DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 2019-06-17 / 15:02 Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft Heidelberg WKN 731400 ISIN DE0007314007 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 25. Juli 2019 um 10.00 Uhr im *Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim,* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. I. *Tagesordnung* 1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses und der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)* Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss festgestellt und den Konzernabschluss gebilligt hat und Vorstand und Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. Gemäß § 172 AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung nicht vorgesehen. Die vorgenannten Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg.com/hauptversammlung vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie liegen vom Tag der Einberufung an auch in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gutenbergring, 69168 Wiesloch), am Sitz der Gesellschaft (Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg) und in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. 2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats* Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 4. *Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020* Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat nach Art. 16 Abs. 2 UAbs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 5. *Wahl zum Aufsichtsrat* Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr.-Ing. Günther Schuh hat sein Amt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juli 2019 niedergelegt, sodass ein Vertreter der Anteilseigner neu zu wählen ist. Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, Frau Li Li, Tianjin City, Volksrepublik China, Vorsitzende des Vorstands der Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin City, Volksrepublik China, mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Hauptversammlung am 25. Juli 2019 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das beschlossene Diversitätskonzept und steht in Einklang mit dem für das Gesamtgremium erarbeiteten Kompetenzprofil. Frau Li Li ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die vorgeschlagene Kandidatin zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung nicht in persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne der Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex zu der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, deren Konzernunternehmen, den Organen der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär (im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex). Höchst vorsorglich wird indes Folgendes mitgeteilt: Die Masterwork Group Co., Ltd., deren Vorstandsvorsitzende Frau Li Li ist, ist mittelbare Aktionärin der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit einem Anteil von 8,46 % des stimmberechtigten Grundkapitals. Zwischen der Masterwork Group Co., Ltd. und der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft besteht eine langfristige Kooperationsvereinbarung, die dazu dient, Potentiale im Verpackungsdruck, vor allem in China, zu erschließen. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, Abs. 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern, also jeweils mindestens vier Männern bzw. Frauen, zusammen. Diese Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder die Anteilseignervertreter noch die Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat mit vier Frauen und acht Männern besetzt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht damit bereits ohne Berücksichtigung der heute zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin den gesetzlichen Vorgaben der Geschlechterquote. Weitere Informationen zu der Kandidatin, insbesondere ihren Lebenslauf, erhalten Sie im Anschluss an die weiteren Angaben zur Einberufung; diese Informationen sind auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.heidelberg.com/hauptversammlung abrufbar. 6. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (Ermächtigung 2015) und des Bedingten Kapitals 2015; Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung Es soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten unter Einschluss von Kombinationen der vorgenannten Instrumente (zusammen Schuldverschreibungen) nebst einem neuen bedingten Kapital geschaffen werden. Die derzeit bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 c) (Ermächtigung 2015) wurde nicht ausgenutzt und läuft am 23. Juli 2020 aus. Die Ermächtigung 2015 und das für die Ermächtigung 2015 geschaffene Bedingte Kapital 2015 gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft sollen daher aufgehoben und durch eine neue Ermächtigung (Ermächtigung 2019) und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2019) ersetzt werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen: a) *Aufhebung der Ermächtigung 2015 und des Bedingten Kapitals 2015* aa) Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter Tagesordnungspunkt 6 c) erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten unter Einschluss von Kombinationen dieser Instrumente wird mit Wirkung ab Wirksamwerden der unter Buchstabe d) beschlossenen Satzungsänderung aufgehoben. bb) Das nach § 3 Abs. 4 der Satzung bestehende Bedingte Kapital 2015 von bis zu 131.808.140,80 Euro wird mit Wirkung ab Wirksamwerden der unter Buchstabe d) beschlossenen Satzungsänderung aufgehoben. b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen sowie
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June 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)