Bedürftige Auszubildende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, bekommen mehr Geld vom Staat. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend, den Höchstbetrag bei der Berufsausbildungsbeihilfe von monatlich 622 Euro in zwei Schritten auf 723 Euro anzuheben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) zahlt diese Zuschüsse, wenn der Ausbildungsbetrieb zu weit von den Eltern entfernt ist, um zu Hause wohnen zu bleiben, die Ausbildungsvergütung aber nicht für Miete und Verpflegung reicht. Im vergangenen Jahr bezogen rund 82 000 junge Menschen eine Berufsausbildungsbeihilfe.
Die Zusatzkosten für die BA werden auf gut 100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Lediglich im laufenden Jahr sind es nur 61 Millionen Euro, weil die Anhebung erst mit Beginn des Ausbildungsjahres am 1. August 2019 greift. Leicht erhöht wird gleichzeitig das Ausbildungsgeld für mehrere Zehntausend Behinderte, die ihre Lehre in einer Behindertenwerkstatt absolvieren./ax/jr/DP/he
AXC0335 2019-06-06/21:00