Sommerzeit ist Urlaubszeit. Doch manchmal klappt nicht alles, wie man es sich wünscht. Dann soll eine Reiserücktrittversicherung einspringen. Darin sind aber häufig im Rahmen der Stornokostenerstattung Klauseln enthalten, die besagen, dass bei Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz besteht. Dass diese ...Den vollständigen Artikel lesen ...