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DGAP-HV: Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Odeon Film AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in München mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-03 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Mittwoch, den 10. Juli 2019, 
um 11:00 Uhr in der Bayerische Börse AG, 
Karolinenplatz 6, 80333 München stattfindenden ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die 
   gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
   Die genannten Unterlagen stehen unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Odeon Film AG für 
   das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 573.923,45 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Crowe Kleeberg GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Da sich der Aufsichtsrat der Odeon Film AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, 
   besteht kein Prüfungsausschuss. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Herbert Schroder und Herr Dr. Herbert G. 
   Kloiber wurden für die Zeit bis zu der Beendigung der Hauptversammlung 
   bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Mit 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 endet deshalb ihre Amtszeit, 
   sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 vierter Fall, 101 Abs. 1 AktG, § 
   1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
   für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, 
 
   a) Herrn Herbert Schroder, selbständiger 
      Berater mit Schwerpunkt 
      Medienunternehmen, Neubiberg, 
 
   sowie 
 
   b) Herrn Dr. Markus Frerker, Geschäftsführer 
      der Show Jupiter Verwaltungs GmbH, 
      München, 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Herr Herbert Schroder ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Odeon 
   Film AG. In weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ist Herr Schroder derzeit 
   kein Mitglied. 
 
   Herr Dr. Markus Frerker ist derzeit Mitglied im Kuratorium des Deutschen 
   Museums, München. In weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ist Herr Dr. Frerker 
   derzeit kein Mitglied. 
 
   Die Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die 
   Gesellschaft tätig ist, vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz 
   AktG). 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten im Wege der 
   Einzelwahl abzustimmen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Herbert 
   Schroder vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie jeweils den für das Aufsichtsratsmandat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Herbert Schroder in keinen für 
   die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zu der Odeon Film AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen 
   der Odeon Film AG oder zu einem wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Herr Dr. Frerker ist Geschäftsführer der Show Jupiter Verwaltungs GmbH mit dem 
   Sitz in München. Die Show Jupiter Verwaltungs GmbH ist die alleinige 
   Komplementärin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mit 
   dem Sitz in München, einer wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten 
   Aktionärin. Herr Dr. Frerker ist zudem Vorstand der Show Jupiter Beteiligungs 
   AG mit Sitz in München. Die Show Jupiter Beteiligungs AG ist alleinige 
   Kommanditistin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft. 
   Daneben ist Herr Dr. Frerker Geschäftsführer der Show Jupiter 
   Beteiligungsverwaltung GmbH mit dem Sitz in München, der alleinigen 
   Gesellschafterin der Show Jupiter Verwaltungs GmbH sowie der Show Jupiter 
   Beteiligungs AG. Herr Dr. Frerker ist ferner Geschäftsführer der Show German 
   AcquiCo GmbH mit dem Sitz in München, der alleinigen Gesellschafterin der Show 
   Jupiter Beteiligungsverwaltung GmbH, sowie der Show German HoldCo GmbH, der 
   alleinigen Gesellschafterin der Show German AcquiCo GmbH. Darüber hinaus steht 
   Herr Dr. Frerker nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die 
   Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Odeon Film AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Odeon 
   Film AG oder zu einem wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten Aktionär. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein 
   aktueller Lebenslauf jedes Kandidaten, stehen unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Änderungsvereinbarung zu 
   einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag* 
 
   Zwischen der Odeon Film AG als herrschender Gesellschaft und der 
   100-prozentigen Tochtergesellschaft Novafilm Fernsehproduktion GmbH (bei 
   Vertragsabschluss noch firmierend als 'Odeon Produktion GmbH') mit Sitz in 
   Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter 
   HRB 91599 B, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19. 
   November 2003. 
 
   Mit Urteil vom 10. Mai 2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass 
   Gewinnabführungsverträge auch auf die Regelung des § 302 Abs. 4 AktG verweisen 
   müssen. Der zwischen der Odeon Film AG und der Novafilm Fernsehproduktion GmbH 
   bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag enthält diesen Verweis 
   nicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. April 2019 
   bekannt gegeben, dass es der Anerkennung der Organschaft nicht entgegensteht, 
   wenn Gewinnabführungsverträge, die diesen Verweis nicht enthalten, bis zum 
   Ablauf des 31. Dezember 2019 angepasst werden. 
 
   Die Odeon Film AG und die Novafilm Fernsehproduktion GmbH haben deshalb am 16. 
   Mai 2019 die im Folgenden dargestellte Änderungsvereinbarung zu dem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
   Die Änderungsvereinbarung wird erst mit Zustimmung der Hauptversammlung 
   der Odeon Film AG, der Gesellschafterversammlung der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH und anschließender Eintragung in das 
   Handelsregister der Novafilm Fernsehproduktion GmbH wirksam. 
 
   Der Vorstand der Odeon Film AG und die Geschäftsführung der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 293a, 295 
   Absatz 1 Satz 2 AktG erstattet, in dem die Änderungsvereinbarung 
   erläutert und begründet wird. 
 
   Ein Bericht eines Vertragsprüfers gemäß § 293e AktG ist für die 
   Änderungsvereinbarung gemäß §§ 293b Abs. 1, 295 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   nicht erforderlich, weil sich alle Geschäftsanteile der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH in der Hand der Odeon Film AG befinden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss der 
   Änderungsvereinbarung vom 16. Mai 2019 zu dem Beherrschungs- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

© 2019 Dow Jones News
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