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Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn man nicht mehr arbeiten kann…

Wer ein neues Auto kauft, wird es in der Regel Vollkasko versichern. Schließlich soll der Wert des neuen Fahrzeugs für alle Fälle abgesichert werden. Doch was bei einem Auto für viele Menschen selbstverständlich ist, ist im Fall der eigenen Arbeitskraft nicht immer der Fall.

Dabei sind die Risiken in der heutigen Gesellschaft nicht mehr arbeiten zu können größer als viele Menschen glauben. Wer sich hierbei nun auf die gesetzlichen Leistungen verlassen möchte, dürfte erschrecken, wenn er die tatsächliche Leistungshöhe im Falle der Fälle erfährt. Abhilfe gegen drohende Verarmung schafft nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir geben marktEINBLICKE in ein Tabuthema vieler Menschen.

Lebensrisiken
Manchmal hilft ein Blick in die Statistik, um zu erkennen, wie unkalkulierbar das Leben sein kann. Die Risiken im Straßenverkehr oder Gefahren von Haushalts- und Sportunfällen sind vielen Menschen grundsätzlich geläufig. Aber so lange niemand im direkten Umfeld davon betroffen ist, werden die Folgen solcher Ereignisse meist ausgeblendet.

Kein Wunder, denn meist treten nur kleinere Verletzungen und Blessuren auf. Dass aber auch dauerhafte Erkrankungen und körperliche Einschränkungen drohen, wird oft nicht bedacht. Hinzu kommen Krankheiten, die nicht einem singulären Ereignis zugeordnet werden können, etwa ein Rückenleiden oder psychische Erkrankungen. Dies alles kann einen Menschen jederzeit treffen und den gewohnten Alltag durcheinanderbringen. Nicht nur den familiär-privaten, sondern auch den beruflichen. Das heißt:

Für das Berufsleben ergeben sich unter Umständen durch dauerhafte Erkrankungen ernste Konsequenzen. In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber zwar weiterhin den regulären Lohn. Das ist gesetzlich eindeutig geregelt. Aber danach erhalten Betroffene nur noch Krankengeld von ihrer Krankenkasse.

Finanzielle Sorgen
Das Krankengeld entspricht nicht mehr dem letzten Durchschnittsgehalt, sondern liegt deutlich darunter. Üblich sind hier 70 Prozent des Bruttoverdienstes, in keinem Fall mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Aber diese Leistung gibt es für eine bestimmte Diagnose nur 78 Wochen lang - innerhalb von drei Jahren.

Anders gesagt: Spätestens 84 Wochen nach dem Beginn einer Krankschreibung gibt es weder Gehalt noch Krankengeld. Wer dann keine eigenen finanziellen Reserven mehr hat, ist auf fremde Hilfe angewiesen. Diese kann bei Familie oder Freunden gefunden werden. Oder im Fall der Fälle auch in Form von allgemeinen Sozialleistungen.

Je nach Prognose der Krankheit stellt sich aber bereits davor die Frage nach einer finanziellen Lösung für die Zeit nach Auslaufen des Krankengelds. Viele hoffen hierbei auf die Leistungen der Sozialversicherung. Aber die Hoffnung sollte nicht allzu groß sein. Ähnlich wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung gilt auch für den Fall der gesetzlichen Absicherung im Fall der Erwerbsunfähigkeit: Die Leistungen wurden in den letzten Jahren immer mehr zurückgefahren.

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