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DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 10.07.2019 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: InTiCa Systems AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
InTiCa Systems AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
10.07.2019 in Passau mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß 
§121 AktG 
 
2019-06-03 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
InTiCa Systems AG Passau WKN: 587 484 
ISIN: DE0005874846 Wir laden hiermit unsere Aktionäre 
ein zu der am Mittwoch, 10. Juli 2019, 10.30 Uhr 
im Konferenzzentrum Kohlbruck, 
Dr.-Ernst-Derra-Straße 6, 94036 Passau 
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung. 
 
*TAGESORDNUNG* 
 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der InTiCa Systems AG, des gebilligten 
   Konzernabschlusses, des Lageberichts, des 
   Konzernlageberichts, des erläuternden 
   Berichts zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 
   sowie § 315a Abs. 1 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Die genannten Vorlagen sind über die 
   Internet-Seite der Gesellschaft 
 
   www.intica-systems.com 
 
   zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem 
   Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen 
   Bestimmungen nicht erforderlich, da der 
   Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten 
   Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits 
   gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit 
   festgestellt. 
2. *Verwendung des Bilanzgewinns* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe 
   von EUR 1.858.837,97 auf neue Rechnung 
   vorzutragen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPWT 
   Kirschner Wirtschaftstreuhand AG, 
   Eggenfelden, für das Geschäftsjahr 2019 zum 
   Abschlussprüfer für den Einzelabschluss und 
   den Konzernabschluss zu wählen. 
 
*ANTRÄGE AUF ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG* 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals 
der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 
500.000,00 erreichen, können verlangen, dass 
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt 
gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Das Verlangen 
ist an den Vorstand der InTiCa Systems AG zu richten, 
und zwar per Post oder per Boten (Spitalhofstraße 
94, 94032 Passau), per Telefax (0851/9 66 92 15) oder 
per E-Mail (investor.relations@intica-systems.com) und 
muss - ohne Berücksichtigung des Tages der 
Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 30 
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 
Sonntag, 9. Juni 2019 eingehen. Jedem neuen Gegenstand 
der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine 
Beschlussvorlage beiliegen. Der oder die Antragsteller 
haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens 90 
Tagen vor dem Tag des Zugangs seines/ihres Verlangens 
Inhaber der Aktien ist/sind und dass er/sie die Aktien 
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag 
hält/halten. 
 
*ANTRÄGE VON AKTIONÄREN* 
 
Gegenanträge zu einem Vorschlag der Verwaltung richten 
Sie bitte unter Beifügung Ihrer Aktionärslegitimation 
an 
 
InTiCa Systems AG 
Vorstand 
Spitalhofstraße 94 
94032 Passau 
Telefax: 0851/9 66 92 15 
oder E-Mail: investor.relations@intica-systems.com 
 
Gegenanträge, die - ohne Berücksichtigung des Tages der 
Hauptversammlung und des Zugangstages - mindestens 14 
Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 
Dienstag, 25. Juni 2019, bei der Gesellschaft eingehen 
und die Voraussetzungen des § 126 bzw. § 127 AktG 
erfüllen, werden im Internet unter 
 
www.intica-systems.com 
 
veröffentlicht. 
 
*AUSKUNFTSRECHT DER AKTIONÄRE* 
 
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom 
Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der 
Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur 
sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der 
Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). 
Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die 
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung 
grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung 
einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 
Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen. Der Leiter der 
Hauptversammlung ist gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung 
der Gesellschaft berechtigt, das Frage- und Rederecht 
der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken. 
 
*ZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE* 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 
besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 4.287.000 
Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Jede Aktie 
gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme; die 
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt damit 4.287.000. 
 
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 64.430 eigene Aktien, die kein 
Stimmrecht gewähren. 
 
*TEILNAHMEBEDINGUNGEN* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung 
des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre 
berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend 
genannten Adresse ihre Anmeldung zur Hauptversammlung 
und einen Nachweis ihrer Berechtigung in deutscher oder 
englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) 
übermitteln: 
 
_InTiCa Systems AG_ 
_c/o Quirin Privatbank AG_ 
_Bürgermeister-Smidt-Str. 76_ 
_28195 Bremen_ 
_Telefax: +49(0)421-897604-44_ 
_e-mail: hauptversammlungen@quirinprivatbank.de_ 
 
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein durch das 
depotführende Institut erstellter besonderer Nachweis 
des Anteilsbesitzes aus, der sich auf den Beginn des 
21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf Mittwoch, 
19. Juni 2019, 00.00 Uhr, beziehen und zusammen mit der 
Anmeldung spätestens am Mittwoch, 3. Juli 2019, 
eingehen muss. Den Aktionären, die ihre Anmeldung und 
den genannten Nachweis ihres Anteilsbesitzes form- und 
fristgerecht übermitteln, werden Eintrittskarten für 
die Hauptversammlung zugesandt. Die Aktionäre werden 
darum gebeten, möglichst frühzeitig für die 
Übersendung der Anmeldung und des genannten 
Nachweises zu sorgen, damit der rechtzeitige Zugang der 
Eintrittskarten sichergestellt ist. 
 
Aktionäre, die ihre Anmeldung und den Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes form- und fristgerecht übermittelt 
haben und nicht selbst an der Hauptversammlung 
teilnehmen wollen, können sich in der Hauptversammlung 
und bei der Ausübung des Stimmrechts durch einen 
Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder 
eine Vereinigung von Aktionären, vertreten lassen. 
Handelt es sich bei dem Bevollmächtigten um ein 
Kreditinstitut oder einen anderen in § 135 AktG 
genannten Aktionärsvertreter, gelten für die Form und 
den Nachweis der Vollmacht die gesetzlichen 
Bestimmungen. Alle übrigen Bevollmächtigten haben die 
Eintrittskarte des von ihnen vertretenen Aktionärs 
sowie eine Vollmacht vorzulegen, für welche die 
Textform (§ 126 b BGB) ausreicht; die Vollmacht kann 
auch per E-Mail an 
 
g.meindl@intica-systems.com 
 
übermittelt werden. Vollmachtsformulare sind der 
Eintrittskarte beigefügt und können auch bei der 
Gesellschaft angefordert werden. 
 
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären ferner die 
Möglichkeit, sich bei der Stimmabgabe durch einen von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter als 
Bevollmächtigten in der Hauptversammlung vertreten zu 
lassen. Der von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter nimmt keine Vollmachten zur 
Einlegung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der 
Hauptversammlung, zur Ausübung des Frage- und 
Rederechts oder zur Stellung von Anträgen entgegen und 
übt im Fall der Bevollmächtigung zur Stimmabgabe das 
Stimmrecht weisungsgebunden aus. Bei fehlenden oder 
nicht eindeutigen Weisungen wird sich der von der 
Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter der Stimme 
enthalten. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen 
möchten, benötigen hierzu eine Eintrittskarte zur 
Hauptversammlung, die unter den vorstehend genannten 
Voraussetzungen zugesandt wird. Die Einzelheiten zur 
Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben 
sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen 
mit der Eintrittskarte zugehen. 
 
*DATENSCHUTZ* 
 
Im Rahmen der Hauptversammlung der InTiCa Systems AG 
werden personenbezogene Daten verarbeitet. Einzelheiten 
dazu, mit den Hinweisen der Gesellschaft zur 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre 
durch die Gesellschaft und zu den den Aktionären nach 
dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten, entnehmen Sie 
bitte der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
https://www.intica-systems.com/pr/hauptversammlung.html 
 
Aktionäre, die einen Vertreter bevollmächtigen, werden 
gebeten, diesen über die Datenschutzinformationen der 
Gesellschaft zu informieren. 
 
Passau, im Mai 2019 
 
_Der Vorstand_ 
 
2019-06-03 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: InTiCa Systems AG 
             Spitalhofstraße 94 
             94032 Passau 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

Deutschland 
Telefon:     +49 851 9 66 92 0 
Fax:         +49 851 9 66 92 15 
E-Mail:      investor.relations@intica-systems.com 
Internet:    http://www.intica-systems.com 
ISIN:        DE0005874846 
WKN:         587 484 
Börsen:      Auslandsbörse(n) XETRA, Frankfurt, Hamburg, Berlin, München, 
             Stuttgart" Düsseldorf 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
818569 2019-06-03 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 03, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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