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DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.07.2019 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 
22.07.2019 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-13 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
UNITEDLABELS Aktiengesellschaft Münster WKN 548956 / ISIN DE0005489561 Einladung 
zur ordentlichen Hauptversammlung 2019 
 
Der Vorstand der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die Aktionäre der 
Gesellschaft zu der 
 
am Montag, den 22. Juli 2019, um 11.00 Uhr, 
 
im GOP Varieté Münster, Bahnhofstraße 20-22, 48143 Münster, stattfindenden 
ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit folgender 
 
TAGESORDNUNG 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten 
   Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, des Lageberichts der 
   Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum 31. Dezember 2018, 
   des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 
   289a Absatz 1, 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs sowie des 
   Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird nicht 
   erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht lediglich 
   vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur Entgegennahme 
   u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts 
   und bei einem Mutterunternehmen auch zur Entgegennahme des vom 
   Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des 
   Konzernlageberichts einzuberufen hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 
   176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand der Hauptversammlung u.a. 
   den Jahresabschluss, den Lagebericht sowie bei einem 
   Mutterunternehmen auch den Konzernabschluss, den 
   Konzernlagebericht und den Bericht des Aufsichtsrats und - bei 
   börsennotierten Gesellschaften - einen erläuternden Bericht zu 
   den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch 
   (HGB) hierüber zugänglich zu machen. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des 
   Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und 
   des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, 
   Hamburg, Niederlassung Köln, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. 
5. *Beschlussfassung über die Neuwahlen des Aufsichtsrats* 
 
   Die Amtszeit der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats endet 
   mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 22. Juli 2019. 
 
   Deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats 
   durchzuführen. 
 
   Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1, 6. Alt. 
   und 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i. V. m. § 7 Abs. 
   1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung 
   gewählt werden. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, 
 
   a) Herrn Ralf Klein-Bölting, wohnhaft in 
      Hamburg, geschäftsführender 
      Gesellschafter der NEXTBRAND GmbH mit 
      Sitz in Hamburg, 
   b) Herrn Heinz Speet, wohnhaft in Haselünne, 
      freier Unternehmensberater im Bereich 
      Handel, und 
   c) Herrn Thorsten Luig, wohnhaft in Werne, 
      Leiter Retail und Outlet Operations 
      (Prokurist) der Betty Barclay Group mit 
      Sitz in Nußloch/Heidelberg, 
 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der 
   Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung für 
   die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der 
   Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit 
   beginnt, wird nicht mitgerechnet. 
 
   In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) 
   ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der 
   Einzelwahl vorzunehmen. 
 
   Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) wird darauf 
   hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von Herrn Ralf 
   Klein-Bölting vorgesehen ist, ihn als Kandidaten für den 
   Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen. 
 
   Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat erfüllt Herr Thorsten 
   Luig aufgrund seiner beruflichen Praxis als vormaliger CFO 
   (Vorstand) der René Lezard Mode AG, Schwarzach, und als 
   Diplom-Betriebswirt, die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100 
   Abs. 5 Halbsatz 1 AktG als Mitglied des Aufsichtsrats mit 
   Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder 
   Abschlussprüfung und genügt als unabhängiger Finanzexperte den 
   Anforderungen gemäß Ziffer 5.3.2 des Deutschen Corporate 
   Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017). 
 
   Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance 
   Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) wird erklärt, dass 
   nach Einschätzung des Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen 
   Kandidaten in nach dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen 
   oder geschäftlichen Beziehungen zur *UNITED*LABELS 
   Aktiengesellschaft oder deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der 
   *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht. 
 
   Der Aufsichtsrat hat sich gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen 
   Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) 
   vergewissert, dass die vorgeschlagenen Kandidaten den zu 
   erwartenden Zeitaufwand aufbringen können. 
 
   Herr Ralf Klein-Bölting ist zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   - Mitglied des Aufsichtsrats der GfK SE, 
     Nürnberg 
 
   Herr Heinz Speet übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus. 
 
   Herr Thorsten Luig übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser 
   Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden 
   Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG: 
 
   Die aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten sind im Internet 
   unter 
 
   http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen 
 
   zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur 
   Einsichtnahme ausliegen. 
6. *Beschlussfassung über die Aufhebung des vorhandenen Genehmigten 
   Kapital 2015, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2019 
   sowie die entsprechende Satzungsänderung* 
 
   Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 4 Abs. 5 ein 
   Genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015), das den Vorstand 
   mit Zustimmung des Aufsichtsrats ursprünglich ermächtigte, bis 
   zum 22. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder 
   mehrmals um insgesamt bis zu EUR 3.150.000,- durch Ausgabe von 
   bis zu 3.150.000 neuen, auf den Inhaber lautenden 
   nennbetragslosen Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu 
   erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Von dieser Ermächtigung haben 
   Vorstand und Aufsichtsrat im November 2018 Gebrauch gemacht; das 
   Grundkapital der *UNITED*LABELS Aktiengesellschaft wurde unter 
   teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 und unter 
   Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um nominal EUR 
   630.000,00 (dies entsprach 10 % des damaligen Grundkapitals) 
   erhöht, so dass die Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, 
   nicht mehr in voller Höhe fortbesteht. 
 
   Aufgrund der teilweisen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 
   und um es der Gesellschaft zu ermöglichen, auch zukünftig wieder 
   flexibel zu reagieren, soll das vorstehend beschriebene 
   Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben und ein neues genehmigtes 
   Kapital (Genehmigtes Kapital 2019) in Höhe von 20 % des 
   bestehenden Grundkapitals geschaffen werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu 
   beschließen: 
 
   a) Das Genehmigte Kapital 2015 in § 4 Abs. 5 der 
      Satzung wird, soweit im Zeitpunkt der 
      Aufhebung noch nicht ausgenutzt, mit Wirkung 
      auf den Zeitpunkt der Eintragung des 
      nachfolgend bestimmten neuen Genehmigten 
      Kapitals 2019 in das Handelsregister 
      aufgehoben. 
   b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung 
      des Aufsichtsrats bis zum 21. Juli 2024 das 
      Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder 
      mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.386.000,- 
      durch Ausgabe von bis zu 1.386.000 neuen, auf 
      den Inhaber lautenden nennbetragslosen 

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