Wer sein Geld weitergibt, um Nahestehenden den Kauf einer Immobilie zu erleichtern, sollte dies schriftlich festhalten: Handelt es sich um ein Darlehen oder um eine Schenkung? In einem solchen Fall, in dem auch noch eine Liebesgeschichte eine Rolle spielte, hatte das Landgericht Köln zu entscheiden. Den vollständigen Artikel lesen ...