Die Rücknahmefrist für erschlichene Einbürgerungen soll schon bald von fünf auf zehn Jahre verlängert werden. Darauf haben sich Union und SPD in ihren abschließenden Beratungen über acht Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu Migration und Asyl geeinigt. Die Vorsitzende des Innenausschusses des Bundestages, Andrea Lindholz (CSU), sagte am Dienstag in Berlin, für Identitätstäuscher gelte: "Da gibt es keinen Vertrauensschutz."
Bislang kann eine Einbürgerung nur rückgängig gemacht werden, wenn sich bereits innerhalb der ersten fünf Jahre herausstellte, dass der Neubürger gar nicht derjenige ist, als der er sich ausgegeben hatte. Dass diese Frist nun verlängert werden soll, war auch ein Wunsch der Länder. Nach Informationen des Bundesinnenministeriums waren einige Fälle aktenkundig geworden, in denen eingebürgerte Ausländer kurz nach Ablauf der Fünf-Jahres-Frist eine Korrektur ihrer Personalien erbeten hatten - etwa für eine Heirat oder um erben zu können.
Die geplante Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes legt auch fest, dass Ausländer, die in Mehrehe leben, nicht eingebürgert werden können. Sie regelt außerdem den Passentzug für Doppelstaatler, die sich einer Terrormiliz wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) anschließen. Damit werden nun alle Vorschläge von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) umgesetzt. Das Justizministerium hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Regelung zu den IS-Kämpfern vorzuziehen und über die anderen Änderungen erst später zu entscheiden. Nach einer breiten öffentlichen Diskussion über das Mehreheverbot bei Einbürgerungen zeigte sich die SPD jedoch bereit, die anderen Punkte gleich mit zu beschließen./abc/DP/mis
AXC0166 2019-06-04/13:48