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DGAP-HV: Odeon Film AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Odeon Film AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung 
Odeon Film AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in München mit dem 
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-03 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ODEON FILM AG München ISIN: DE 0006853005 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden 
hiermit zu der am Mittwoch, den 10. Juli 2019, 
um 11:00 Uhr in der Bayerische Börse AG, 
Karolinenplatz 6, 80333 München stattfindenden ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG 
eingeladen. I. 
Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts, des Berichts des 
   Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach 
   §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB, jeweils für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Die 
   gesetzlichen Bestimmungen sehen zu den genannten Unterlagen keine weitere 
   Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor. Die genannten Unterlagen 
   werden vom Vorstand und, soweit es um den Bericht des Aufsichtsrats geht, vom 
   Aufsichtsrat in der Hauptversammlung erläutert. 
 
   Die genannten Unterlagen stehen unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zur Verfügung. 
2. *Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Odeon Film AG für 
   das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 573.923,45 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Vorstand Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. 
5. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, Crowe Kleeberg GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Da sich der Aufsichtsrat der Odeon Film AG aus drei Mitgliedern zusammensetzt, 
   besteht kein Prüfungsausschuss. 
6. *Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern* 
 
   Die Aufsichtsratsmitglieder Herr Herbert Schroder und Herr Dr. Herbert G. 
   Kloiber wurden für die Zeit bis zu der Beendigung der Hauptversammlung 
   bestellt, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2018 entscheidet. Mit 
   Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 endet deshalb ihre Amtszeit, 
   sodass eine Neuwahl erforderlich ist. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 vierter Fall, 101 Abs. 1 AktG, § 
   1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i.V.m. § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus 
   drei Mitgliedern der Aktionäre zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung zum Ablauf dieser Hauptversammlung 
   für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung 
   für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, 
 
   a) Herrn Herbert Schroder, selbständiger 
      Berater mit Schwerpunkt 
      Medienunternehmen, Neubiberg, 
 
   sowie 
 
   b) Herrn Dr. Markus Frerker, Geschäftsführer 
      der Show Jupiter Verwaltungs GmbH, 
      München, 
 
   zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen. 
 
   Herr Herbert Schroder ist derzeit Vorsitzender des Aufsichtsrats der Odeon 
   Film AG. In weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ist Herr Schroder derzeit 
   kein Mitglied. 
 
   Herr Dr. Markus Frerker ist derzeit Mitglied im Kuratorium des Deutschen 
   Museums, München. In weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien ist Herr Dr. Frerker 
   derzeit kein Mitglied. 
 
   Die Kandidaten sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die 
   Gesellschaft tätig ist, vertraut (vgl. § 100 Abs. 5 Satz 1, zweiter Halbsatz 
   AktG). 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten im Wege der 
   Einzelwahl abzustimmen. 
 
   Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Herbert 
   Schroder vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz 
   vorzuschlagen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten 
   vergewissert, dass sie jeweils den für das Aufsichtsratsmandat zu erwartenden 
   Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht Herr Herbert Schroder in keinen für 
   die Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehungen zu der Odeon Film AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen 
   der Odeon Film AG oder zu einem wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten 
   Aktionär. 
 
   Herr Dr. Frerker ist Geschäftsführer der Show Jupiter Verwaltungs GmbH mit dem 
   Sitz in München. Die Show Jupiter Verwaltungs GmbH ist die alleinige 
   Komplementärin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft mit 
   dem Sitz in München, einer wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten 
   Aktionärin. Herr Dr. Frerker ist zudem Vorstand der Show Jupiter Beteiligungs 
   AG mit Sitz in München. Die Show Jupiter Beteiligungs AG ist alleinige 
   Kommanditistin der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft. 
   Daneben ist Herr Dr. Frerker Geschäftsführer der Show Jupiter 
   Beteiligungsverwaltung GmbH mit dem Sitz in München, der alleinigen 
   Gesellschafterin der Show Jupiter Verwaltungs GmbH sowie der Show Jupiter 
   Beteiligungs AG. Herr Dr. Frerker ist ferner Geschäftsführer der Show German 
   AcquiCo GmbH mit dem Sitz in München, der alleinigen Gesellschafterin der Show 
   Jupiter Beteiligungsverwaltung GmbH, sowie der Show German HoldCo GmbH, der 
   alleinigen Gesellschafterin der Show German AcquiCo GmbH. Darüber hinaus steht 
   Herr Dr. Frerker nach Einschätzung des Aufsichtsrats in keinen für die 
   Wahlentscheidung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen 
   zu der Odeon Film AG oder deren Konzernunternehmen, zu den Organen der Odeon 
   Film AG oder zu einem wesentlich an der Odeon Film AG beteiligten Aktionär. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere ein 
   aktueller Lebenslauf jedes Kandidaten, stehen unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zur Verfügung. 
7. *Beschlussfassung über die Zustimmung zu einer Änderungsvereinbarung zu 
   einem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag* 
 
   Zwischen der Odeon Film AG als herrschender Gesellschaft und der 
   100-prozentigen Tochtergesellschaft Novafilm Fernsehproduktion GmbH (bei 
   Vertragsabschluss noch firmierend als 'Odeon Produktion GmbH') mit Sitz in 
   Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter 
   HRB 91599 B, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 19. 
   November 2003. 
 
   Mit Urteil vom 10. Mai 2017 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass 
   Gewinnabführungsverträge auch auf die Regelung des § 302 Abs. 4 AktG verweisen 
   müssen. Der zwischen der Odeon Film AG und der Novafilm Fernsehproduktion GmbH 
   bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag enthält diesen Verweis 
   nicht. Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 3. April 2019 
   bekannt gegeben, dass es der Anerkennung der Organschaft nicht entgegensteht, 
   wenn Gewinnabführungsverträge, die diesen Verweis nicht enthalten, bis zum 
   Ablauf des 31. Dezember 2019 angepasst werden. 
 
   Die Odeon Film AG und die Novafilm Fernsehproduktion GmbH haben deshalb am 16. 
   Mai 2019 die im Folgenden dargestellte Änderungsvereinbarung zu dem 
   Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. 
 
   Die Änderungsvereinbarung wird erst mit Zustimmung der Hauptversammlung 
   der Odeon Film AG, der Gesellschafterversammlung der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH und anschließender Eintragung in das 
   Handelsregister der Novafilm Fernsehproduktion GmbH wirksam. 
 
   Der Vorstand der Odeon Film AG und die Geschäftsführung der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH haben einen gemeinsamen Bericht gemäß §§ 293a, 295 
   Absatz 1 Satz 2 AktG erstattet, in dem die Änderungsvereinbarung 
   erläutert und begründet wird. 
 
   Ein Bericht eines Vertragsprüfers gemäß § 293e AktG ist für die 
   Änderungsvereinbarung gemäß §§ 293b Abs. 1, 295 Abs. 1 Satz 2 AktG 
   nicht erforderlich, weil sich alle Geschäftsanteile der Novafilm 
   Fernsehproduktion GmbH in der Hand der Odeon Film AG befinden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Abschluss der 
   Änderungsvereinbarung vom 16. Mai 2019 zu dem Beherrschungs- und 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Gewinnabführungsvertrag mit der Novafilm Fernsehproduktion GmbH vom 19. 
   November 2003 zuzustimmen. 
 
   Die Änderungsvereinbarung hat folgenden wesentlichen Inhalt: 
 
   - Die Odeon Film AG ist entsprechend den 
     Vorschriften des § 302 AktG in seiner 
     jeweils gültigen Fassung verpflichtet, 
     jeden während der Vertragsdauer sonst bei 
     der Novafilm Fernsehproduktion GmbH 
     entstehenden Jahresfehlbetrag 
     auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch 
     ausgeglichen wird, dass den freien 
     Rücklagen Beträge entnommen werden, die 
     während der Vertragsdauer in sie 
     eingestellt worden sind. 
   - Im Übrigen wird der Beherrschungs- 
     und Gewinnabführungsvertrag nicht 
     geändert. 
   - Die Änderungsvereinbarung steht unter 
     der aufschiebenden Bedingung der 
     Zustimmung der Hauptversammlung der Odeon 
     Film AG und der Gesellschafterversammlung 
     der Novafilm Fernsehproduktion GmbH. 
 
   Zu diesem Tagesordnungspunkt stehen folgende Unterlagen unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zur Verfügung: 
 
   - die Änderungsvereinbarung vom 16. Mai 
     2019 zwischen der Odeon Film AG und der 
     Novafilm Fernsehproduktion GmbH, 
   - der bestehende Beherrschungs- und 
     Gewinnabführungsvertrag vom 19. November 
     2003 zwischen der Odeon Film AG und der 
     Novafilm Fernsehproduktion GmbH, 
   - die Jahresabschlüsse und Lageberichte der 
     Odeon Film AG für die letzten drei 
     Geschäftsjahre, 
   - der nach §§ 293a, 295 Absatz 1 Satz 2 AktG 
     erstattete gemeinsame Bericht des 
     Vorstands der Odeon Film AG und der 
     Geschäftsführung der Novafilm 
     Fernsehproduktion GmbH. 
 
   Die genannten Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme 
   aus. 
 
   Die Novafilm Fernsehproduktion hat von der Befreiung des § 264 Abs.3 HGB 
   Gebrauch gemacht und hat für die betreffenden Jahre keine handelsrechtlichen 
   Jahresabschlüsse aufgestellt. 
II. 
Weitere Angaben zur Einberufung 
1. *Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung* 
 
   Das Grundkapital der Gesellschaft ist im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung in 11.842.770 nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen 
   jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich 
   somit im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung auf 11.842.770 
   Stimmrechte. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
   Hauptversammlung 85.050 eigene Aktien, aus denen ihr keine Stimmrechte 
   zustehen. 
2. *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
   des Stimmrechts* 
 
   Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind 
   nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz 
   durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis eines zur Verwahrung 
   von Wertpapieren in Deutschland zugelassenen Instituts ('*Nachweis des 
   Anteilsbesitzes*') nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss 
   in deutscher Sprache verfasst sein, hat sich auf den *Beginn des 19. Juni 2019 
   (00:00 Uhr MESZ) *zu beziehen ('*Nachweisstichtag*') und muss der Gesellschaft 
   bis spätestens *am 3. Juli 2019* unter der folgenden Adresse zugehen: 
 
   Odeon Film AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   oder per Telefax: +49 (0) 89 21027 289 
   oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
   Als Aktionär gilt im Verhältnis zur Gesellschaft für die Teilnahme an der 
   Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts nur, wer den Nachweis des 
   Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Teilnahmeberechtigung und 
   Umfang des Stimmrechts richten sich allein nach dem Anteilsbesitz des 
   jeweiligen Aktionärs zum Nachweisstichtag. Eine vollständige oder teilweise 
   Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag bleibt möglich, 
   das heißt der Nachweisstichtag führt zu keiner Veräußerungssperre. 
   Eine Veräußerung nach dem Nachweisstichtag hat keinen Einfluss auf das 
   Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf das Stimmrecht oder dessen 
   Umfang. Der Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag gewährt hinsichtlich 
   dieser Aktien kein Teilnahme- und kein Stimmrecht. Personen, die zum 
   Nachweisstichtag keine Aktien besitzen und erst nach dem Nachweisstichtag 
   Aktionär der Gesellschaft werden, sind weder teilnahme- noch stimmberechtigt, 
   soweit sie sich insoweit nicht bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
   ermächtigen lassen. 
 
   Nach Erfüllung der vorstehenden Teilnahmevoraussetzungen werden den 
   teilnahmeberechtigten Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten Eintrittskarten 
   für die Hauptversammlung übersandt. Die Eintrittskarten sind keine 
   Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die 
   Stimmrechtsausübung, sondern lediglich organisatorische Hilfsmittel. 
3. *Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte* 
 
   Bevollmächtigung eines Dritten 
   Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können 
   ihr Stimmrecht auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch im Fall einer 
   Bevollmächtigung eines Dritten ist eine fristgerechte Übersendung des 
   Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
   erforderlich. Ein Vollmachtsformular erhalten Aktionäre zusammen mit der 
   Eintrittskarte. Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft auch 
   elektronisch per E-Mail an die Adresse inhaberaktien@linkmarketservices.de 
   übermittelt werden. 
 
   Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
   Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
   Kreditinstitute, diesen gemäß § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG 
   gleichgestellte Institute und Unternehmen, Aktionärsvereinigungen und sonstige 
   in § 135 Abs. 8 AktG aufgeführte Personen können zum Verfahren für ihre eigene 
   Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. 
 
   Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft 
   Aktionäre unserer Gesellschaft können von der Gesellschaft benannte 
   weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung ihres Stimmrechts 
   bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung eines von der 
   Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte 
   Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
   Bestimmungen erforderlich. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und 
   Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts zu den Punkten der Tagesordnung 
   erteilt werden. Sie können das Stimmrecht nur zu denjenigen 
   Tagesordnungspunkten ausüben, zu denen sie von den Aktionären Weisungen 
   erhalten haben. Die Stimmrechtsvertreter können die Stimmrechte nicht nach 
   eigenem Ermessen ausüben. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und die 
   Erteilung von Weisungen bedürfen der Textform. Die Vollmacht und die Weisungen 
   an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens 
   mit Ablauf des *9. Juli 2019* unter der folgenden Adresse eingegangen sein: 
 
   Odeon Film AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   oder per Telefax: +49 (0)89 21027 289 
   oder per E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
4. *Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß 
   § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder 
   den anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000,00 erreichen, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu 
   richten und muss der Gesellschaft unter der folgenden Adresse bis zum Ablauf 
   des *9. Juni 2019* zugegangen sein: 
 
   Odeon Film AG 
   Der Vorstand 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
5. *Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 
   AktG* 
 
   Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder 
   Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und Vorschläge von 
   Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern 
   sind ausschließlich an 
 
   Odeon Film AG 
   c/o Link Market Services GmbH 
   Landshuter Allee 10 
   80637 München 
   oder per Telefax: +49 (0)89 21027 298 
   oder per E-Mail: antraege@linkmarketservices.de 
 
   zu richten. 
 
   Bis spätestens zum Ablauf des *25. Juni 2019* bei vorstehender Adresse mit 
   Nachweis der Aktionärseigenschaft eingegangene zugänglich zu machende 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge werden den anderen Aktionären im Internet 
   unter 
 
   http://www.odeonfilm.de/red1/liste-odeonfilm-investor-relations-hauptversammlu 
   ngen-14.asp 
 
   zugänglich gemacht. Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden nach dem *25. 
   Juni 2019* ebenfalls unter der genannten Internetadresse zugänglich gemacht. 
6. *Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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