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DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der -2-

DJ DGAP-HV: ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.07.2019 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: ItN Nanovation AG / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
ItN Nanovation AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
17.07.2019 in Saarbrücken mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung 
gemäß §121 AktG 
 
2019-06-05 / 15:03 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
ItN Nanovation AG Saarbrücken ISIN: DE000A0JL461 
WKN: A0JL46 Einladung zur Hauptversammlung 
 
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur 
Hauptversammlung der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, 
ein. Sie findet statt am *Mittwoch, den 17. Juli 2019, 
um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr) MESZ,* im 
Bürgerhaus Dudweiler, Am Markt 115, 66125 Saarbrücken. 
 
I. Tagesordnung Mit Vorschlägen zur Beschlussfassung 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   und des Lageberichts der ItN Nanovation AG für 
   das Geschäftsjahr 2017, des erläuternden 
   Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 
   289a Abs. 1 HGB und des Berichts des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017* 
 
   Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand 
   aufgestellten Jahresabschluss 2017 bereits 
   gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss 
   festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen 
   Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der 
   Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 
   2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Vorstands für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der 
   einzelnen Mitglieder des Vorstands gesondert 
   abzustimmen (Einzelentlastung). 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
   Geschäftsjahr 2017* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu 
   beschließen, den im Geschäftsjahr 2017 
   amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für 
   diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
 
   Es ist beabsichtigt, über die Entlastung der 
   einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats 
   gesondert abzustimmen (Einzelentlastung). 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des 
   Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor zu 
   beschließen: 
 
   Die Ernst & Young GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, 
   Zweigniederlassung Saarbrücken, wird zum 
   Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 
   bestellt. 
5. *Beschlussfassung über die Änderung der 
   Ziffern 17.1 S. 1, 17.1.1 und 17.9 der Satzung* 
 
   Ab dem Geschäftsjahr 2020 soll die 
   Grundvergütung der Aufsichtsratsmitglieder von 
   EUR 45.000,00 auf EUR 10.000,00, die 
   Grundvergütung des Vorsitzenden des 
   Aufsichtsrats von EUR 75.000,00 auf EUR 
   15.000,00 und die Grundvergütung des 
   stellvertretenden Vorsitzenden von EUR 
   60.000,00 auf EUR 12.500,00 herabgesetzt 
   werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, 
   folgende Änderungen der Satzung der 
   Gesellschaft zu beschließen: 
 
   a) Ziffer 17.1 S. 1 der Satzung der 
      Gesellschaft wird aufgehoben und wie folgt 
      neu gefasst: 
 
      17.1 S. 1 _'Die Grundvergütung der 
                Mitglieder des Aufsichtsrats 
                ab dem Geschäftsjahr 2020 
                (einschließlich) wird wie 
                folgt festgesetzt:'_ 
   b) Ziffer 17.1.1 der Satzung der Gesellschaft 
      wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
      17.1.1 _'Der fixe Anteil der 
             Grundvergütung beträgt EUR 
             10.000,00.'_ 
   c) Ziffer 17.9 der Satzung der Gesellschaft 
      wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: 
 
      17.9 _'Der Vorsitzende des Aufsichtsrats 
           erhält als Grundvergütung EUR 
           15.000,00, ein stellvertretender 
           Vorsitzender EUR 12.500,00.'_ 
II. Vorlagen 
 
Ab Einberufung der Hauptversammlung liegen die 
folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der 
Gesellschaft, Peter-Zimmer-Straße 11, 66123 
Saarbrücken, sowie während der Hauptversammlung zur 
Einsichtnahme durch die Aktionäre aus und können im 
Internet unter 
 
www.itn-nanovation.com/hv 
 
eingesehen werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär 
zudem kostenfrei und unverzüglich eine Kopie dieser 
Unterlagen: 
 
* Festgestellter Jahresabschluss und Lagebericht 
  der ItN Nanovation AG für das Geschäftsjahr 
  2017 
* Erläuternder Bericht des Vorstands zu den 
  Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB für das 
  Geschäftsjahr 2017 
* Bericht des Aufsichtsrats für das 
  Geschäftsjahr 2017 
III. Voraussetzung für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder 
ihr Stimmrecht ausüben wollen, müssen sich nach Ziffer 
20.2 der Satzung der Gesellschaft vor der Versammlung 
anmelden. 
 
Die Aktionäre müssen außerdem nach Ziffer 20.3 der 
Satzung der Gesellschaft ihre Berechtigung zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts nachweisen. Dazu ist ein Nachweis ihres 
Anteilsbesitzes durch das depotführende Kreditinstitut 
oder Finanzdienstleistungsinstitut, der sich auf den 
Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 
*26. Juni 2019 (00:00 Uhr MESZ)* bezieht 
('Nachweisstichtag', sogenannter 'Record Date'), 
ausreichend. Dieser Stichtag ist für die Ausübung 
versammlungsbezogener Rechte maßgeblich. Im 
Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an 
der Versammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als 
Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum 
Nachweisstichtag erbracht hat. 
 
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in 
Textform in deutscher oder englischer Sprache erfolgen 
und der Gesellschaft unter der nachstehend bestimmten 
Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse spätestens 
bis zum Ablauf des *10. Juli 2019 (24:00 Uhr MESZ)* 
zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 21 027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung 
und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem 
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Der 
Nachweisstichtag bedeutet keine Sperre für die 
Verfügung der Aktien, diese können insbesondere 
unabhängig von Nachweisstichtag erworben und 
veräußert werden. Auch im Fall der vollständigen 
oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem 
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang 
des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz 
des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag 
wirken sich daher nicht auf die Berechtigung zur 
Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts aus. 
Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien 
haben und erst danach Aktionär werden, sind insoweit in 
der Hauptversammlung am *17. Juli 2019* nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie haben 
sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung 
ermächtigen lassen. 
 
IV. Stimmrechtsvertretung 
 
Aktionäre, die an der Hauptversammlung nicht persönlich 
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der 
Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben 
lassen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine 
Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von 
diesen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 2 AktG 
zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung 
sind eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des 
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich. 
 
Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die 
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der 
Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung 
den Vollmachtsvordruck auf der Rückseite des 
Eintrittskartenformulars, das sie nach der Anmeldung 
erhalten, benutzen. Ein Vollmachtsformular steht auch 
unter 
 
www.itn-nanovation.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. Die Verwendung des 
Vollmachtsformulars ist nicht zwingend; es ist 
ebenfalls möglich, dass Aktionäre eine gesonderte 
Vollmacht in Textform ausstellen. 
 
Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 
Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes 
Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung 
oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG 
die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG 
sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das 
Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der 
Satzung der Gesellschaft; nach dem Gesetz genügt es in 
diesen Fällen, wenn die Vollmachtserklärung von dem 
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die 
Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und 
darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene 
Erklärungen enthalten. Aktionäre, die beabsichtigen ein 
Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein 
anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, 
Unternehmen oder Personen zu bevollmächtigen, sollten 
daher die Form der Vollmacht vorab mit dem 
Bevollmächtigten abstimmen. 
 
Die Erklärung der Vollmachtserteilung gegenüber der 
Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten 
erklärten Vollmacht, bzw. deren Widerruf muss entweder 
am Tag der Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten 
vorgewiesen werden oder der Gesellschaft unter der 
folgenden Anschrift, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse 
zugehen: 
 
 ItN Nanovation AG 
 c/o Link Market Services GmbH 
 Landshuter Allee 10 
 80637 München 
 Deutschland 
 Fax: +49 (0)89 21 027-289 
 E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de 
 
Ergänzend bieten wir unseren Aktionären an, sich durch 
von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bei 
den Abstimmungen vertreten zu lassen. Die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft dürfen das 
Stimmrecht nur nach Maßgabe ausdrücklich erteilter 
Weisungen ausüben. Vollmachten mit Weisungen an die 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sollen aus 
organisatorischen Gründen der Gesellschaft bis zum 
Ablauf des *16. Juli 2019* schriftlich, per Fax oder 
per E-Mail unter der oben genannten Anschrift, 
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen. 
 
Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht 
angemeldeten und in der Hauptversammlung erschienenen 
Aktionären, Aktionärsvertretern bzw. deren 
Bevollmächtigten an, die Stimmrechtsvertreter der 
Gesellschaft auch während der Hauptversammlung mit der 
weisungsgebundenen Ausübung des Stimmrechts zu 
bevollmächtigen. 
 
Gleiches gilt für die Änderung von Weisungen an 
die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft und den 
Widerruf der Vollmacht. 
 
Auch im Fall einer Bevollmächtigung der von der 
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist eine 
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden 
Bestimmungen erforderlich. 
 
Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet 
werden kann, erhalten die Aktionäre zusammen mit der 
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen 
form- und fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird, 
und steht auch unter 
 
www.itn-nanovation.com/hv 
 
zum Download zur Verfügung. 
 
Nähere Einzelheiten zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und 
Weisungserteilung erhalten die Aktionäre zusammen mit 
der Eintrittskarte zugesandt. Informationen zur 
Hauptversammlung sind auch im Internet unter 
 
www.itn-nanovation.com/hv 
 
einsehbar. 
 
V. Rechte der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 
1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG 
1. *Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung 
   gemäß § 122 Abs. 2 AktG* 
 
   Aktionäre, deren Anteile zusammen den 
   zwanzigsten Teil des Grundkapitals, (dies 
   entspricht derzeit einem Anteil am 
   Grundkapital von EUR 825.779,80) oder den 
   anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 
   erreichen, vorliegend somit 500.000 
   Stückaktien der Gesellschaft, können 
   verlangen, dass Gegenstände auf die 
   Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht 
   werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine 
   Begründung oder eine Beschlussvorlage 
   beiliegen. Die Antragsteller haben nach § 122 
   Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 122 Abs. 1 
   Satz 3 AktG nachzuweisen, dass sie seit 
   mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
   des Verlangens Inhaber der Aktien sind und 
   dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des 
   Vorstands über den Antrag halten. 
 
   Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand 
   der Gesellschaft zu richten und muss der 
   Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der 
   Versammlung zugehen; der Tag des Zugangs ist 
   nicht mitzurechnen. Das Verlangen muss daher 
   bis spätestens *Sonntag, den 16. Juni 2019, 
   24:00 Uhr MESZ, *zugegangen sein. Später 
   zugegangene Ergänzungsanträge werden nicht 
   berücksichtigt. 
 
   Ein solches Verlangen ist schriftlich zu 
   richten an: 
 
    ItN Nanovation AG 
    - Vorstand - 
    Peter-Zimmer-Straße 11 
    66123 Saarbrücken 
    Deutschland 
 
   Bekanntzumachende Ergänzungen der 
   Tagesordnung werden - soweit sie nicht 
   bereits mit der Einberufung bekannt gemacht 
   wurden - unverzüglich nach Zugang des 
   Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht 
   und solchen Medien zur Veröffentlichung 
   zugeleitet, bei denen davon ausgegangen 
   werden kann, dass sie die Information in der 
   gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie 
   werden außerdem unter der 
   Internetadresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv 
 
   veröffentlicht und den Aktionären mitgeteilt. 
2. *Anträge von Aktionären gemäß § 126 Abs. 
   1 AktG* 
 
   Aktionäre können Anträge zu einzelnen 
   Tagesordnungspunkten stellen. Die Anträge von 
   Aktionären sind einschließlich des 
   Namens des Aktionärs, einer etwaigen 
   Begründung und einer etwaigen Stellungnahme 
   der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG 
   genannten Berechtigten unter den dortigen 
   Voraussetzungen über die Internetseite der 
   Gesellschaft zugänglich zu machen, wenn der 
   Aktionär mindestens 14 Tage vor der 
   Versammlung der Gesellschaft einen 
   Gegenantrag gegen einen Vorschlag von 
   Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten 
   Punkt der Tagesordnung mit etwaiger 
   Begründung an die in der Einberufung hierfür 
   mitgeteilte Adresse übersandt hat. Der Tag 
   des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung 
   sind nicht mitzurechnen. 
 
   Ein solcher Antrag muss daher bis spätestens 
   *Dienstag, 02. Juli 2019, 24:00 Uhr MESZ, 
   *zugegangen sein. Ein solcher Antrag ist in 
   Textform zu richten an: 
 
    ItN Nanovation AG 
    - Vorstand - 
    Peter-Zimmer-Straße 11 
    66123 Saarbrücken 
    Deutschland 
    Fax: +49 (0)681/5001-499 
    E-Mail: hv@itn-nanovation.com 
 
   Vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG werden 
   zugänglich zu machende Gegenanträge von 
   Aktionären einschließlich des Namens des 
   Aktionärs und der etwaigen Begründung sowie 
   etwaige Stellungnahmen der Verwaltung hierzu 
   unter der Internetadresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv 
 
   veröffentlicht. 
 
   Gegenanträge und Wahlvorschläge, die nicht an 
   die vorgenannte Anschrift, Fax-Nummer oder 
   E-Mail-Adresse adressiert sind oder zu denen 
   kein Nachweis der Aktionärseigenschaft des 
   Antragstellers bzw. Vorschlagenden erbracht 
   wird, werden von der Gesellschaft nicht im 
   Internet veröffentlicht. In den in § 126 Abs. 
   2 AktG genannten Fällen muss ein Gegenantrag 
   bzw. ein Wahlvorschlag von der Gesellschaft 
   nicht zugänglich gemacht werden. Danach muss 
   ein Gegenantrag unter anderem dann nicht 
   zugänglich gemacht werden, wenn sich der 
   Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar 
   machen würde oder wenn der Gegenantrag zu 
   einem gesetzes- oder satzungswidrigen 
   Beschluss der Hauptversammlung führen würde. 
   Das Recht eines jeden Aktionärs, während der 
   Hauptversammlung Gegenanträge zu den 
   verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne 
   vorherige und fristgerechte Übermittlung 
   an die Gesellschaft zu stellen, bleibt 
   unberührt. 
3. *Wahlvorschläge von Aktionären gemäß § 
   127 AktG* 
 
   Die vorstehenden Regelungen gelten gemäß 
   § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (sofern 
   Gegenstand der Tagesordnung) oder von 
   Abschlussprüfern sinngemäß. Solche 
   Vorschläge müssen jedoch nicht begründet 
   werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 
   AktG genannten Gründen braucht der Vorstand 
   einen Wahlvorschlag unter anderem auch dann 
   nicht zugänglich zu machen, wenn der 
   Vorschlag nicht Namen, ausgeübten Beruf und 
   Wohnort des Kandidaten enthält. Vorschläge 
   zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen 
   auch dann nicht zugänglich gemacht werden, 
   wenn ihnen keine Angaben zu der 
   Mitgliedschaft der vorgeschlagenen 
   Aufsichtsratskandidaten in anderen gesetzlich 
   zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 
   125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind. 
4. *Auskunftsrechte der Aktionäre gemäß § 
   131 Abs. 1 AktG* 
 
   Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der 
   Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über 
   Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, 
   soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung 
   des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich 
   ist. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer 
   gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu 
   entsprechen. Auskunftsverlangen sind in der 
   Hauptversammlung grundsätzlich mündlich im 
   Rahmen der Aussprache zu stellen. 
 
   Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann 
   der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG 
   genannten Gründen absehen und die Auskunft 
   ablehnen. Die Auskunft kann unter anderem 
   etwa verweigert werden, soweit die Erteilung 
   der Auskunft nach vernünftiger kaufmännischer 
   Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft 
   oder einem verbundenen Unternehmen einen 
   nicht unerheblichen Nachteil zuzufügen oder 
   soweit der Vorstand sich durch die Erteilung 
   der Auskunft strafbar machen würde. Die 
   Auskunft kann auch verweigert werden, soweit 
   sie sich auf steuerliche Wertansätze oder die 
   Höhe einzelner Steuern bezieht oder wenn die 
   begehrte Auskunft auf der Internetseite der 
   Gesellschaft über mindestens sieben Tage vor 
   Beginn und in der Hauptversammlung 
   durchgängig zugänglich ist. Eine ausführliche 
   Darstellung der Voraussetzungen, unter denen 
   der Vorstand die Auskunft verweigern darf, 
   findet sich auf der Internetseite der 
   Gesellschaft unter der Adresse 
 
   www.itn-nanovation.com/hv 
 

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June 05, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)

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