Düsseldorf (ots) - Die Landesjustizminister wollen sich dafür aussprechen, die geltenden Haftungsregeln im Straßenverkehr auch auf autonome Fahrzeuge anzuwenden. Im Falle eines Unfalls müsste dann der Kfz-Halter für Schäden haften. Die Länderarbeitsgruppe "Digitaler Neustart" hat sich mit der Frage befasst, ob Haftungslücken bestehen, wenn ein autonomes Fahrzeug einen Schaden verursacht. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Mittwoch): "Das erfreuliche Ergebnis lautet: Solange das autonome System nicht auch selbstlernend ist - sein Handeln also nicht mehr nachprüfbar wäre -, ist unser Zivilrecht gut für die Herausforderungen der digitalen Welt gerüstet und bietet angemessene Lösungen." Für das Vertrauen der Menschen in neue Technologien bedürfe es rechtssicherer Regelungen. Bei der Justizministerkonferenz am Mittwoch in Lübeck sollen die Landesjustizminister einem entsprechenden Beschluss zustimmen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt, durch das Zulassungsrecht die von automatisierten und autonomen Systemen ausgehenden Gefahren "von vornherein auf ein gesellschaftlich akzeptiertes Maß zu begrenzen". Über die bestehenden Regeln hinaus sei es nicht notwendig, Autohersteller über einen neuen Gefährdungshaftungstatbestand in die Haftung für Unfälle einzubeziehen. Es müsse aber sichergestellt werden, dass das Produkthaftungsrecht auch auf standardisierte Software anwendbar sei.
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