Wer mit 200 km/h auf der Autobahn unterwegs ist, muss sich voll auf den Verkehr konzentrieren. Auch wenn er oder sie nur kurz seine Aufmerksamkeit auf ein integriertes Infotainmentsystem richtet, gilt das als grob fahrlässig im Falle eines Unfalls. Das hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden. Den vollständigen Artikel lesen ...