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Dow Jones News
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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN DE000A161N14 - 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
*am 19.07.2019, um 10:00 Uhr*, 
in den Räumen der 
Bayerische Börse AG, 
Karolinenplatz 6, 
80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft zum 31.12.2018, des Lageberichts für die 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da 
   der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat 
   der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den 
   Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB 
   zugänglich zu machen. 
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
   für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & 
   Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf), 
   München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu 
   wählen. 
5. *Wahl des Aufsichtsrats sowie eines 
   Ersatzaufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. 
   des Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf 
   dieser Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen 
   an. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 
   Abs.1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit 
   §§ 95 Satz 1, 96 Abs.1 6. Alt., 101 Abs.1 AktG, § 1 
   Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus drei 
   von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der 
   Aktionäre zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von 
      Wallwitz, Rechtsanwalt, Partner der 
      Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
      München, 
   b) Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, 
      Betriebswirt, Unternehmensberater und 
      Vorstand einer Beteiligungsgesellschaft, 
      München, 
   c) Herrn Johannes Thun-Hohenstein, 
      Medienberater, Coach und 
      Zivilrechtsmediator Wien, 
      Österreich, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Zu den Lebensläufen der Kandidaten für die Wahl zu 
   Aufsichtsräten der Gesellschaft im Einzelnen: 
 
   *Lebenslauf Dr. von Wallwitz:* 
 
   _Geburtsjahr: _           1965 
   _Nationalität:_           deutsch 
   _Expertise/Schwerpunkte:_ Handels- und 
                             Gesellschaftsrecht 
                             , M&A, Media, 
                             Licensing 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 1997 
   SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater 
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB (Partner seit 
   2000), München, Deutschland 
 
   1995 - 1997 
   Rechtsanwälte Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, 
   Brüssel, Belgien 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   2007 
   Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
 
   1994 - 1995 
   New York University School of Law: LL.M. 
 
   1989 - 1991 
   Universität Freiburg 
 
   1985 - 1989 
   Universität Heidelberg 
 
   Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz übt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung die 
   folgenden sonstigen Mandate in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG aus: 
 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Fenix 
     Outdoor AG, Zug, Schweiz 
 
   *Lebenslauf Dr. Aufschnaiter:* 
 
   _Geburtsjahr:_            1962 
   _Nationalität: _          italienisch 
   _Expertise/Schwerpunkte:_ Kostenrechnung/Controlling 
                             , Finanzierungen, 
                             M&A-Projekte, 
                             Beteiligungsmanagement, 
                             Recht, Kommunikation und 
                             Restrukturierungen 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2000 
   Vorstand der MS Industrie AG, München, Deutschland 
 
   1991 - 2000 
   Partner bei GCI Management Consulting GmbH in 
   München, Deutschland 
 
   1987 - 1991 
   Prüfungsassistent bis Projektleiter 
   Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung bei 
   Arthur Andersen & Co., Wien, Österreich 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   1987 
   Laurea di Economia Aziendale an der Universität 
   Venedig, Italien 
 
   1981 - 1986 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
   Universität Innsbruck, Österreich 
 
   Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden 
   sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG aus: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der 
     Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, 
     Österreich 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Beno 
     Holding AG, Starnberg 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Frener & 
     Reifer GmbH, Brixen, Italien 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Andreas 
   Aufschnaiter aufgrund seiner Berufsausbildung als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Lebenslauf Mag. Thun-Hohenstein:* 
 
   _Geburtsjahr:_          1960 
   _Nationalität:_         österreichisch 
   Expertise/Schwerpunkte: Medienmanagement, 
                           Lizenzhandel, 
                           Frequenzmanagement, 
                           Businesscoaching, 
                           Organisationsentwick 
                           lung, 
                           Startup-Betreuung 
                           und 
                           Plattformentwicklung 
                           im CRM- und 
                           Social-Media-Bereich 
                           , Beratung und 
                           Support für 
                           Geschäftsführungsmit 
                           glieder, 
                           insbesondere in den 
                           Branchen Medien, 
                           Finanz, Industrie 
                           und Dienstleister 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2019 
   Geschäftsführer von Unternehmerimpressum GmbH iG, 
   Wien 
 
   seit 2008 
   Gründung von Thun Mindset Management, Wien, 
   Österreich; Business Coach, eingetragener 
   Mediator und Trainer, Suchan Consulting, Freiburg, 
   Deutschland 
 
   2008 - 2009 
   Geschäftsführer, Standort Marketing Agentur GmbH und 
   fishmedia Verlagsgesellschaft mbH, Wien, 
   Österreich 
 
   2002 - 2008 
   Selbstständiger Medienberater, ThUN.at, Wien, 
   Österreich 
 
   2000 - 2002 
   Geschäftsführender Gesellschafter, adMaster 
   Werbevermarktungs Ges.m.b.H, Wien, Österreich 
 
   1996 - 2000 
   Geschäftsführer, Concorde Media Beteiligungs GmbH, 
   Wien, Österreich 
 
   1997 - 1998 
   Geschäftsführer, Radio Energy 104,2, Wien, 
   Österreich 
 
   1995 - 1996 
   Geschäftsführer, IP Werbevermarktungs GmbH, Wien, 
   Österreich 
 
   1991 - 1995 
   Bundesgeschäftsführer, Management Club, Wien, 
   Österreich 
 
   1990 - 1991 
   Personalberater, Top Executive Search, Wien, 
   Österreich 
 
   1988 - 1990 
   Pressesprecher des Bundesministers für Wissenschaft 
   und Forschung, Kabinett von Wirtschaftsminister Dr. 
   Erhard Busek, Wien, Österreich 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   2014 
   Zivilrechts-Mediator, Bundesministerium für Justiz 
 
   1999 ff 
   Diverse Ausbildungen in den Bereichen: 
   Coaching, Mediation, Organisationsentwicklung, 
   Systemisch dynamische Intervention (SDI), 
   Trainerausbildung, Diplom Lebens- und Sozialberater 
 
   1990 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

Abschluss Studium Rechtswissenschaften, Universität 
   Salzburg, Österreich 
 
   Herr Johannes Thun-Hohenstein übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   d) Herr Professor Dr. R. Michael Judis, 
      Rechtsanwalt, Partner der 
      Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer 
      Papenberg Reich, München 
 
   wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für 
   alle Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat 
   gewählt mit der Maßgabe, dass er Mitglied des 
   Aufsichtsrats wird, wenn einer der von der 
   Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre im 
   Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat ausscheidet, ohne, dass für Ihn ein 
   Nachfolger/eine Nachfolgerin bestellt wurde. 
 
   *Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. jur. Judis:* 
 
   _Geburtsjahr:_          1944 
   _Nationalität:_         deutsch 
   Expertise/Schwerpunkte: Handels-, 
                           Wirtschafts- und 
                           Gesellschaftsrecht, 
                           M&A, Arbitration 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2013 
   Kanzlei 'Prof. Dr. jur. Judis' 
   (Judis Linsmayer Riera Rowland) Rechtsanwälte, 
   Wirtschaftsprüfer, München, Deutschland 
 
   2007 
   Kanzlei 'Judis Meyer Papenberg Reich Mayer Rowland', 
   Rechtsanwälte, Steuerberater, München, Deutschland 
 
   1993 
   Berater Sächsisches Landesamt zur Regelung offener 
   Vermögensfragen 
 
   1980 
   Ordentliche Professur (C 4), Berlin 
 
   1976 
   Rechtsanwälte 'Lorenz & Seidler' München, Deutschland 
   (Sozius) 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   1968 
   Auslandsstudium 'Droit international'; Université de 
   Genève (Teilstipendium) 
 
   1966 
   Studium Soziologie, Rechtswissenschaften, 
   Freie Universität Berlin, Deutschland, 
   Philipps-Universität Marburg an der Lahn, Deutschland 
 
   Herr Prof. Dr. jur. Judis übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten einschließlich vorstehender 
   Lebensläufe und weiterer Informationen stehen auch 
   über die Internetadresse 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Unternehmen/Aufsichtsrat zur 
   Verfügung. 
 
   Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist 
   Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SKW Schwarz 
   Rechtsanwälte. Diese Kanzlei berät die Gesellschaft 
   auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen 
   Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family 
   Entertainment AG, München vom 18.7.2007. Die 
   vertraglich vereinbarte Vergütung wurde 
   zwischenzeitlich angepasst und ist zum Zeitpunkt der 
   Erstellung dieser Tagesordnung mit einer Vergütung 
   von 350 Euro pro Stunde je Partner bzw. 280 Euro pro 
   Stunde je Associate vereinbart. Herr Dr. 
   Hans-Sebastian Graf von Wallwitz steht daher in einer 
   geschäftlichen Beziehung, die nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   ist. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 
   Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, 
   dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. 
   Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im Falle seiner Wahl 
   zum Aufsichtsratsvorsitzenden wiederzuwählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
   von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung 
   eines Bedingten Kapitals 2019 und die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. 
      Juli 2024 einmalig oder mehrmalig auf den 
      Inhaber lautende 
      Wandelschuldverschreibungen (nachstehend 
      auch "Schuldverschreibungen") im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
      7.500.000,00 mit einer Laufzeit von 
      längstens 20 Jahren zu begehen und den 
      Inhabern der Schuldverschreibungen 
      Wandlungsrechte auf neue Aktien der 
      Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 
      2.573.929,00 nach näherer Maßgabe der 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu 
      gewähren. Die Schuldverschreibungen können 
      einmalig oder mehrmals insgesamt oder in 
      Teilen sowie auch gleichzeitig in 
      verschiedenen Tranchen begeben werden. 
 
      Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen 
      zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch 
      in einer Weise eingeräumt werden, dass die 
      Schuldverschreibungen von einem oder 
      mehreren Kreditinstituten mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft 
      auf die Schuldverschreibungen mit 
      Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft 
      ganz oder teilweise auszuschließen, 
 
      aa) sofern die Schuldverschreibungen 
          gegen Barleistung ausgegeben werden 
          und so ausgestattet sind, dass ihr 
          Ausgabepreis ihren nach anerkannten 
          finanzmathematischen Methoden 
          ermittelten theoretischen Marktwert 
          nicht wesentlich unterschreitet; 
          dies gilt jedoch nur insoweit, als 
          die zur Bedienung der dabei 
          begründeten Wandlungsrechte und 
          -pflichten auszugebenden Aktien 
          insgesamt 10 % des Grundkapitals 
          nicht überschreiten, und zwar weder 
          bezogen auf den Zeitpunkt des 
          Wirksamwerdens noch auf den 
          Zeitpunkt der Ausübung dieser 
          Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen 
          dieser Ermächtigung zum Ausschluss 
          des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 
          Satz 4 AktG ist der Ausschluss des 
          Bezugsrechts aufgrund anderer 
          Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 
          Satz 4 AktG zu berücksichtigen; 
      bb) um den Inhabern von Wandlungsrechten 
          auf Aktien der Gesellschaft zum 
          Ausgleich von Verwässerungen 
          Bezugsrechte in dem Umfang zu 
          gewähren, wie sie ihnen nach 
          Ausübung dieser Rechte zustünden; 
      cc) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
          der Aktionäre auszunehmen. 
 
      Im Falle der Ausgabe von 
      Schuldverschreibungen erhalten die Inhaber 
      der Schuldverschreibungen das Recht, ihre 
      Schuldverschreibungen, nach näherer 
      Maßgabe der 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen, in 
      Aktien der Your Family Entertainment 
      Aktiengesellschaft umzutauschen. Der 
      anteilige Betrag am Grundkapital der bei 
      Wandlung auszugebenden Aktien darf den 
      Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht 
      übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt 
      sich aus der Division des Nennbetrags der 
      Schuldverschreibung durch den Nennbetrag 
      für eine Aktie der Your Family 
      Entertainment Aktiengesellschaft. Es kann 
      vorgesehen werden, dass das 
      Umtauschverhältnis variabel und der 
      Wandlungspreis innerhalb einer 
      festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit 
      von der Entwicklung des Aktienkurses 
      während der Laufzeit oder während eines 
      bestimmten Zeitraums innerhalb der 
      Laufzeit festgesetzt wird. Das 
      Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf 
      eine ganze Zahl auf- oder abgerundet 
      werden; ferner kann eine in bar zu 
      leistende Zahlung festgelegt werden. Im 
      Übrigen kann vorgesehen werden, dass 
      Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld 
      ausgeglichen werden. 
 
      Die jeweiligen 
      Schuldverschreibungsbedingungen können 
      auch eine Wandlungspflicht zum Ende der 
      Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt 
      begründen. Die jeweiligen 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen 
      können auch vorsehen, dass im Falle der 
      Wandlungsausübung die Gesellschaft dem 
      Wandlungsberechtigten nicht Aktien oder 
      Gesellschaft gewährt, sondern den 
      Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die 
      jeweiligen 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen 
      festlegen, dass im Falle der 
      Wandlungsausübung auch eigene Aktien der 
      Gesellschaft gewährt werden können. 
 
      Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis 
      für eine Aktie der Gesellschaft 
      (Bezugspreis) muss auch bei einem 
      variablen Umtauschverhältnis/ 
      Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 
      % des durchschnittlichen Schlusskurses der 
      Aktien der Gesellschaft im Parketthandel 
      der Frankfurter Wertpapierbörse oder, 
      falls die Aktien im den XETRA-Handel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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© 2019 Dow Jones News
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