DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-06-17 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Heidelberg WKN 731400
ISIN DE0007314007 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Donnerstag, den 25. Juli 2019 um 10.00 Uhr im
*Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim,* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Gesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses und der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)*
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat und Vorstand und
Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die
Feststellung des Jahresabschlusses der
Hauptversammlung zu überlassen. Gemäß § 172
AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt
und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
nicht vorgesehen.
Die vorgenannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie
liegen vom Tag der Einberufung an auch in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gutenbergring,
69168 Wiesloch), am Sitz der Gesellschaft
(Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg) und
in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme
aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat nach
Art. 16 Abs. 2 UAbs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Prof.
Dr.-Ing. Günther Schuh hat sein Amt mit Wirkung
zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juli 2019
niedergelegt, sodass ein Vertreter der
Anteilseigner neu zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
Frau Li Li, Tianjin City, Volksrepublik
China, Vorsitzende des Vorstands der
Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin City,
Volksrepublik China,
mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der
Hauptversammlung am 25. Juli 2019 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024
beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das
beschlossene Diversitätskonzept und steht in
Einklang mit dem für das Gesamtgremium
erarbeiteten Kompetenzprofil.
Frau Li Li ist weder Mitglied in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen
noch in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die
vorgeschlagene Kandidatin zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung nicht in
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex zu der
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
oder einem wesentlich an der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär (im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex). Höchst
vorsorglich wird indes Folgendes mitgeteilt:
Die Masterwork Group Co., Ltd., deren
Vorstandsvorsitzende Frau Li Li ist, ist
mittelbare Aktionärin der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit einem
Anteil von 8,46 % des stimmberechtigten
Grundkapitals. Zwischen der Masterwork Group
Co., Ltd. und der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft besteht eine langfristige
Kooperationsvereinbarung, die dazu dient,
Potentiale im Verpackungsdruck, vor allem in
China, zu erschließen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
Abs. 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu
jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern,
also jeweils mindestens vier Männern bzw.
Frauen, zusammen. Diese Geschlechterquote ist
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder
die Anteilseignervertreter noch die
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung
widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung ist der
Aufsichtsrat mit vier Frauen und acht Männern
besetzt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
entspricht damit bereits ohne Berücksichtigung
der heute zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin
den gesetzlichen Vorgaben der Geschlechterquote.
Weitere Informationen zu der Kandidatin,
insbesondere ihren Lebenslauf, erhalten Sie im
Anschluss an die weiteren Angaben zur
Einberufung; diese Informationen sind auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
abrufbar.
6. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur
Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten
(Ermächtigung 2015) und des Bedingten Kapitals
2015; Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen
sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung
Es soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von
Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten
unter Einschluss von Kombinationen der
vorgenannten Instrumente (zusammen
Schuldverschreibungen) nebst einem neuen
bedingten Kapital geschaffen werden. Die derzeit
bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von
Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter
Tagesordnungspunkt 6 c) (Ermächtigung 2015)
wurde nicht ausgenutzt und läuft am 23. Juli
2020 aus. Die Ermächtigung 2015 und das für die
Ermächtigung 2015 geschaffene Bedingte Kapital
2015 gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der
Gesellschaft sollen daher aufgehoben und durch
eine neue Ermächtigung (Ermächtigung 2019) und
ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital
2019) ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
beschließen:
a) *Aufhebung der Ermächtigung 2015 und des
Bedingten Kapitals 2015*
aa) Die von der ordentlichen
Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter
Tagesordnungspunkt 6 c) erteilte
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie
Genussrechten unter Einschluss von
Kombinationen dieser Instrumente wird
mit Wirkung ab Wirksamwerden der unter
Buchstabe d) beschlossenen
Satzungsänderung aufgehoben.
bb) Das nach § 3 Abs. 4 der Satzung
bestehende Bedingte Kapital 2015 von bis
zu 131.808.140,80 Euro wird mit Wirkung
ab Wirksamwerden der unter Buchstabe d)
beschlossenen Satzungsänderung
aufgehoben.
b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie
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