Auch bei einem elektronischen Fahrtenbuch, muss der Anwender aktiv werden: Die reine Erfassung der Fahrtwege eines Dienstwagens durch ein technisches System reicht zur Führung eines Fahrtenbuches nicht aus. Das hat das Niedersächsische Finanzgericht in einem aktuellen Urteil entschieden. Neben den Wegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...