DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-06-05 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Your Family Entertainment AG München - ISIN DE000A161N14 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der *am 19.07.2019, um 10:00 Uhr*, in den Räumen der Bayerische Börse AG, Karolinenplatz 6, 80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2018, des Lageberichts für die Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB* Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB zugänglich zu machen. 2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf), München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu wählen. 5. *Wahl des Aufsichtsrats sowie eines Ersatzaufsichtsratsmitglieds* Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. des Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf dieser Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen an. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 Abs.1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit §§ 95 Satz 1, 96 Abs.1 6. Alt., 101 Abs.1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der Aktionäre zusammen. Der Aufsichtsrat schlägt vor, a) Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, München, b) Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, Betriebswirt, Unternehmensberater und Vorstand einer Beteiligungsgesellschaft, München, c) Herrn Johannes Thun-Hohenstein, Medienberater, Coach und Zivilrechtsmediator Wien, Österreich, mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. Zu den Lebensläufen der Kandidaten für die Wahl zu Aufsichtsräten der Gesellschaft im Einzelnen: *Lebenslauf Dr. von Wallwitz:* _Geburtsjahr: _ 1965 _Nationalität:_ deutsch _Expertise/Schwerpunkte:_ Handels- und Gesellschaftsrecht , M&A, Media, Licensing _Beruflicher Werdegang:_ seit 1997 SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB (Partner seit 2000), München, Deutschland 1995 - 1997 Rechtsanwälte Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, Brüssel, Belgien _Ausbildung:_ 2007 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 1994 - 1995 New York University School of Law: LL.M. 1989 - 1991 Universität Freiburg 1985 - 1989 Universität Heidelberg Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus: - Mitglied des Verwaltungsrats der Fenix Outdoor AG, Zug, Schweiz *Lebenslauf Dr. Aufschnaiter:* _Geburtsjahr:_ 1962 _Nationalität: _ italienisch _Expertise/Schwerpunkte:_ Kostenrechnung/Controlling , Finanzierungen, M&A-Projekte, Beteiligungsmanagement, Recht, Kommunikation und Restrukturierungen _Beruflicher Werdegang:_ seit 2000 Vorstand der MS Industrie AG, München, Deutschland 1991 - 2000 Partner bei GCI Management Consulting GmbH in München, Deutschland 1987 - 1991 Prüfungsassistent bis Projektleiter Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung bei Arthur Andersen & Co., Wien, Österreich _Ausbildung:_ 1987 Laurea di Economia Aziendale an der Universität Venedig, Italien 1981 - 1986 Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität Innsbruck, Österreich Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus: - Mitglied des Aufsichtsrats der Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich - Mitglied des Aufsichtsrats der Beno Holding AG, Starnberg - Mitglied des Verwaltungsrats der Frener & Reifer GmbH, Brixen, Italien Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Andreas Aufschnaiter aufgrund seiner Berufsausbildung als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG. *Lebenslauf Mag. Thun-Hohenstein:* _Geburtsjahr:_ 1960 _Nationalität:_ österreichisch Expertise/Schwerpunkte: Medienmanagement, Lizenzhandel, Frequenzmanagement, Businesscoaching, Organisationsentwick lung, Startup-Betreuung und Plattformentwicklung im CRM- und Social-Media-Bereich , Beratung und Support für Geschäftsführungsmit glieder, insbesondere in den Branchen Medien, Finanz, Industrie und Dienstleister _Beruflicher Werdegang:_ seit 2019 Geschäftsführer von Unternehmerimpressum GmbH iG, Wien seit 2008 Gründung von Thun Mindset Management, Wien, Österreich; Business Coach, eingetragener Mediator und Trainer, Suchan Consulting, Freiburg, Deutschland 2008 - 2009 Geschäftsführer, Standort Marketing Agentur GmbH und fishmedia Verlagsgesellschaft mbH, Wien, Österreich 2002 - 2008 Selbstständiger Medienberater, ThUN.at, Wien, Österreich 2000 - 2002 Geschäftsführender Gesellschafter, adMaster Werbevermarktungs Ges.m.b.H, Wien, Österreich 1996 - 2000 Geschäftsführer, Concorde Media Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich 1997 - 1998 Geschäftsführer, Radio Energy 104,2, Wien, Österreich 1995 - 1996 Geschäftsführer, IP Werbevermarktungs GmbH, Wien, Österreich 1991 - 1995 Bundesgeschäftsführer, Management Club, Wien, Österreich 1990 - 1991 Personalberater, Top Executive Search, Wien, Österreich 1988 - 1990 Pressesprecher des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung, Kabinett von Wirtschaftsminister Dr. Erhard Busek, Wien, Österreich _Ausbildung:_ 2014 Zivilrechts-Mediator, Bundesministerium für Justiz 1999 ff Diverse Ausbildungen in den Bereichen: Coaching, Mediation, Organisationsentwicklung, Systemisch dynamische Intervention (SDI), Trainerausbildung, Diplom Lebens- und Sozialberater 1990
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Abschluss Studium Rechtswissenschaften, Universität Salzburg, Österreich Herr Johannes Thun-Hohenstein übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu beschließen: d) Herr Professor Dr. R. Michael Judis, Rechtsanwalt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer Papenberg Reich, München wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für alle Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat gewählt mit der Maßgabe, dass er Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn einer der von der Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre im Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne, dass für Ihn ein Nachfolger/eine Nachfolgerin bestellt wurde. *Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. jur. Judis:* _Geburtsjahr:_ 1944 _Nationalität:_ deutsch Expertise/Schwerpunkte: Handels-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, M&A, Arbitration _Beruflicher Werdegang:_ seit 2013 Kanzlei 'Prof. Dr. jur. Judis' (Judis Linsmayer Riera Rowland) Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, München, Deutschland 2007 Kanzlei 'Judis Meyer Papenberg Reich Mayer Rowland', Rechtsanwälte, Steuerberater, München, Deutschland 1993 Berater Sächsisches Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1980 Ordentliche Professur (C 4), Berlin 1976 Rechtsanwälte 'Lorenz & Seidler' München, Deutschland (Sozius) _Ausbildung:_ 1968 Auslandsstudium 'Droit international'; Université de Genève (Teilstipendium) 1966 Studium Soziologie, Rechtswissenschaften, Freie Universität Berlin, Deutschland, Philipps-Universität Marburg an der Lahn, Deutschland Herr Prof. Dr. jur. Judis übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich vorstehender Lebensläufe und weiterer Informationen stehen auch über die Internetadresse www.yf-e.com unter der Rubrik Unternehmen/Aufsichtsrat zur Verfügung. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte. Diese Kanzlei berät die Gesellschaft auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family Entertainment AG, München vom 18.7.2007. Die vertraglich vereinbarte Vergütung wurde zwischenzeitlich angepasst und ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Tagesordnung mit einer Vergütung von 350 Euro pro Stunde je Partner bzw. 280 Euro pro Stunde je Associate vereinbart. Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz steht daher in einer geschäftlichen Beziehung, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen ist. Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen. Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im Falle seiner Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden wiederzuwählen. 6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2019 und die entsprechende Satzungsänderung* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen: a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. Juli 2024 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.500.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.573.929,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können einmalig oder mehrmals insgesamt oder in Teilen sowie auch gleichzeitig in verschiedenen Tranchen begeben werden. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in einer Weise eingeräumt werden, dass die Schuldverschreibungen von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft ganz oder teilweise auszuschließen, aa) sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; bb) um den Inhabern von Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft zum Ausgleich von Verwässerungen Bezugsrechte in dem Umfang zu gewähren, wie sie ihnen nach Ausübung dieser Rechte zustünden; cc) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Im Falle der Ausgabe von Schuldverschreibungen erhalten die Inhaber der Schuldverschreibungen das Recht, ihre Schuldverschreibungen, nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen, in Aktien der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft umzutauschen. Der anteilige Betrag am Grundkapital der bei Wandlung auszugebenden Aktien darf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags der Schuldverschreibung durch den Nennbetrag für eine Aktie der Your Family Entertainment Aktiengesellschaft. Es kann vorgesehen werden, dass das Umtauschverhältnis variabel und der Wandlungspreis innerhalb einer festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit von der Entwicklung des Aktienkurses während der Laufzeit oder während eines bestimmten Zeitraums innerhalb der Laufzeit festgesetzt wird. Das Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf eine ganze Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zahlung festgelegt werden. Im Übrigen kann vorgesehen werden, dass Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld ausgeglichen werden. Die jeweiligen Schuldverschreibungsbedingungen können auch eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt begründen. Die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen können auch vorsehen, dass im Falle der Wandlungsausübung die Gesellschaft dem Wandlungsberechtigten nicht Aktien oder Gesellschaft gewährt, sondern den Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die jeweiligen Wandelschuldverschreibungsbedingungen festlegen, dass im Falle der Wandlungsausübung auch eigene Aktien der Gesellschaft gewährt werden können. Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft (Bezugspreis) muss auch bei einem variablen Umtauschverhältnis/ Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel
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einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den zehn Börsentagen unmittelbar vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Begebung der Wandelschuldverschreibungen oder (b) mindestens 80 % des durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im den XETRA-Handel einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der Tage, an denen die Bezugsrechte an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden, mit Ausnahme der beiden letzten Börsentage des Bezugsrechtshandels, entsprechen. §§ 9 Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. Sofern während der Laufzeit einer Schuldverschreibung Verwässerungen des wirtschaftlichen Werts der bestehenden Wandlungsrechte eintreten und dafür keine Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt werden, werden die Wandlungsrechte - unbeschadet des geringsten Ausgabebetrags gemäß § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend angepasst, soweit die Anpassung nicht bereits durch Gesetz zwingend geregelt ist. In jedem Fall darf der anteilige Betrag des Grundkapitals der je Schuldverschreibung zu beziehenden auf den Inhaber lautenden Stückaktien den Nennbetrag pro Schuldverschreibung nicht überschreiten. Statt einer Anpassung des Wandlungspreises kann nach näherer Bestimmung der Wandelschuldverschreibungsbedingungen auch die Zahlung eines entsprechenden Betrages in Geld durch die Gesellschaft bei Ausübung des Wandlungsrechts oder bei der Erfüllung der Wandlungspflicht vorgesehen werden. Die Wandelschuldverschreibungsbedingungen können darüber hinaus für den Fall der Kapitalherabsetzung oder anderer außerordentlicher Maßnahmen bzw. Ereignisse eine Anpassung der Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. Der Vorstand wird ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis und den Wandlungszeitraum, festzusetzen. b) Das Grundkapital wird um bis zu EUR 2.573.929,00 durch Ausgabe von bis zu 2.573.929 neue auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juli 2019 bis zum 18. Juli 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen. c) § 4 der Satzung wird um folgenden neuen Abs. 5 ergänzt: '(5) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 2.573.929,00 durch Ausgabe von bis zu 2.573.929 neuen auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juli 2019 bis zum 18. Juli 2024 begeben werden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals anzupassen.' Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6 Die Tagesordnung sieht unter Tagesordnungspunkt 6 eine weitere Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen vor. Nach dieser Ermächtigung ist es dem Vorstand möglich, bis zum 18. Juli 2024 einmalig oder mehrmalig auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 7.500.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 2.573.929,00 nach näherer Maßgabe der Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Mit der gewählten Höhe des Gesamtnennbetrages wird dem Vorstand die Möglichkeit gegeben, innerhalb des Ermächtigungszeitraumes von fünf Jahren einer positiven Aktienkursentwicklung Rechnung zu tragen. Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Ein Instrument der Finanzierung sind dabei Wandelschuldverschreibungen, durch die dem Unternehmen zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zufließt, das ihm später in Form von Eigenkapital unter Umständen erhalten bleibt. Die vorgeschlagene Ermächtigung wird daher dem Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere bei Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen, den Weg zu einer im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und zeitnahen Finanzierung eröffnen. Die erzielten Wandelprämien kommen der Gesellschaft zugute. Die ferner vorgesehene Möglichkeit, neben der Einräumung von Wandelrechten auch Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. Rechtsprechung und Gesetzgeber haben den Gesellschaften die für sie günstige Möglichkeit eröffnet, Schuldverschreibungen auf der Basis von bedingten Kapitalia zu begeben, die nur einen Mindestausgabebetrag (anstatt des zwischenzeitlich geforderten konkreten Ausgabebetrages) vorsehen. Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibung zu (§ 221 Abs. 4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, die Wandelschuldverschreibungen an ein oder mehrere Kreditinstitute mit der Verpflichtung auszugeben, den Aktionären die Anleihen entsprechend ihrem Bezugsrecht anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 AktG). Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen - sofern die Schuldverschreibungen gegen Barleistung ausgegeben werden und so ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei begründeten Wandlungsrechte und -pflichten auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; Hierdurch erhält die Gesellschaft die Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr kurzfristig und schnell zu nutzen und durch eine marktnahe Festsetzung der Konditionen bessere Bedingungen bei der Festlegung von Zinssatz, Wandlungspreis und Ausgabepreis der Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Eine marktnahe Konditionsfestsetzung und reibungslose Platzierung wäre bei Wahrung des Bezugsrechts nur eingeschränkt möglich. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit bei Wandelschuldverschreibungen der Konditionen dieser Anleihe) bis zum drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der
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