Das Bundesumweltministerium will per Gesetz die Vernichtung zurückgegebener Neuwaren etwa durch Online-Händler einschränken. Das Ministerium bereite derzeit einen gesetzlichen Rahmen vor, der die Vernichtung von Neuware reglementieren solle, teilte ein Sprecher von Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) am Dienstag mit. Es solle eine "Obhutspflicht" verankert werden mit dem Ziel, rechtlich gegen die "unmittelbare Vernichtung von Retouren oder sonstiger Neuwaren vorgehen zu können". Der Entwurf zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werde "zeitnah" veröffentlicht.
Am Wochenende hatten die Grünen gefordert, Online-Versandhändlern
wie Amazon
Das Umweltministerium teilte mit, auch eine Umsatzsteuerbefreiung von Sachspenden werde geprüft. Am 18. Juni sei eine Konferenz von Umwelt- und Verbraucherschutzministerium zu "Herausforderungen des Onlinehandels für Umwelt- und Verbraucherschutz" geplant. Dabei werden der Versandhandel auch zur Retourwarenvernichtung Stellung nehmen müssen, es gebe dazu einen Workshop.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) teilte mit, die Forderung der Grünen verkenne die operative Praxis und die rechtliche Lage der Händler - sie sei "Unfug". "Kein Unternehmen meiner Branche hat ein Interesse, wirtschaftlich sinnvoll verwertbare Ware wegzuwerfen oder zu vernichten", sagte BEVH-Präsident Gero Furchheim./ted/DP/jha
ISIN US0231351067
AXC0227 2019-06-11/18:35