DGAP-News: Biofrontera AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Biofrontera AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-06-03 / 15:03 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Biofrontera Aktiengesellschaft Leverkusen - ISIN: DE0006046113 / WKN: 604611 - - ISIN: DE000A2TR9S4 / WKN: A2TR9S - - ISIN: DE000A2TSHY1 / WKN: A2TSHY - - ISIN: DE000A2TSBN7 / WKN A2TSBN - Einladung zur Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu der am Mittwoch, dem 10. Juli 2019, um 11:00 Uhr im Forum Leverkusen, Agam-Saal, Am Büchelter Hof 9, 51373 Leverkusen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der Hauptversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses oder zur Billigung des Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen, einer Beschlussfassung hierzu bedarf es nicht. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates, Herrn Dr. Ulrich Granzer, Jürgen Baumann, Dr. John Borer, Reinhard Eyring und Kevin Weber Entlastung zu erteilen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrates, Herrn Hansjörg Plaggemars, keine Entlastung zu erteilen. 4. *Wahlen zum Aufsichtsrat* Herr Hansjörg Plaggemars wurde durch gerichtlichen Beschluss vom 22. März 2019 mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrates abberufen. Herr Hansjörg Plaggemars war von der Hauptversammlung vom 31. Mai 2016 in den Aufsichtsrat gewählt worden, und zwar bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt. Es ist daher eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für Herrn Plaggemars zu wählen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und besteht nach § 12 Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Ergänzungswahlen für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgen gemäß § 12 Absatz 4 der Satzung für deren restliche Amtszeit. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolgerin für Herrn Plaggemars mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2019 Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, wohnhaft in Duisburg, Professorin für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort, in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr beschließt. Ergänzende Hinweise: Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass Herr Dr. Ulrich Granzer, der zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt ist, dieses Amt weiterhin bekleiden soll. Der vorstehende Wahlvorschlag des Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung seines Nominierungsausschusses, berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin vergewissert, dass sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann. Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich auf solche Umstände, die nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Vor diesem Hintergrund wird mitgeteilt, dass nach Einschätzung des Aufsichtsrats keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehung von Frau Prof. Dr. Ruhwedel zur Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bestehen, die ein objektiv urteilender Aktionär für seine Wahlentscheidung als maßgebend ansehen würde. Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel und Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: Geburtsjahr: 1973 Nationalität: deutsch Wohnort: Duisburg Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang: Seit 2013: Professorin für Finance and Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, Kamp-Lintfort 2007-2013: Professorin für Rechnungswesen und Controlling an der FOM Hochschule, Essen 2005-2007: Projektmanagerin Mergers & Acquisitions der thyssenkrupp AG 2004-2005: Projektmanagerin Corporate Development/Mergers & Acquisitions der thyssenkrupp Steel AG 1999-2003: Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Ruhr-Universität Bochum 1994-1999: Studienbegleitende Praktika bei McKinsey & Co., NordLB London, Citibank Privatkunden AG, Sparkassenakademie Hannover 1992-1994: Ausbildung zur Bankkauffrau bei der Commerzbank AG, Filiale Münster 1999-2003: Promotion zu Dr. rer. oec an der Ruhr-Universität Bochum mit dem Thema "Eigentümerstruktur und Unternehmenserfolg - Eine theoretische und empirische Analyse deutscher börsennotierter Unternehmen" 1994-1999: Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: - NATIONAL-BANK AG, Essen - VTG AG, Hamburg Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Weitere Informationen zu Frau Prof. Dr. Ruhwedel und zu den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.biofrontera.com in der Rubrik 'Investoren / Vorstand und Aufsichtsrat' abrufbar. 5. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014). Der Aufsichtsrat hat die vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlene Erklärung der Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu deren Unabhängigkeit eingeholt. _ENDE DER TAGESORDNUNG_ *Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 20 Absatz 2 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht
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