zurückzusenden, um die rechtzeitige
Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes
durch dieses zu gewährleisten. Nach fristgemäßer
Anmeldung einschließlich des Eingangs des
Nachweises des Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft
werden den Aktionären oder den von ihnen
ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten für
die Hauptversammlung übersandt.
Auf die nach §§ 33 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes
(WpHG) bestehende Mitteilungspflicht und die in § 44
WpHG vorgesehene Rechtsfolge des grundsätzlichen Ruhens
aller Rechte aus den Aktien bei Verstößen gegen
eine Mitteilungspflicht wird hingewiesen.
*Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte*
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten,
z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Auch im
Fall einer Stimmrechtsvertretung sind eine
fristgerechte Anmeldung und der Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung
sowie zur Ausübung des Stimmrechts wie vorstehend
ausgeführt erforderlich. Bevollmächtigt der Aktionär
mehr als eine Person, so wird die Gesellschaft
lediglich die ihr zuerst zugegangene Vollmacht
berücksichtigen und nachfolgende Vollmachten
zurückweisen.
Für Vollmachten, die nicht an Kreditinstitute, diesen
gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten und Unternehmen
sowie an Aktionärsvereinigungen oder anderen gemäß
§ 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen erteilt
werden, gilt: Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf
und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die
Eintrittskarten zur Hauptversammlung werden ein
entsprechendes Formular gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 5
WpHG enthalten, welches für die Vollmachtserteilung
verwendet werden kann, aber nicht muss. Ein
entsprechendes Formular steht auch auf der
Internetseite der Gesellschaft
(https://investors.expedeon.com/de/) unter der Rubrik
'Veranstaltungen' und dem Stichwort 'Hauptversammlung'
unter 'Hauptversammlung 2019' zum Download zur
Verfügung. Die Gesellschaft übermittelt solche
Formulare auf Anfrage auch kostenfrei.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Aktionär oder den
Bevollmächtigten am Versammlungsort erbracht werden.
Ferner kann der Nachweis der Bestellung eines
Bevollmächtigten auch an folgende Adresse übermittelt
werden (die Verwendung einer der genannten
Übermittlungsformen genügt):
Expedeon AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, diesen
gemäß § 135 Abs. 10 AktG in Verbindung mit § 125
Abs. 5 AktG gleichgestellten Instituten und Unternehmen
sowie von Aktionärsvereinigungen oder anderen
gemäß § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Personen
sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen
Bevollmächtigung oder des Widerrufs gelten die
gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 135 AktG.
Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung oder eine andere, mit diesen
gleichgestellte Person oder Institution bevollmächtigen
wollen, werden gebeten, sich mit diesen über die Form
der Vollmacht abzustimmen.
Darüber hinaus bieten wir unseren Aktionären an, sich
nach Maßgabe erteilter Weisungen durch von der
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die Aktionäre,
die dem von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen wollen,
müssen sich ebenfalls wie vorstehend ausgeführt
ordnungsgemäß zur ordentlichen Hauptversammlung
anmelden und ihren Anteilsbesitz nachweisen. Der von
der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist nur
zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine
ausdrückliche Weisung vorliegt (weisungsgebundener
Stimmrechtsvertreter). Ohne Erteilung einer
entsprechenden Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der
Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, nach
Maßgabe der ihm erteilten Weisungen abzustimmen.
Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft nehmen keine
Vollmachten zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen. Zu
Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung
bekannt gemachten Beschlussvorschläge von Vorstand
und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft keine Weisungen
entgegen_. _Informationen zu dem von der Gesellschaft
bestellten Stimmrechtsvertreter sowie das Formular für
die entsprechende Bevollmächtigung sowie die
Weisungserteilung ergeben sich aus den Unterlagen, die
den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte
übersandt werden, und stehen auch auf der Internetseite
der Gesellschaft (https://investors.expedeon.com/de/)
unter der Rubrik 'Veranstaltungen' und dem Stichwort
'Hauptversammlung' unter 'Hauptversammlung 2019' zum
Download zur Verfügung.
Die Bevollmächtigung und Weisungserteilung an den
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vor der
Hauptversammlung sollten unter Beifügung der
Eintrittskarte oder Nennung der Eintrittskartennummer
möglichst bis spätestens zum *5. Juli 2019, 24.00 Uhr
MESZ*, und müssen in jedem Fall in Textform
ausschließlich unter folgender Adresse, Fax-Nr.
oder E-Mail-Adresse zugehen (die Verwendung einer der
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
DJ DGAP-HV: Expedeon AG: Bekanntmachung der -5-
genannten Übermittlungsformen genügt): Expedeon AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-74675 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Aus organisatorischen Gründen kann die Gesellschaft nicht garantieren, dass nach dem *5. Juli 2019, 24.00 Uhr MESZ*, unter der vorgenannten Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse eingehende Vollmachten, Widerrufe von Vollmachten, Weisungen oder Änderungen von Weisungen noch berücksichtigt werden können. Es besteht aber die Möglichkeit, die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft, den Widerruf einer dem Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmacht, die Erteilung von Weisungen und Änderungen von Weisungen am Tag der Hauptversammlung bis kurz vor Beginn der Abstimmung an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung vorzunehmen. Form- und fristgerecht angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären bieten wir an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts entsprechend zu bevollmächtigen. *Angaben zu den Rechten der Aktionäre* *nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 AktG* *Anträge von Aktionären auf Ergänzung der Tagesordnung gem. § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie für die Dauer der gesetzlich angeordneten Mindestbesitzzeit von 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber einer ausreichenden Anzahl von Aktien sind (§§ 122 Abs. 2 Satz 1, Abs. 1 Satz 3 AktG). Dem Eigentum steht ein Anspruch auf Übereignung gegen ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen gleich (§ 70 Satz 1 AktG). Die Eigentumszeit eines Rechtsvorgängers wird dem Aktionär zugerechnet, wenn er die Aktie unentgeltlich, von seinem Treuhänder, als Gesamtrechtsnachfolger, bei Auseinandersetzung einer Gemeinschaft oder bei einer Bestandsübertragung nach § 14 des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder § 14 des Gesetzes über Bausparkassen erworben hat (§ 70 S. 2 AktG). Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Expedeon AG, Waldhofer Straße 102, 69123 Heidelberg, zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens *8. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ*, zugehen. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft (https://investors.expedeon.com/de/) unter der Rubrik 'Veranstaltungen' und dem Stichwort 'Hauptversammlung' unter 'Hauptversammlung 2019' zugänglich gemacht. *Anfragen, Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Nach § 126 Abs. 1 AktG sind Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen Voraussetzungen zugänglich zu machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, mithin bis zum *24. Juni 2019, 24.00 Uhr MESZ,* der Gesellschaft einen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an die in der Einberufung hierfür mitgeteilte Adresse übersandt hat. Ein Gegenantrag und dessen Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn die Voraussetzungen des § 126 Abs. 2 AktG vorliegen. Nach § 127 AktG gilt für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern § 126 AktG sinngemäß. Der Wahlvorschlag braucht nicht begründet zu werden. Der Vorstand braucht einen Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des Vorgeschlagenen enthält. Ein Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihm keine Angaben zu den Mitgliedschaften der Vorgeschlagenen in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten beigefügt sind. Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind an folgende Adresse, Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse zu richten (die Verwendung einer der genannten Übermittlungsformen genügt): Expedeon AG Waldhofer Straße 102 69123 Heidelberg Telefax: +49 6221 3540122 E-Mail: gegenantraege@expedeon.com Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Rechtzeitig unter dieser Adresse eingegangene Anträge und Wahlvorschläge werden nebst einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über die Internetseite der Gesellschaft (https://investors.expedeon.com/de/) unter der Rubrik 'Veranstaltungen' und dem Stichwort 'Hauptversammlung' unter 'Hauptversammlung 2019' zugänglich gemacht. Wir weisen darauf hin, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne vorherige ordnungsgemäße Übermittlung an die Gesellschaft während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten zu stellen oder Wahlvorschläge zu unterbreiten, bleibt unberührt. *Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär und Aktionärsvertreter ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und nicht ein gesetzliches Recht zur Verweigerung der Auskunft besteht. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und die in den Konzernabschluss eingebundenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen. Unter den Voraussetzungen des § 131 Abs. 3 AktG ist der Vorstand berechtigt, die Auskunft zu verweigern. Nach § 11 Abs. 9 der Satzung kann der Vorsitzende das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. *Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:* Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 3 Abs. 2 unserer Satzung die Gesellschaft berechtigt ist, Aktionären Informationen im Wege der Datenfernübertragung, insbesondere per elektronischer Medien, zu übermitteln. Aus diesem Grund werden keine gedruckten Mitteilungen nach § 125 AktG zur Verfügung gestellt. Weiterleitungsgebühren werden ausschließlich für elektronische Mitteilungen nach § 1 Nr. 2 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute erstattet. Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte Computershare Operations Center, 80249 München, Telefax: +49 89 30903-74675, E-Mail: 125-Anforderung@computershare.de *Informationen zum Datenschutz* Die Expedeon AG verarbeitet im Rahmen der Durchführung der Hauptverhandlung folgende Kategorien Ihrer personenbezogener Daten: Kontaktdaten (z.B. Name oder die E-Mail-Adresse), Informationen über Ihre Aktien (z.B. Anzahl der Aktien) und Verwaltungsdaten (z.B. die Eintrittskartennummer). Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Hauptversammlung basiert auf Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Danach ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Die Expedeon AG ist rechtlich verpflichtet, die Hauptversammlung der Aktionäre durchzuführen. Um dieser Pflicht nachzugehen, ist die Verarbeitung der oben genannten Kategorien personenbezogener Daten unerlässlich. Ohne Angabe Ihrer personenbezogener Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Für die Datenverarbeitung ist die Expedeon AG verantwortlich. Die Kontaktdaten des Verantwortlichen lauten: Expedeon AG Vorstand Waldhofer Straße 102 69123 Heidelberg E-Mail: investors@expedeon.com Personenbezogene Daten, die Sie betreffen, werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahmsweise erhalten auch Dritte Zugang zu diesen Daten, sofern diese von der Expedeon AG zur Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung der Hauptversammlung beauftragt wurden. Hierbei handelt es sich um typische Hauptversammlungsdienstleister (wie etwa HV-Agenturen, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer). Die Dienstleister erhalten personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der für die Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Die oben genannten Daten werden je nach Einzelfall bis
zu 3 Jahre (aber nicht weniger als 2 Jahre) nach
Beendigung der Hauptversammlung aufbewahrt und dann
gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der
Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von
Anträgen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in
Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich.
Sie haben das Recht, über die personenbezogenen Daten,
die über Sie gespeichert wurden, auf Antrag
unentgeltlich Auskunft zu erhalten. Zusätzlich haben
Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das
Recht, die Einschränkung der Verarbeitung von zu
umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das
Recht auf Löschung von unrechtmäßig verarbeiteten
bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten
(soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und
keine sonstigen Gründe nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO
entgegenstehen). Darüber hinaus haben Sie das Recht auf
Übertragung sämtlicher von Ihnen an uns
übergebenen Daten in einem gängigen Dateiformat (Recht
auf 'Datenportabilität').
Zur Ausübung Ihrer Rechte genügt eine entsprechende
E-Mail an:
Dataprotection@expedeon.com
Darüber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde
bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde.
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen
Sie unter folgender Adresse:
Expedeon AG
- Datenschutzbeauftragter -
c/o Expedeon Limited
25 Norman Way
Over CB24 5QE
England (UK)
Dataprotection@expedeon.com
Heidelberg, im Mai 2019
*Expedeon AG*
_Der Vorstand_
2019-05-31 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Expedeon AG
Waldhofer Straße 104
69123 Heidelberg
Deutschland
E-Mail: investors@expedeon.com
Internet: http://www.expedeon.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
818009 2019-05-31
(END) Dow Jones Newswires
May 31, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)