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DGAP-HV: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-17 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft 
Heidelberg WKN 731400 
ISIN DE0007314007 Einladung zur ordentlichen 
Hauptversammlung 
 
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu 
der am Donnerstag, den 25. Juli 2019 um 10.00 Uhr im 
*Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161 
Mannheim,* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung 
ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 
   der Gesellschaft, des gebilligten 
   Konzernabschlusses und der Lageberichte für die 
   Gesellschaft und den Konzern für das 
   Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des 
   Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des 
   Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§ 
   289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)* 
 
   Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine 
   Beschlussfassung vorgesehen, weil der 
   Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen 
   Aktiengesellschaft den vom Vorstand vorgelegten 
   Jahresabschluss festgestellt und den 
   Konzernabschluss gebilligt hat und Vorstand und 
   Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die 
   Feststellung des Jahresabschlusses der 
   Hauptversammlung zu überlassen. Gemäß § 172 
   AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt 
   und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung 
   nicht vorgesehen. 
 
   Die vorgenannten Unterlagen sind über die 
   Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.heidelberg.com/hauptversammlung 
 
   vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie 
   liegen vom Tag der Einberufung an auch in den 
   Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gutenbergring, 
   69168 Wiesloch), am Sitz der Gesellschaft 
   (Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg) und 
   in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme 
   aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf 
   Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Vorstands* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der 
   Mitglieder des Aufsichtsrats* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die 
   Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 
   2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten. 
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2019/2020* 
 
   Gestützt auf die Empfehlung des 
   Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat 
   vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH 
   Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am 
   Main, zum Abschlussprüfer und 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 
   2019/2020 zu wählen. 
 
   Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat nach 
   Art. 16 Abs. 2 UAbs. 3 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) 
   Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des 
   Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine 
   Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme 
   durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im 
   Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten 
   Abschlussprüfers oder einer bestimmten 
   Prüfgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der 
   EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde. 
5. *Wahl zum Aufsichtsrat* 
 
   Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. 
   Dr.-Ing. Günther Schuh hat sein Amt mit Wirkung 
   zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juli 2019 
   niedergelegt, sodass ein Vertreter der 
   Anteilseigner neu zu wählen ist. 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die 
   Empfehlung des Nominierungsausschusses vor, 
 
    Frau Li Li, Tianjin City, Volksrepublik 
    China, Vorsitzende des Vorstands der 
    Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin City, 
    Volksrepublik China, 
 
   mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der 
   Hauptversammlung am 25. Juli 2019 bis zur 
   Beendigung der Hauptversammlung, die über die 
   Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 
   beschließt, als Vertreter der Anteilseigner 
   in den Aufsichtsrat zu wählen. 
 
   Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom 
   Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex für seine 
   Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das 
   beschlossene Diversitätskonzept und steht in 
   Einklang mit dem für das Gesamtgremium 
   erarbeiteten Kompetenzprofil. 
 
   Frau Li Li ist weder Mitglied in gesetzlich zu 
   bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen 
   noch in vergleichbaren in- und ausländischen 
   Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. 
 
   Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die 
   vorgeschlagene Kandidatin zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung nicht in 
   persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im 
   Sinne der Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex zu der 
   Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, 
   deren Konzernunternehmen, den Organen der 
   Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft 
   oder einem wesentlich an der Heidelberger 
   Druckmaschinen Aktiengesellschaft beteiligten 
   Aktionär (im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 des 
   Deutschen Corporate Governance Kodex). Höchst 
   vorsorglich wird indes Folgendes mitgeteilt: 
 
   Die Masterwork Group Co., Ltd., deren 
   Vorstandsvorsitzende Frau Li Li ist, ist 
   mittelbare Aktionärin der Heidelberger 
   Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit einem 
   Anteil von 8,46 % des stimmberechtigten 
   Grundkapitals. Zwischen der Masterwork Group 
   Co., Ltd. und der Heidelberger Druckmaschinen 
   Aktiengesellschaft besteht eine langfristige 
   Kooperationsvereinbarung, die dazu dient, 
   Potentiale im Verpackungsdruck, vor allem in 
   China, zu erschließen. 
 
   Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 
   Abs. 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 
   Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der 
   Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu 
   jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern, 
   also jeweils mindestens vier Männern bzw. 
   Frauen, zusammen. Diese Geschlechterquote ist 
   vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder 
   die Anteilseignervertreter noch die 
   Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung 
   widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der 
   Einberufung dieser Hauptversammlung ist der 
   Aufsichtsrat mit vier Frauen und acht Männern 
   besetzt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats 
   entspricht damit bereits ohne Berücksichtigung 
   der heute zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin 
   den gesetzlichen Vorgaben der Geschlechterquote. 
 
   Weitere Informationen zu der Kandidatin, 
   insbesondere ihren Lebenslauf, erhalten Sie im 
   Anschluss an die weiteren Angaben zur 
   Einberufung; diese Informationen sind auch auf 
   der Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   www.heidelberg.com/hauptversammlung 
 
   abrufbar. 
6. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur 
   Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten 
   (Ermächtigung 2015) und des Bedingten Kapitals 
   2015; Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, 
   Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen 
   sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser 
   Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts 
   nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen 
   bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung 
 
   Es soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Options-, Wandel- und/oder 
   Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten 
   unter Einschluss von Kombinationen der 
   vorgenannten Instrumente (zusammen 
   Schuldverschreibungen) nebst einem neuen 
   bedingten Kapital geschaffen werden. Die derzeit 
   bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von 
   Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der 
   Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter 
   Tagesordnungspunkt 6 c) (Ermächtigung 2015) 
   wurde nicht ausgenutzt und läuft am 23. Juli 
   2020 aus. Die Ermächtigung 2015 und das für die 
   Ermächtigung 2015 geschaffene Bedingte Kapital 
   2015 gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der 
   Gesellschaft sollen daher aufgehoben und durch 
   eine neue Ermächtigung (Ermächtigung 2019) und 
   ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 
   2019) ersetzt werden. 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu 
   beschließen: 
 
   a) *Aufhebung der Ermächtigung 2015 und des 
      Bedingten Kapitals 2015* 
   aa) Die von der ordentlichen 
       Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter 
       Tagesordnungspunkt 6 c) erteilte 
       Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, 
       Wandel- und/oder 
       Gewinnschuldverschreibungen sowie 
       Genussrechten unter Einschluss von 
       Kombinationen dieser Instrumente wird 
       mit Wirkung ab Wirksamwerden der unter 
       Buchstabe d) beschlossenen 
       Satzungsänderung aufgehoben. 
   bb) Das nach § 3 Abs. 4 der Satzung 
       bestehende Bedingte Kapital 2015 von bis 
       zu 131.808.140,80 Euro wird mit Wirkung 
       ab Wirksamwerden der unter Buchstabe d) 
       beschlossenen Satzungsänderung 
       aufgehoben. 
   b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Options-, 
      Wandel- und/oder 
      Gewinnschuldverschreibungen sowie 

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