
EANS-Adhoc: AGRANA Beteiligungs-AG / Kartellgericht weist Geldbußantrag gegen die AGRANA Zucker GmbH ab
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Kartellverfahren lief seit 2010; Urteil noch nicht rechtskräftig Kartellfragen 31.05.2019 Wien - Der von der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde im Jahr 2010 gestellte Antrag auf Entrichtung eines Bußgeldes im Rahmen eines Kartellverfahrens wegen des Verdachtes wettbewerbsbeschränkender Absprachen in Bezug auf Österreich gegen die AGRANA Zucker GmbH, Wien, und die Südzucker AG, Mannheim|Deutschland, wurde vom Kartellgericht Wien abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Diese Meldung steht auf Deutsch und Englisch unter www.agrana.com [http:// www.agrana.com/] zur Verfügung. Rückfragehinweis: AGRANA Beteiligungs-AG Mag.(FH) Hannes Haider Investor Relations Tel.: +43-1-211 37-12905 E-mail: hannes.haider@agrana.com Mag.(FH) Markus Simak Public Relations Tel.: +43-1-211 37-12084 E-mail: markus.simak@agrana.com Ende der Mitteilung euro adhoc
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