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Dow Jones News
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DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -3-

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Your Family Entertainment AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
Your Family Entertainment AG: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 19.07.2019 in München mit dem Ziel der europaweiten 
Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Your Family Entertainment AG München - ISIN DE000A161N14 - 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der 
*am 19.07.2019, um 10:00 Uhr*, 
in den Räumen der 
Bayerische Börse AG, 
Karolinenplatz 6, 
80333 München stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. Tagesordnung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der 
   Gesellschaft zum 31.12.2018, des Lageberichts für die 
   Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018, des Berichts 
   des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2018 sowie 
   eines erläuternden Berichts des Vorstands zu den 
   Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB* 
 
   Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wird, da 
   der Aufsichtsrat den Jahresabschluss bereits 
   gebilligt hat, keine Beschlussfassung zu diesem 
   Tagesordnungspunkt 1 erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 
   Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich vor, dass der 
   Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme u.a. 
   des festgestellten Jahresabschlusses und des 
   Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die 
   Verwendung des Bilanzgewinns einzuberufen hat. 
   Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat 
   der Vorstand der Hauptversammlung u.a. den 
   Jahresabschluss, den Lagebericht, den Bericht des 
   Aufsichtsrats, den Vorschlag des Vorstands für die 
   Verwendung des Bilanzgewinns und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden 
   Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB 
   zugänglich zu machen. 
2. *Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand 
   für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den 
   Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 
   2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und 
   Zwischenabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Baker Tilly GmbH & 
   Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Düsseldorf), 
   München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019 sowie zum Prüfer für die etwaige prüferische 
   Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen 
   verkürzten Abschlusses und des Zwischenberichtes zu 
   wählen. 
5. *Wahl des Aufsichtsrats sowie eines 
   Ersatzaufsichtsratsmitglieds* 
 
   Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats bzw. 
   des Ersatzaufsichtsratsmitglieds endet mit Ablauf 
   dieser Hauptversammlung. Es stehen deshalb Neuwahlen 
   an. 
 
   Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach § 9 
   Abs.1 der Satzung der Gesellschaft in Verbindung mit 
   §§ 95 Satz 1, 96 Abs.1 6. Alt., 101 Abs.1 AktG, § 1 
   Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus drei 
   von der Hauptversammlung zu wählenden Vertretern der 
   Aktionäre zusammen. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Dr. Hans-Sebastian Graf von 
      Wallwitz, Rechtsanwalt, Partner der 
      Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte, 
      München, 
   b) Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter, 
      Betriebswirt, Unternehmensberater und 
      Vorstand einer Beteiligungsgesellschaft, 
      München, 
   c) Herrn Johannes Thun-Hohenstein, 
      Medienberater, Coach und 
      Zivilrechtsmediator Wien, 
      Österreich, 
 
   mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung für die Zeit bis zur Beendigung der 
   ordentlichen Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 
   beschließt, in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Zu den Lebensläufen der Kandidaten für die Wahl zu 
   Aufsichtsräten der Gesellschaft im Einzelnen: 
 
   *Lebenslauf Dr. von Wallwitz:* 
 
   _Geburtsjahr: _           1965 
   _Nationalität:_           deutsch 
   _Expertise/Schwerpunkte:_ Handels- und 
                             Gesellschaftsrecht 
                             , M&A, Media, 
                             Licensing 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 1997 
   SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater 
   Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB (Partner seit 
   2000), München, Deutschland 
 
   1995 - 1997 
   Rechtsanwälte Cleary, Gottlieb, Steen & Hamilton, 
   Brüssel, Belgien 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   2007 
   Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 
 
   1994 - 1995 
   New York University School of Law: LL.M. 
 
   1989 - 1991 
   Universität Freiburg 
 
   1985 - 1989 
   Universität Heidelberg 
 
   Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz übt zum 
   Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung die 
   folgenden sonstigen Mandate in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG aus: 
 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Fenix 
     Outdoor AG, Zug, Schweiz 
 
   *Lebenslauf Dr. Aufschnaiter:* 
 
   _Geburtsjahr:_            1962 
   _Nationalität: _          italienisch 
   _Expertise/Schwerpunkte:_ Kostenrechnung/Controlling 
                             , Finanzierungen, 
                             M&A-Projekte, 
                             Beteiligungsmanagement, 
                             Recht, Kommunikation und 
                             Restrukturierungen 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2000 
   Vorstand der MS Industrie AG, München, Deutschland 
 
   1991 - 2000 
   Partner bei GCI Management Consulting GmbH in 
   München, Deutschland 
 
   1987 - 1991 
   Prüfungsassistent bis Projektleiter 
   Wirtschaftsprüfung und Unternehmensberatung bei 
   Arthur Andersen & Co., Wien, Österreich 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   1987 
   Laurea di Economia Aziendale an der Universität 
   Venedig, Italien 
 
   1981 - 1986 
   Studium der Betriebswirtschaftslehre an der 
   Universität Innsbruck, Österreich 
 
   Herr Dr. Andreas Aufschnaiter übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung die folgenden 
   sonstigen Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und 
   ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 
   Satz 5 AktG aus: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der 
     Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, 
     Österreich 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der Beno 
     Holding AG, Starnberg 
   - Mitglied des Verwaltungsrats der Frener & 
     Reifer GmbH, Brixen, Italien 
 
   Von den vorgeschlagenen Kandidaten für den 
   Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr Dr. Andreas 
   Aufschnaiter aufgrund seiner Berufsausbildung als 
   unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 
   AktG. 
 
   *Lebenslauf Mag. Thun-Hohenstein:* 
 
   _Geburtsjahr:_          1960 
   _Nationalität:_         österreichisch 
   Expertise/Schwerpunkte: Medienmanagement, 
                           Lizenzhandel, 
                           Frequenzmanagement, 
                           Businesscoaching, 
                           Organisationsentwick 
                           lung, 
                           Startup-Betreuung 
                           und 
                           Plattformentwicklung 
                           im CRM- und 
                           Social-Media-Bereich 
                           , Beratung und 
                           Support für 
                           Geschäftsführungsmit 
                           glieder, 
                           insbesondere in den 
                           Branchen Medien, 
                           Finanz, Industrie 
                           und Dienstleister 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2019 
   Geschäftsführer von Unternehmerimpressum GmbH iG, 
   Wien 
 
   seit 2008 
   Gründung von Thun Mindset Management, Wien, 
   Österreich; Business Coach, eingetragener 
   Mediator und Trainer, Suchan Consulting, Freiburg, 
   Deutschland 
 
   2008 - 2009 
   Geschäftsführer, Standort Marketing Agentur GmbH und 
   fishmedia Verlagsgesellschaft mbH, Wien, 
   Österreich 
 
   2002 - 2008 
   Selbstständiger Medienberater, ThUN.at, Wien, 
   Österreich 
 
   2000 - 2002 
   Geschäftsführender Gesellschafter, adMaster 
   Werbevermarktungs Ges.m.b.H, Wien, Österreich 
 
   1996 - 2000 
   Geschäftsführer, Concorde Media Beteiligungs GmbH, 
   Wien, Österreich 
 
   1997 - 1998 
   Geschäftsführer, Radio Energy 104,2, Wien, 
   Österreich 
 
   1995 - 1996 
   Geschäftsführer, IP Werbevermarktungs GmbH, Wien, 
   Österreich 
 
   1991 - 1995 
   Bundesgeschäftsführer, Management Club, Wien, 
   Österreich 
 
   1990 - 1991 
   Personalberater, Top Executive Search, Wien, 
   Österreich 
 
   1988 - 1990 
   Pressesprecher des Bundesministers für Wissenschaft 
   und Forschung, Kabinett von Wirtschaftsminister Dr. 
   Erhard Busek, Wien, Österreich 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   2014 
   Zivilrechts-Mediator, Bundesministerium für Justiz 
 
   1999 ff 
   Diverse Ausbildungen in den Bereichen: 
   Coaching, Mediation, Organisationsentwicklung, 
   Systemisch dynamische Intervention (SDI), 
   Trainerausbildung, Diplom Lebens- und Sozialberater 
 
   1990 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

DJ DGAP-HV: Your Family Entertainment AG: -2-

Abschluss Studium Rechtswissenschaften, Universität 
   Salzburg, Österreich 
 
   Herr Johannes Thun-Hohenstein übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt weiter vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   d) Herr Professor Dr. R. Michael Judis, 
      Rechtsanwalt, Partner der 
      Rechtsanwaltskanzlei Judis Meyer 
      Papenberg Reich, München 
 
   wird mit Wirkung ab Beendigung dieser ordentlichen 
   Hauptversammlung als Ersatzaufsichtsratsmitglied für 
   alle Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat 
   gewählt mit der Maßgabe, dass er Mitglied des 
   Aufsichtsrats wird, wenn einer der von der 
   Hauptversammlung gewählten Vertreter der Aktionäre im 
   Aufsichtsrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat ausscheidet, ohne, dass für Ihn ein 
   Nachfolger/eine Nachfolgerin bestellt wurde. 
 
   *Lebenslauf von Herrn Prof. Dr. jur. Judis:* 
 
   _Geburtsjahr:_          1944 
   _Nationalität:_         deutsch 
   Expertise/Schwerpunkte: Handels-, 
                           Wirtschafts- und 
                           Gesellschaftsrecht, 
                           M&A, Arbitration 
 
   _Beruflicher Werdegang:_ 
 
   seit 2013 
   Kanzlei 'Prof. Dr. jur. Judis' 
   (Judis Linsmayer Riera Rowland) Rechtsanwälte, 
   Wirtschaftsprüfer, München, Deutschland 
 
   2007 
   Kanzlei 'Judis Meyer Papenberg Reich Mayer Rowland', 
   Rechtsanwälte, Steuerberater, München, Deutschland 
 
   1993 
   Berater Sächsisches Landesamt zur Regelung offener 
   Vermögensfragen 
 
   1980 
   Ordentliche Professur (C 4), Berlin 
 
   1976 
   Rechtsanwälte 'Lorenz & Seidler' München, Deutschland 
   (Sozius) 
 
   _Ausbildung:_ 
 
   1968 
   Auslandsstudium 'Droit international'; Université de 
   Genève (Teilstipendium) 
 
   1966 
   Studium Soziologie, Rechtswissenschaften, 
   Freie Universität Berlin, Deutschland, 
   Philipps-Universität Marburg an der Lahn, Deutschland 
 
   Herr Prof. Dr. jur. Judis übt zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung keine sonstigen 
   Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und 
   vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien 
   gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht 
   gebunden. 
 
   Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen 
   Kandidaten einschließlich vorstehender 
   Lebensläufe und weiterer Informationen stehen auch 
   über die Internetadresse 
 
   www.yf-e.com 
 
   unter der Rubrik Unternehmen/Aufsichtsrat zur 
   Verfügung. 
 
   Herr Dr. Hans-Sebastian Graf von Wallwitz ist 
   Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei SKW Schwarz 
   Rechtsanwälte. Diese Kanzlei berät die Gesellschaft 
   auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zu TOP 8 der Ordentlichen 
   Hauptversammlung der Aktionäre der Your Family 
   Entertainment AG, München vom 18.7.2007. Die 
   vertraglich vereinbarte Vergütung wurde 
   zwischenzeitlich angepasst und ist zum Zeitpunkt der 
   Erstellung dieser Tagesordnung mit einer Vergütung 
   von 350 Euro pro Stunde je Partner bzw. 280 Euro pro 
   Stunde je Associate vereinbart. Herr Dr. 
   Hans-Sebastian Graf von Wallwitz steht daher in einer 
   geschäftlichen Beziehung, die nach Einschätzung des 
   Aufsichtsrats gemäß Ziff. 5.4.1 Abs. 4 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen 
   ist. 
 
   Es ist beabsichtigt, gemäß der Empfehlung des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex in Ziffer 5.4.3 
   Satz 1, die Wahl der neuen Mitglieder des 
   Aufsichtsrats im Wege der Einzelabstimmung 
   durchzuführen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, 
   dass der Aufsichtsrat beabsichtigt, Herrn Dr. 
   Hans-Sebastian Graf von Wallwitz im Falle seiner Wahl 
   zum Aufsichtsratsvorsitzenden wiederzuwählen. 
6. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe 
   von Wandelschuldverschreibungen, über die Schaffung 
   eines Bedingten Kapitals 2019 und die entsprechende 
   Satzungsänderung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18. 
      Juli 2024 einmalig oder mehrmalig auf den 
      Inhaber lautende 
      Wandelschuldverschreibungen (nachstehend 
      auch "Schuldverschreibungen") im 
      Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
      7.500.000,00 mit einer Laufzeit von 
      längstens 20 Jahren zu begehen und den 
      Inhabern der Schuldverschreibungen 
      Wandlungsrechte auf neue Aktien der 
      Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag 
      des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 
      2.573.929,00 nach näherer Maßgabe der 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu 
      gewähren. Die Schuldverschreibungen können 
      einmalig oder mehrmals insgesamt oder in 
      Teilen sowie auch gleichzeitig in 
      verschiedenen Tranchen begeben werden. 
 
      Den Aktionären steht grundsätzlich ein 
      Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen 
      zu. Das gesetzliche Bezugsrecht kann auch 
      in einer Weise eingeräumt werden, dass die 
      Schuldverschreibungen von einem oder 
      mehreren Kreditinstituten mit der 
      Verpflichtung übernommen werden, sie den 
      Aktionären zum Bezug anzubieten. 
 
      Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats das 
      Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft 
      auf die Schuldverschreibungen mit 
      Wandlungsrecht auf Aktien der Gesellschaft 
      ganz oder teilweise auszuschließen, 
 
      aa) sofern die Schuldverschreibungen 
          gegen Barleistung ausgegeben werden 
          und so ausgestattet sind, dass ihr 
          Ausgabepreis ihren nach anerkannten 
          finanzmathematischen Methoden 
          ermittelten theoretischen Marktwert 
          nicht wesentlich unterschreitet; 
          dies gilt jedoch nur insoweit, als 
          die zur Bedienung der dabei 
          begründeten Wandlungsrechte und 
          -pflichten auszugebenden Aktien 
          insgesamt 10 % des Grundkapitals 
          nicht überschreiten, und zwar weder 
          bezogen auf den Zeitpunkt des 
          Wirksamwerdens noch auf den 
          Zeitpunkt der Ausübung dieser 
          Ermächtigung. Beim Gebrauchmachen 
          dieser Ermächtigung zum Ausschluss 
          des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 
          Satz 4 AktG ist der Ausschluss des 
          Bezugsrechts aufgrund anderer 
          Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 
          Satz 4 AktG zu berücksichtigen; 
      bb) um den Inhabern von Wandlungsrechten 
          auf Aktien der Gesellschaft zum 
          Ausgleich von Verwässerungen 
          Bezugsrechte in dem Umfang zu 
          gewähren, wie sie ihnen nach 
          Ausübung dieser Rechte zustünden; 
      cc) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht 
          der Aktionäre auszunehmen. 
 
      Im Falle der Ausgabe von 
      Schuldverschreibungen erhalten die Inhaber 
      der Schuldverschreibungen das Recht, ihre 
      Schuldverschreibungen, nach näherer 
      Maßgabe der 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen, in 
      Aktien der Your Family Entertainment 
      Aktiengesellschaft umzutauschen. Der 
      anteilige Betrag am Grundkapital der bei 
      Wandlung auszugebenden Aktien darf den 
      Nennbetrag der Schuldverschreibungen nicht 
      übersteigen. Das Umtauschverhältnis ergibt 
      sich aus der Division des Nennbetrags der 
      Schuldverschreibung durch den Nennbetrag 
      für eine Aktie der Your Family 
      Entertainment Aktiengesellschaft. Es kann 
      vorgesehen werden, dass das 
      Umtauschverhältnis variabel und der 
      Wandlungspreis innerhalb einer 
      festzulegenden Bandbreite in Abhängigkeit 
      von der Entwicklung des Aktienkurses 
      während der Laufzeit oder während eines 
      bestimmten Zeitraums innerhalb der 
      Laufzeit festgesetzt wird. Das 
      Umtauschverhältnis kann in jedem Fall auf 
      eine ganze Zahl auf- oder abgerundet 
      werden; ferner kann eine in bar zu 
      leistende Zahlung festgelegt werden. Im 
      Übrigen kann vorgesehen werden, dass 
      Spitzen zusammengelegt und/oder in Geld 
      ausgeglichen werden. 
 
      Die jeweiligen 
      Schuldverschreibungsbedingungen können 
      auch eine Wandlungspflicht zum Ende der 
      Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt 
      begründen. Die jeweiligen 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen 
      können auch vorsehen, dass im Falle der 
      Wandlungsausübung die Gesellschaft dem 
      Wandlungsberechtigten nicht Aktien oder 
      Gesellschaft gewährt, sondern den 
      Gegenwert in Geld zahlt. Ferner können die 
      jeweiligen 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen 
      festlegen, dass im Falle der 
      Wandlungsausübung auch eigene Aktien der 
      Gesellschaft gewährt werden können. 
 
      Der jeweils festzusetzende Wandlungspreis 
      für eine Aktie der Gesellschaft 
      (Bezugspreis) muss auch bei einem 
      variablen Umtauschverhältnis/ 
      Wandlungspreis entweder (a) mindestens 80 
      % des durchschnittlichen Schlusskurses der 
      Aktien der Gesellschaft im Parketthandel 
      der Frankfurter Wertpapierbörse oder, 
      falls die Aktien im den XETRA-Handel 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

einbezogen werden, im XETRA-Handel oder in 
      einem entsprechenden Nachfolgesystem an 
      den zehn Börsentagen unmittelbar vor dem 
      Tag der Beschlussfassung durch den 
      Vorstand über die Begebung der 
      Wandelschuldverschreibungen oder (b) 
      mindestens 80 % des durchschnittlichen 
      Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft 
      im Parketthandel der Frankfurter 
      Wertpapierbörse oder, falls die Aktien im 
      den XETRA-Handel einbezogen werden, im 
      XETRA-Handel oder in einem entsprechenden 
      Nachfolgesystem während der Tage, an denen 
      die Bezugsrechte an der Frankfurter 
      Wertpapierbörse gehandelt werden, mit 
      Ausnahme der beiden letzten Börsentage des 
      Bezugsrechtshandels, entsprechen. §§ 9 
      Abs. 1, 199 Abs. 2 AktG bleiben unberührt. 
 
      Sofern während der Laufzeit einer 
      Schuldverschreibung Verwässerungen des 
      wirtschaftlichen Werts der bestehenden 
      Wandlungsrechte eintreten und dafür keine 
      Bezugsrechte als Kompensation eingeräumt 
      werden, werden die Wandlungsrechte - 
      unbeschadet des geringsten Ausgabebetrags 
      gemäß § 9 Abs. 1 AktG - wertwahrend 
      angepasst, soweit die Anpassung nicht 
      bereits durch Gesetz zwingend geregelt 
      ist. In jedem Fall darf der anteilige 
      Betrag des Grundkapitals der je 
      Schuldverschreibung zu beziehenden auf den 
      Inhaber lautenden Stückaktien den 
      Nennbetrag pro Schuldverschreibung nicht 
      überschreiten. 
 
      Statt einer Anpassung des Wandlungspreises 
      kann nach näherer Bestimmung der 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen auch 
      die Zahlung eines entsprechenden Betrages 
      in Geld durch die Gesellschaft bei 
      Ausübung des Wandlungsrechts oder bei der 
      Erfüllung der Wandlungspflicht vorgesehen 
      werden. Die 
      Wandelschuldverschreibungsbedingungen 
      können darüber hinaus für den Fall der 
      Kapitalherabsetzung oder anderer 
      außerordentlicher Maßnahmen bzw. 
      Ereignisse eine Anpassung der 
      Wandlungsrechte bzw. -pflichten vorsehen. 
 
      Der Vorstand wird ermächtigt mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren 
      Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung 
      der Wandelschuldverschreibungen, 
      insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, 
      Laufzeit und Stückelung, Wandlungspreis 
      und den Wandlungszeitraum, festzusetzen. 
   b) Das Grundkapital wird um bis zu EUR 
      2.573.929,00 durch Ausgabe von bis zu 
      2.573.929 neue auf den Namen lautende 
      Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes 
      Kapital 2019). Die bedingte 
      Kapitalerhöhung dient der Gewährung von 
      Aktien an die Inhaber von 
      Wandelschuldverschreibungen, die 
      gemäß vorstehender Ermächtigung 
      begeben werden. Die Bedingte 
      Kapitalerhöhung wird nur insoweit 
      durchgeführt, wie die Inhaber von 
      Wandelschuldverschreibungen, die auf der 
      Grundlage der Ermächtigung der 
      Hauptversammlung vom 19. Juli 2019 bis zum 
      18. Juli 2024 begeben werden, von ihrem 
      Wandlungsrecht Gebrauch machen und soweit 
      nicht andere Erfüllungsformen zur 
      Bedienung eingesetzt werden. Die neuen 
      Aktien nehmen vom Beginn des 
      Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung 
      von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn 
      teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit 
      Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren 
      Einzelheiten der Durchführung der 
      bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. 
      Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die 
      Fassung der Satzung entsprechend der 
      jeweiligen Ausnutzung des bedingten 
      Kapitals anzupassen. 
   c) § 4 der Satzung wird um folgenden neuen 
      Abs. 5 ergänzt: 
 
      '(5) Das Grundkapital ist um bis zu EUR 
           2.573.929,00 durch Ausgabe von bis 
           zu 2.573.929 neuen auf den Namen 
           lautende Stückaktien bedingt erhöht 
           (Bedingtes Kapital 2019). Die 
           Bedingte Kapitalerhöhung wird nur 
           insoweit durchgeführt, wie die 
           Inhaber von 
           Wandelschuldverschreibungen, die 
           auf der Grundlage der Ermächtigung 
           der Hauptversammlung vom 19. Juli 
           2019 bis zum 18. Juli 2024 begeben 
           werden, von ihrem Wandlungsrecht 
           Gebrauch machen und soweit nicht 
           andere Erfüllungsformen zur 
           Bedienung eingesetzt werden. Die 
           neuen Aktien nehmen vom Beginn des 
           Geschäftsjahres, in dem sie durch 
           Ausübung von Wandlungsrechten 
           entstehen, am Gewinn teil. Der 
           Vorstand ist ermächtigt, mit 
           Zustimmung des Aufsichtsrates die 
           weiteren Einzelheiten der 
           Durchführung der bedingten 
           Kapitalerhöhung festzusetzen. Der 
           Aufsichtsrat ist ermächtigt, die 
           Fassung der Satzung entsprechend 
           der jeweiligen Ausnutzung des 
           bedingten Kapitals anzupassen.' 
Bericht des Vorstands gemäß § 221 Abs. 4 AktG i.V.m. § 
186 Abs. 4 Satz 2 AktG 
über den Ausschluss des Bezugsrechts zu Tagesordnungspunkt 6 
 
Die Tagesordnung sieht unter Tagesordnungspunkt 6 eine 
weitere Ermächtigung zur Ausgabe von 
Wandelschuldverschreibungen vor. Nach dieser Ermächtigung 
ist es dem Vorstand möglich, bis zum 18. Juli 2024 einmalig 
oder mehrmalig auf den Inhaber lautende 
Wandelschuldverschreibungen (nachstehend auch 
"Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 
7.500.000,00 mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu 
begehen und den Inhabern der Schuldverschreibungen 
Wandlungsrechte auf neue Aktien der Gesellschaft mit einem 
anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu insgesamt EUR 
2.573.929,00 nach näherer Maßgabe der 
Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Mit der 
gewählten Höhe des Gesamtnennbetrages wird dem Vorstand die 
Möglichkeit gegeben, innerhalb des Ermächtigungszeitraumes 
von fünf Jahren einer positiven Aktienkursentwicklung 
Rechnung zu tragen. 
 
Eine angemessene Kapitalausstattung ist eine wesentliche 
Grundlage für die Entwicklung des Unternehmens. Ein 
Instrument der Finanzierung sind dabei 
Wandelschuldverschreibungen, durch die dem Unternehmen 
zunächst zinsgünstiges Fremdkapital zufließt, das ihm 
später in Form von Eigenkapital unter Umständen erhalten 
bleibt. Die vorgeschlagene Ermächtigung wird daher dem 
Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, insbesondere bei 
Eintritt günstiger Kapitalmarktbedingungen, den Weg zu einer 
im Interesse der Gesellschaft liegenden flexiblen und 
zeitnahen Finanzierung eröffnen. Die erzielten Wandelprämien 
kommen der Gesellschaft zugute. Die ferner vorgesehene 
Möglichkeit, neben der Einräumung von Wandelrechten auch 
Wandlungspflichten zu begründen, erweitert den Spielraum für 
die Ausgestaltung dieses Finanzierungsinstruments. 
Rechtsprechung und Gesetzgeber haben den Gesellschaften die 
für sie günstige Möglichkeit eröffnet, Schuldverschreibungen 
auf der Basis von bedingten Kapitalia zu begeben, die nur 
einen Mindestausgabebetrag (anstatt des zwischenzeitlich 
geforderten konkreten Ausgabebetrages) vorsehen. 
 
Den Aktionären steht grundsätzlich das gesetzliche 
Bezugsrecht auf die Wandelschuldverschreibung zu (§ 221 Abs. 
4 i.V.m. § 186 Abs. 1 AktG). Um die Abwicklung zu 
erleichtern, soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht 
werden, die Wandelschuldverschreibungen an ein oder mehrere 
Kreditinstitute mit der Verpflichtung auszugeben, den 
Aktionären die Anleihen entsprechend ihrem Bezugsrecht 
anzubieten (mittelbares Bezugsrecht i.S.v. § 186 Abs. 5 
AktG). 
 
Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung 
des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre 
auszuschließen 
 
- sofern die Schuldverschreibungen gegen 
  Barleistung ausgegeben werden und so 
  ausgestattet sind, dass ihr Ausgabepreis ihren 
  nach anerkannten finanzmathematischen Methoden 
  ermittelten theoretischen Marktwert nicht 
  wesentlich unterschreitet; dies gilt jedoch 
  nur insoweit, als die zur Bedienung der dabei 
  begründeten Wandlungsrechte und -pflichten 
  auszugebenden Aktien insgesamt 10 % des 
  Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar 
  weder bezogen auf den Zeitpunkt des 
  Wirksamwerdens noch auf den Zeitpunkt der 
  Ausübung dieser Ermächtigung. Beim 
  Gebrauchmachen dieser Ermächtigung zum 
  Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 
  Satz 4 AktG ist der Ausschluss des 
  Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen 
  nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu 
  berücksichtigen; 
 
  Hierdurch erhält die Gesellschaft die 
  Möglichkeit, günstige Marktsituationen sehr 
  kurzfristig und schnell zu nutzen und durch 
  eine marktnahe Festsetzung der Konditionen 
  bessere Bedingungen bei der Festlegung von 
  Zinssatz, Wandlungspreis und Ausgabepreis der 
  Wandelschuldverschreibungen zu erreichen. Eine 
  marktnahe Konditionsfestsetzung und 
  reibungslose Platzierung wäre bei Wahrung des 
  Bezugsrechts nur eingeschränkt möglich. Zwar 
  gestattet § 186 Abs. 2 AktG eine 
  Veröffentlichung des Bezugspreises (und damit 
  bei Wandelschuldverschreibungen der 
  Konditionen dieser Anleihe) bis zum 
  drittletzten Tag der Bezugsfrist. Angesichts 
  der häufig zu beobachtenden Volatilität an den 
  Aktienmärkten besteht aber auch dann ein 
  Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu 
  Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung der 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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