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DGAP-HV: Biofrontera AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Biofrontera AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Biofrontera AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.07.2019 in Leverkusen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-06-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Biofrontera Aktiengesellschaft Leverkusen - ISIN: 
DE0006046113 / WKN: 604611 - 
- ISIN: DE000A2TR9S4 / WKN: A2TR9S - 
- ISIN: DE000A2TSHY1 / WKN: A2TSHY - 
- ISIN: DE000A2TSBN7 / WKN A2TSBN - Einladung zur 
Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre hiermit zu 
der am Mittwoch, dem 10. Juli 2019, um 11:00 Uhr im 
Forum Leverkusen, Agam-Saal, Am Büchelter Hof 9, 51373 
Leverkusen, stattfindenden ordentlichen 
Hauptversammlung ein. 
 
*Tagesordnung* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des gebilligten Konzernabschlusses, des 
   zusammengefassten Lage- und 
   Konzernlageberichts, des erläuternden Berichts 
   des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a 
   Absatz 1, 315a Absatz 1 Handelsgesetzbuch 
   sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das 
   am 31. Dezember 2018 beendete Geschäftsjahr* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss und den 
   Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172 
   Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der 
   Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 
   AktG festgestellt. Einer Beschlussfassung der 
   Hauptversammlung zur Feststellung des 
   Jahresabschlusses oder zur Billigung des 
   Konzernabschlusses nach § 173 AktG bedarf es 
   deshalb nicht. Auch die übrigen vorgenannten 
   Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 
   176 Absatz 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich 
   zu machen, einer Beschlussfassung hierzu 
   bedarf es nicht. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Vorstands Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des 
   Aufsichtsrates, Herrn Dr. Ulrich Granzer, 
   Jürgen Baumann, Dr. John Borer, Reinhard 
   Eyring und Kevin Weber Entlastung zu erteilen. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im 
   Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitglied des 
   Aufsichtsrates, Herrn Hansjörg Plaggemars, 
   keine Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Herr Hansjörg Plaggemars wurde durch 
   gerichtlichen Beschluss vom 22. März 2019 mit 
   sofortiger Wirkung als Mitglied des 
   Aufsichtsrates abberufen. Herr Hansjörg 
   Plaggemars war von der Hauptversammlung vom 
   31. Mai 2016 in den Aufsichtsrat gewählt 
   worden, und zwar bis zur Beendigung derjenigen 
   Hauptversammlung, die über die Entlastung für 
   das am 31. Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. Es ist daher eine 
   Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für Herrn 
   Plaggemars zu wählen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach den §§ 95, 96 
   Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG zusammen und 
   besteht nach § 12 Absatz 1 der Satzung aus 
   sechs Mitgliedern. Ergänzungswahlen für 
   vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des 
   Aufsichtsrats erfolgen gemäß § 12 Absatz 
   4 der Satzung für deren restliche Amtszeit. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, als Nachfolgerin 
   für Herrn Plaggemars mit Wirkung ab Beendigung 
   der ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 
   2019 
 
    Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel, wohnhaft in 
    Duisburg, Professorin für Finance and 
    Accounting an der Hochschule Rhein-Waal, 
    Kamp-Lintfort, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen, und zwar mit 
   der Maßgabe, dass ihre Amtszeit mit 
   Beendigung derjenigen Hauptversammlung endet, 
   die über die Entlastung für das am 31. 
   Dezember 2020 endende Geschäftsjahr 
   beschließt. 
 
   Ergänzende Hinweise: 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf 
   hingewiesen, dass Herr Dr. Ulrich Granzer, der 
   zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt 
   ist, dieses Amt weiterhin bekleiden soll. 
 
   Der vorstehende Wahlvorschlag des 
   Aufsichtsrats stützt sich auf die Empfehlung 
   seines Nominierungsausschusses, berücksichtigt 
   die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung 
   beschlossenen Ziele und strebt die Ausfüllung 
   des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei der zur Wahl 
   vorgeschlagenen Kandidatin vergewissert, dass 
   sie den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen 
   kann. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 5 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex soll der 
   Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die 
   Hauptversammlung die persönlichen und die 
   geschäftlichen Beziehungen eines jeden 
   Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der 
   Gesellschaft und einem wesentlich an der 
   Gesellschaft beteiligten Aktionär offenlegen. 
   Die Empfehlung zur Offenlegung beschränkt sich 
   auf solche Umstände, die nach der Einschätzung 
   des Aufsichtsrats ein objektiv urteilender 
   Aktionär für seine Wahlentscheidung als 
   maßgebend ansehen würde. Vor diesem 
   Hintergrund wird mitgeteilt, dass nach 
   Einschätzung des Aufsichtsrats keine 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehung von 
   Frau Prof. Dr. Ruhwedel zur Gesellschaft oder 
   Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Gesellschaft 
   beteiligten Aktionär bestehen, die ein 
   objektiv urteilender Aktionär für seine 
   Wahlentscheidung als maßgebend ansehen 
   würde. 
 
   Lebenslauf von Frau Prof. Dr. Franca Ruhwedel 
   und Übersicht über die wesentlichen 
   Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat: 
 
   Geburtsjahr:  1973 
   Nationalität: deutsch 
   Wohnort:      Duisburg 
 
   Aktuelle Tätigkeit und beruflicher Werdegang: 
 
   Seit 2013: Professorin für Finance and 
              Accounting an der Hochschule 
              Rhein-Waal, Kamp-Lintfort 
   2007-2013: Professorin für Rechnungswesen 
              und Controlling an der FOM 
              Hochschule, Essen 
   2005-2007: Projektmanagerin Mergers & 
              Acquisitions der thyssenkrupp AG 
   2004-2005: Projektmanagerin Corporate 
              Development/Mergers & 
              Acquisitions der thyssenkrupp 
              Steel AG 
   1999-2003: Wissenschaftliche Mitarbeiterin 
              an der Ruhr-Universität Bochum 
   1994-1999: Studienbegleitende Praktika bei 
              McKinsey & Co., NordLB London, 
              Citibank Privatkunden AG, 
              Sparkassenakademie Hannover 
   1992-1994: Ausbildung zur Bankkauffrau bei 
              der Commerzbank AG, Filiale 
              Münster 
   1999-2003: Promotion zu Dr. rer. oec an der 
              Ruhr-Universität Bochum mit dem 
              Thema "Eigentümerstruktur und 
              Unternehmenserfolg - Eine 
              theoretische und empirische 
              Analyse deutscher börsennotierter 
              Unternehmen" 
   1994-1999: Studium der 
              Betriebswirtschaftslehre an der 
              Westfälischen 
              Wilhelms-Universität Münster 
 
   Angaben nach § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG: 
 
   Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist Mitglied in 
   folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten: 
 
   - NATIONAL-BANK AG, Essen 
   - VTG AG, Hamburg 
 
   Frau Prof. Dr. Ruhwedel ist nicht Mitglied in 
   vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Weitere Informationen zu Frau Prof. Dr. 
   Ruhwedel und zu den übrigen 
   Aufsichtsratsmitgliedern sind auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.biofrontera.com 
 
   in der Rubrik 'Investoren / Vorstand und 
   Aufsichtsrat' abrufbar. 
5. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die 
   Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die 
   Warth & Klein Grant Thornton AG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, 
   als Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das 
   Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher 
   Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine 
   die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel 
   im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde 
   (Art. 16 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des 
   Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. 
   April 2014). Der Aufsichtsrat hat die vom 
   Deutschen Corporate Governance Kodex 
   empfohlene Erklärung der Warth & Klein Grant 
   Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu 
   deren Unabhängigkeit eingeholt. 
_ENDE DER TAGESORDNUNG_ 
 
*Voraussetzungen für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind gemäß § 20 Absatz 2 der 
Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich 
mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung (der Tag 
des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind nicht 

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June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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