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DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK -2-

DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2019 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung 
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung am 18.07.2019 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 
6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-05 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204 
WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN 
HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, *18. Juli 2019*, 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00 
Uhr) 
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg, 
ein. 
 
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais, 
Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer 
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet. 
 
I. *Tagesordnung und Vorschläge zur 
   Beschlussfassung* 
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel & 
   Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses 
   für das Geschäftsjahr 2018 sowie des zu einem Bericht 
   zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1 
   HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des 
   Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das 
   Geschäftsjahr 2018 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 
   und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der 
   Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es, 
   abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des 
   Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung 
   bedarf. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher 
   keinen Beschluss zu fassen. 
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 
   EUR 7.373.098,89 wie folgt zu verwenden: 
 
   * Ausschüttung einer Dividende   EUR 
     von EURO 0,12 je für das       5.926.110,0 
     Geschäftsjahr 2018             0 
     dividendenberechtigter 
     Stückaktie: 
   * Einstellung in                 EUR 
     Gewinnrücklagen:               1.446.988,8 
                                    9 
 
   Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung 
   von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der 
   Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht 
   dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 49.384.250 
   Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der 
   Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je 
   dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster 
   Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Anpassung 
   erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der 
   dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme 
   vermindert, erhöht sich die Einstellung in Gewinnrücklagen 
   entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten 
   Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich die 
   Einstellung in Gewinnrücklagen entsprechend. 
 
   Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die 
   Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden 
   Geschäftstag, mithin am 23. Juli 2019, fällig. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands* 
 
   Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
5. *Wahl des Abschlussprüfers* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des 
   Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer 
   zu bestellen, und zwar für 
 
   a) das Geschäftsjahr 2019 sowie 
   b) die prüferische Durchsicht des verkürzten 
      Abschlusses und Zwischenlageberichts 
      gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2 
      WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung 
      für den Fall, dass sich der Vorstand für 
      eine prüferische Durchsicht des im 
      Halbjahresfinanzberichts enthaltenen 
      verkürzten Abschlusses und 
      Zwischenlageberichts entscheidet. 
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat* 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der 
   Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4 
   Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von 
   denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch 
   die Hauptversammlung gewählt werden. 
 
   Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 zu TOP 6 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und 
   der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco 
   López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara 
   y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen 
   Hauptversammlung. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 
   beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des 
   Aufsichtsrats wiederzuwählen: 
 
   a. *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Rechtsanwalt und Steuerberater als 
      Partner der Kanzlei S. de Armas y 
      Asociados, S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Gran Canaria, Spanien. 
   b. *Dr. Hans Vieregge,* Hannover, 
      Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied 
      Nord/LB Norddeutsche Landesbank 
      Girozentrale, Deutschland. 
   c. *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Vertreter der Puerto Meloneras, S.L., Las 
      Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
      Spanien, welche ihrerseits 
      geschäftsführendes 
      Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel 
      Management, S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien, ist. 
   d. *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien, spanische 
      Rechtsanwältin (abogada) der 
      Rechtsabteilung der Lopesan Hotel 
      Management S.L., Las Palmas de Gran 
      Canaria, Spanien. 
   e. *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de 
      Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien, 
      Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L., 
      Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
      Spanien. 
   f. *Agustín Manrique de Lara y Benítez de 
      Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien, 
      Präsident des Verbandes 'Confederación 
      Canaria de Empresarios' (kanarischer 
      Unternehmerverband) und Geschäftsführer 
      der Quesoventura S.L., Telde, Gran 
      Canaria, Spanien. 
 
   Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten sind 
   auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ 
 
   zugänglich. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass 
   eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung 
   gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem 
   Aufsichtsrat ausscheidet, 
 
   * *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de 
     Tirajana, Gran Canaria, Spanien, 
     Alleinverwalter der Rolopsan, S.L.U., Las 
     Palmas de Gran Canaria, Spanien, 
 
   als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. a. bis f. gewählten 
   Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er 
   Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. a. bis f. gewählte 
   Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er 
   seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der 
   unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder 
   zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig 
   ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine 
   Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. a. 
   bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf 
   ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter 
   lit. a. bis f. ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in 
   den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die 
   Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in 
   der eine Neuwahl erfolgt. 
 
   Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten ist dieser 
   Tagesordnung am Ende der Einladung beigefügt und ist auch auf der 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/ 
 
   zugänglich. 
 
   Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der 
   Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 
   entscheiden zu lassen. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen 
   können. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den 
   Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas 
   Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   *Die Voraussetzung des § 100 Abs. 5 AktG,* der Sachverstand auf den 
   Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von 
   Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de 
   Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit 
   dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. 
 
   *Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines 
   jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und 
   einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt 
   offengelegt:* 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren 
   Organen. 
 
   Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den 
   vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach 
   Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex 
   offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem 
   wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft 
   beteiligten Aktionär. 
 
   Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung 
   des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen 
   Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik 
   Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A. 
   oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern: 
 
   *Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer 
   des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums 
   der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von 
   Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung 
   nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem 
   erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr 
   Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen 
   gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der 
   Gesellschaft. 
 
   *Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw. 
   Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs. 
   1 Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen 
   Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein 
   Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
   Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López 
   González. 
 
   *Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der 
   Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als 
   Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die 
   Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft 
   die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er 
   Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen 
   Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines 
   Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125 
   Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich 
   Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und 
   der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der 
   Lopesan Touristik S.A. verbunden sind. 
 
   *Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Rolopan, S.L.U. im 
   Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des 
   Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden 
   Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López 
   González. 
 
   *Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben 
   gemacht:* 
 
   *Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * S. de Armas y Asociados, S.L. 
   * Lexa, S.A. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
   * Punta del Sol, S.A. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
 
   *Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland* 
 
   Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten: 
 
   * Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG, 
     Flensburg 
 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co. 
     KG 'Conti Basel', München 
   * CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG 
     'Conti Equator', München 
   * CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG, 
     'Conti Greenland', München 
   * Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein 
 
   *Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Agrícola Tabaibal, S.A.U. 
   * Altamarena, S.A. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Brickell Reach Tower 3801 LLC 
   * Casticar, S.A. 
   * Cook-Event Canarias, S.A. 
   * Costa Canaria de Veneguera, S.A. 
   * Creativ Hotel Buenaventura, S.A. 
   * Cuba Gestión hotelera, S.L.U. 
   * Dehesa de Jandía, S.A. 
   * Explotaciones Jandía, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Interhotelera Española, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Hotel Management, S.L. 
   * Lopesan Management S.L.U. 
   * Lopesan Satocan Investment, S.L. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Megahotel Faro, S.L. 
   * Meloneras Golf, S.L. 
   * N.F.L.S., S.L.U. 
   * Oasis Beach Maspalomas, S.L. 
   * Promociones Faro, S.A. 
   * Promociones Taidía, S.A.U. 
   * Santa Águeda Sun Golf, S.L. 
   * Varadero Center, S.L.U. 
 
   *Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien. 
 
   *Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Aguas de Meloneras, A.I.E. 
   * Bitumex, S.A.U. 
   * Casticar, S.A. 
   * Expo Meloneras, S.A. 
   * Jandía Beach Center, S.A. 
   * Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U. 
   * Lopesan Touristik, S.A. 
   * Lorcar Asesores, S.L. 
   * Novedad Digital, S.L. 
   * Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias, 
     S.L.U. 
   * Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in 
     Liqu.) 
 
   *Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien: 
 
   * Administración y Gestión 
     Promociones-Cooperativas, S.L. 
   * Autoridad Portuaria de Las Palmas 
   * Explotaciones La Calderona, S.L. 
   * Fundación Canaria Patronos V.P. 
   * Inversiones La Lucera, S.L. 
   * Quesoventura, S.L. 
   * Fundación Canaria Yrichen 
 
   *Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria, 
   Spanien* 
 
   Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten; 
   Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen 
   Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind): 
 
   * Maspalomas Golf, S.A. 
   * Rolopsan, S.L.U. 
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur 
   Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit 
   möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen 
   Andienungsrechts* 
 
   Die Hauptversammlung am 19. Juli 2018 hat unter den 
   Tagesordnungspunkten 7) und 8a) eine Ermächtigung zum Erwerb und zur 
   Einziehung eigener Aktien gewährt, während der Beschluss unter 
   Tagesordnungspunkt 8b) zur Erteilung auch einer Ermächtigung zur 
   anderweitigen Verwendung der eigenen Aktien nicht zustande gekommen 
   ist. Um dem Vorstand eine effektive und flexible Verwendung der 
   eigenen Aktien zu erlauben, soll die bestehende Ermächtigung zum 
   Erwerb eigener Aktien aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung 
   zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ersetzt werden. Die 
   neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll 
   den Vorstand auch dazu ermächtigen, eigene Aktien unter Ausschluss 
   des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Zudem soll der 

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June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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