DJ DGAP-HV: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2019 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
IFA HOTEL & TOURISTIK AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 18.07.2019 in Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße
6, 47051 Duisburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-06-05 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft Duisburg ISIN DE0006131204
WKN 613120 Wir laden unsere Aktionäre zu unserer ORDENTLICHEN
HAUPTVERSAMMLUNG am Donnerstag, *18. Juli 2019*, 9.00 Uhr (Einlass ab 8.00
Uhr)
in der Mercatorhalle, CityPalais, Landfermannstraße 6, 47051 Duisburg,
ein.
Parkmöglichkeiten befinden sich in der Tiefgarage des CityPalais,
Landfermannstraße/Ecke Averdunkstraße. Die Parktickets unserer
Aktionäre werden nach der Hauptversammlung kostenfrei entwertet.
I. *Tagesordnung und Vorschläge zur
Beschlussfassung*
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der IFA Hotel &
Touristik Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses
für das Geschäftsjahr 2018 sowie des zu einem Bericht
zusammengefassten Lageberichts für die IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft und den Konzern, mit dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB und § 315a Abs. 1
HGB, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des
Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2018
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss
und den Konzernabschluss gebilligt; damit ist der Jahresabschluss
festgestellt. Auch die übrigen vorgenannten Unterlagen sind der
Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es,
abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns unter Tagesordnungspunkt 2, einer Beschlussfassung
bedarf. Die Hauptversammlung hat zu Tagesordnungspunkt 1 daher
keinen Beschluss zu fassen.
2. *Beschlussfassung über die Gewinnverwendung*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von
EUR 7.373.098,89 wie folgt zu verwenden:
* Ausschüttung einer Dividende EUR
von EURO 0,12 je für das 5.926.110,0
Geschäftsjahr 2018 0
dividendenberechtigter
Stückaktie:
* Einstellung in EUR
Gewinnrücklagen: 1.446.988,8
9
Der Vorschlag berücksichtigt die im Zeitpunkt der Beschlussfassung
von Vorstand und Aufsichtsrat über diesen Beschlussvorschlag und der
Einberufung vorhandenen 115.750 eigenen Aktien, die nicht
dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Stückaktien (bei Einberufung: 49.384.250
Aktien) bis zur Hauptversammlung verändern, wird der
Hauptversammlung bei unveränderter Ausschüttung von EUR 0,12 je
dividendenberechtigter Stückaktie ein entsprechend angepasster
Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet werden. Die Anpassung
erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der
dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme
vermindert, erhöht sich die Einstellung in Gewinnrücklagen
entsprechend. Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten
Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich die
Einstellung in Gewinnrücklagen entsprechend.
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die
Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden
Geschäftstag, mithin am 23. Juli 2019, fällig.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands*
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
5. *Wahl des Abschlussprüfers*
Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des
Risikoprüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer
zu bestellen, und zwar für
a) das Geschäftsjahr 2019 sowie
b) die prüferische Durchsicht des verkürzten
Abschlusses und Zwischenlageberichts
gemäß §§ 115 Abs. (5), 117 Nr. 2
WpHG bis zur nächsten Hauptversammlung
für den Fall, dass sich der Vorstand für
eine prüferische Durchsicht des im
Halbjahresfinanzberichts enthaltenen
verkürzten Abschlusses und
Zwischenlageberichts entscheidet.
6. *Wahlen zum Aufsichtsrat*
Der Aufsichtsrat setzt sich nach § 10 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft in Verbindung mit §§ 96 ff. AktG sowie §§ 1 und 4
Drittelbeteiligungsgesetz aus neun (9) Mitgliedern zusammen, von
denen sechs (6) als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner durch
die Hauptversammlung gewählt werden.
Die Amtszeit der in der Hauptversammlung vom 19. Juli 2018 zu TOP 6
gewählten Aufsichtsratsmitglieder, also von Frau Inés Arnaldos und
der Herren Santiago de Armas Fariña, Dr. Hans Vieregge, Francisco
López Sánchez, Antonio Rodríguez Pérez und Agustin Manrique de Lara
y Benítez de Lugo, endet mit Ablauf der hiermit einberufenen
Hauptversammlung.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, bis zur Hauptversammlung, die über die
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
beschließt, die folgenden Personen als Mitglieder des
Aufsichtsrats wiederzuwählen:
a. *Santiago de Armas Fariña,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Rechtsanwalt und Steuerberater als
Partner der Kanzlei S. de Armas y
Asociados, S.L., Las Palmas de Gran
Canaria, Gran Canaria, Spanien.
b. *Dr. Hans Vieregge,* Hannover,
Deutschland, ehemaliges Vorstandsmitglied
Nord/LB Norddeutsche Landesbank
Girozentrale, Deutschland.
c. *Francisco López Sánchez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Vertreter der Puerto Meloneras, S.L., Las
Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien, welche ihrerseits
geschäftsführendes
Verwaltungsratsmitglied der Lopesan Hotel
Management, S.L., Las Palmas de Gran
Canaria, Spanien, ist.
d. *Inés Arnaldos,* Las Palmas de Gran
Canaria, Spanien, spanische
Rechtsanwältin (abogada) der
Rechtsabteilung der Lopesan Hotel
Management S.L., Las Palmas de Gran
Canaria, Spanien.
e. *Antonio Rodríguez Pérez,* Las Palmas de
Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien,
Geschäftsführer der Lorcar Asesores S.L.,
Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien.
f. *Agustín Manrique de Lara y Benítez de
Lugo*, Telde, Gran Canaria, Spanien,
Präsident des Verbandes 'Confederación
Canaria de Empresarios' (kanarischer
Unternehmerverband) und Geschäftsführer
der Quesoventura S.L., Telde, Gran
Canaria, Spanien.
Die Lebensläufe der zur Wiederwahl vorgeschlagenen Kandidaten sind
auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich.
Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, gleichzeitig für den Fall, dass
eines der vorstehend vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung
gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem
Aufsichtsrat ausscheidet,
* *Roberto López Sánchez, *San Bartolomé de
Tirajana, Gran Canaria, Spanien,
Alleinverwalter der Rolopsan, S.L.U., Las
Palmas de Gran Canaria, Spanien,
als Ersatzmitglied für sämtliche der unter lit. a. bis f. gewählten
Aufsichtsratsmitglieder zu wählen mit der Maßgabe, dass (1) er
Mitglied des Aufsichtsrats wird, wenn unter lit. a. bis f. gewählte
Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit wegfallen, (2) er
seine Stellung als Ersatzmitglied für die dann noch vorhandenen der
unter lit. a. bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder
zurückerlangt, sobald die Hauptversammlung für das vorzeitig
ausgeschiedene und durch ihn ersetzte Aufsichtsratsmitglied eine
Neuwahl vornimmt, (3) für den Fall, dass mehrere der unter lit. a.
bis f. gewählten Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vor Ablauf
ihrer Amtszeit wegfallen, die Weggefallenen in der Reihenfolge unter
lit. a. bis f. ersetzt werden, und (4) sich bei einem Eintritt in
den Aufsichtsrat die Amtsdauer als Aufsichtsratsmitglied auf die
Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung beschränkt, in
der eine Neuwahl erfolgt.
Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Ersatzkandidaten ist dieser
Tagesordnung am Ende der Einladung beigefügt und ist auch auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.lopesan.com/de/unternehmen/rechtliche-informationen-ifa/
zugänglich.
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der
Einzelabstimmung über die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
entscheiden zu lassen.
Der Aufsichtsrat hat sich bei den Kandidaten vergewissert, dass sie
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June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
jeweils den zu erwartenden Zeitaufwand auch weiterhin aufbringen
können.
*Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird Folgendes mitgeteilt:* Im Falle seiner Wahl in den
Aufsichtsrat beabsichtigt der Aufsichtsrat, Herrn Santiago de Armas
Fariña als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.
*Die Voraussetzung des § 100 Abs. 5 AktG,* der Sachverstand auf den
Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung, wird sowohl von
Herrn Dr. Hans Vieregge und als auch von Herrn Agustín Manrique de
Lara y Benítez de Lugo erfüllt. Zudem sind sämtliche Kandidaten mit
dem Hotelsektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut.
*Gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
werden die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines
jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär wie folgt
offengelegt:*
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgeschlagenen
Kandidaten in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zur IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft oder ihren
Organen.
Ferner stehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats von den
vorgeschlagenen Kandidaten Herr *Dr. Hans Vieregge* und Herr
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo* nicht in einer nach
Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex
offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu einem
wesentlich an der IFA Hotel & Touristik Aktiengesellschaft
beteiligten Aktionär.
Die folgenden vorgeschlagenen Kandidaten stehen nach Einschätzung
des Aufsichtsrats in einer nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate
Governance Kodex offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen
Beziehung zu der wesentlich an der IFA Hotel & Touristik
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionärin Lopesan Touristik S.A.
oder zu deren beherrschenden Gesellschaftern:
*Santiago de Armas Fariña* ist nicht stimmberechtigter Schriftführer
des dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontrollgremiums
der Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter von
Mitgliedern von Verwaltungsorganen der weiteren in der Aufstellung
nach § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Zudem
erbringt die S. De Armas y Asociados S.L., deren Partner Herr
Santiago de Armas ist, regelmäßig Beratungsdienstleistungen
gegenüber der IFA Canarias, S.L., einer Tochtergesellschaft der
Gesellschaft.
*Francisco López Sánchez* ist Mitglied von Verwaltungsorganen bzw.
Vertreter eines Mitglieds in den in der Aufstellung nach § 125 Abs.
1 Satz 5 AktG genannten mit der Lopesan Touristik, S.A. verbundenen
Unternehmen, darunter der Lopesan Touristik S.A.. Ferner ist er ein
Sohn des Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden
Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López
González.
*Inés Arnaldos* ist als spanische Rechtsanwältin (abogada) in der
Rechtsabteilung bei der Lopesan Hotel Management, S.L. angestellt.
*Antonio Rodríguez Pérez* ist bei der Lorcar Asesores S.L. als
Geschäftsführer angestellt, deren beherrschende Gesellschafterin die
Hijos de Francisco López Sánchez S.A. ist, deren Tochtergesellschaft
die Mehrheitsaktionärin Lopesan Touristik S.A. ist. Zudem ist er
Mitglied eines dem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen
Kontrollgremiums der Lopesan Touristik S.A. sowie Vertreter eines
Mitglieds von Verwaltungsorganen der in der Aufstellung nach § 125
Abs. (1) Satz 5 AktG genannten Unternehmen. Er erhält gelegentlich
Dienstleistungsaufträge von der Interhotelera Española, S.A.U. und
der Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U., die ebenfalls mit der
Lopesan Touristik S.A. verbunden sind.
*Roberto López Sánchez* ist Vertreter der Rolopan, S.L.U. im
Verwaltungsrat der Maspolamas Golf, S.A.. Ferner ist er ein Sohn des
Mehrheitsgesellschafters der mittelbaren beherrschenden
Gesellschafterin Invertur Helsan S.L.U., Herrn Eustasio López
González.
*Gemäß § 125 Abs. (1) Satz 5 AktG werden folgende Angaben
gemacht:*
*Santiago de Armas Fariña, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* S. de Armas y Asociados, S.L.
* Lexa, S.A.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Punta del Sol, S.A.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
*Dr. Hans Vieregge, Hannover, Deutschland*
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
* Deutsche Schiffahrts-Treuhand AG,
Flensburg
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* CONTI Beteiligungsverwaltungs GmbH & Co.
KG 'Conti Basel', München
* CONTI 147. Schiffahrts GmbH & Co. KG
'Conti Equator', München
* CONTI 148. Schiffahrts GmbH & Co.KG,
'Conti Greenland', München
* Siepmann-Werke GmbH & Co. KG, Warstein
*Francisco López Sánchez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Agrícola Tabaibal, S.A.U.
* Altamarena, S.A.
* Bitumex, S.A.U.
* Brickell Reach Tower 3801 LLC
* Casticar, S.A.
* Cook-Event Canarias, S.A.
* Costa Canaria de Veneguera, S.A.
* Creativ Hotel Buenaventura, S.A.
* Cuba Gestión hotelera, S.L.U.
* Dehesa de Jandía, S.A.
* Explotaciones Jandía, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Interhotelera Española, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Hotel Management, S.L.
* Lopesan Management S.L.U.
* Lopesan Satocan Investment, S.L.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Maspalomas Golf, S.A.
* Megahotel Faro, S.L.
* Meloneras Golf, S.L.
* N.F.L.S., S.L.U.
* Oasis Beach Maspalomas, S.L.
* Promociones Faro, S.A.
* Promociones Taidía, S.A.U.
* Santa Águeda Sun Golf, S.L.
* Varadero Center, S.L.U.
*Inés Arnaldos, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria, Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
keine Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien.
*Antonio Rodríguez Pérez, Las Palmas de Gran Canaria, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Aguas de Meloneras, A.I.E.
* Bitumex, S.A.U.
* Casticar, S.A.
* Expo Meloneras, S.A.
* Jandía Beach Center, S.A.
* Lopesan Asfaltos y Construcciones, S.A.U.
* Lopesan Touristik, S.A.
* Lorcar Asesores, S.L.
* Novedad Digital, S.L.
* Puerto Deportivo Pasito Blanco Canarias,
S.L.U.
* Telefaro 2000 Comunicaciones S.L. (in
Liqu.)
*Agustín Manrique de Lara y Benítez de Lugo, Telde, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten,
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien:
* Administración y Gestión
Promociones-Cooperativas, S.L.
* Autoridad Portuaria de Las Palmas
* Explotaciones La Calderona, S.L.
* Fundación Canaria Patronos V.P.
* Inversiones La Lucera, S.L.
* Quesoventura, S.L.
* Fundación Canaria Yrichen
*Roberto López Sánchez, San Bartolomé de Tirajana, Gran Canaria,
Spanien*
Keine Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten;
Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien (unmittelbar oder als Vertreter von juristischen
Personen, die ihrerseits Mitglieder von Verwaltungsorganen sind):
* Maspalomas Golf, S.A.
* Rolopsan, S.L.U.
7. *Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur
Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit
möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen
Andienungsrechts*
Die Hauptversammlung am 19. Juli 2018 hat unter den
Tagesordnungspunkten 7) und 8a) eine Ermächtigung zum Erwerb und zur
Einziehung eigener Aktien gewährt, während der Beschluss unter
Tagesordnungspunkt 8b) zur Erteilung auch einer Ermächtigung zur
anderweitigen Verwendung der eigenen Aktien nicht zustande gekommen
ist. Um dem Vorstand eine effektive und flexible Verwendung der
eigenen Aktien zu erlauben, soll die bestehende Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien ersetzt werden. Die
neue Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien soll
den Vorstand auch dazu ermächtigen, eigene Aktien unter Ausschluss
des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Zudem soll der
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June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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