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DGAP-Adhoc: EASY SOFTWARE AG: Anschlussberufung (deutsch)

EASY SOFTWARE AG: Anschlussberufung

DGAP-Ad-hoc: EASY SOFTWARE AG / Schlagwort(e): Rechtssache
EASY SOFTWARE AG: Anschlussberufung

06.06.2019 / 16:19 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Mülheim an der Ruhr, 6. Juni 2019. In dem von der Gesellschaft eingeleiteten Schadensersatzverfahren gegen ihren ehemaligen Vorstandssprecher Gereon Neuhaus und ihren ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Manfred A. Wagner im Zusammenhang mit dem Komplex "SBR" hat Herr Manfred A. Wagner gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 29.04.2019 Berufung eingelegt. Die Gesellschaft hat beschlossen, sich der Berufung im Wege einer Anschlussberufung anzuschließen. EASY SOFTWARE AG Der Vorstand Kontakt: Dieter Weißhaar, CEO
06.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: EASY SOFTWARE AG Am Hauptbahnhof 4 45468 Mülheim an der Ruhr Deutschland Telefon: +49(0) 208 450 16-0 Fax: +49(0) 208 450 16-90 E-Mail: investor@easy.de Internet: www.easy.de ISIN: DE0005634000 WKN: 563400 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 820923 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
820923 06.06.2019 CET/CEST ISIN DE0005634000 AXC0258 2019-06-06/16:20
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