DJ DGAP-HV: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 25.07.2019 in Mannheim mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-06-17 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
Heidelberg WKN 731400
ISIN DE0007314007 Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
der am Donnerstag, den 25. Juli 2019 um 10.00 Uhr im
*Congress Center Rosengarten, Rosengartenplatz 2, 68161
Mannheim,* stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. *Tagesordnung*
1. *Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
der Gesellschaft, des gebilligten
Konzernabschlusses und der Lageberichte für die
Gesellschaft und den Konzern für das
Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des
Aufsichtsrats und dem erläuternden Bericht des
Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben (§§
289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB)*
Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine
Beschlussfassung vorgesehen, weil der
Aufsichtsrat der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft den vom Vorstand vorgelegten
Jahresabschluss festgestellt und den
Konzernabschluss gebilligt hat und Vorstand und
Aufsichtsrat keinen Beschluss gefasst haben, die
Feststellung des Jahresabschlusses der
Hauptversammlung zu überlassen. Gemäß § 172
AktG ist der Jahresabschluss damit festgestellt
und eine Beschlussfassung der Hauptversammlung
nicht vorgesehen.
Die vorgenannten Unterlagen sind über die
Internetseite der Gesellschaft unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
vom Tag der Einberufung an zugänglich. Sie
liegen vom Tag der Einberufung an auch in den
Geschäftsräumen der Gesellschaft (Gutenbergring,
69168 Wiesloch), am Sitz der Gesellschaft
(Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg) und
in der Hauptversammlung selbst zur Einsichtnahme
aus. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf
Verlangen kostenlos erteilt und zugesandt.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr
2018/2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.
4. *Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2019/2020*
Gestützt auf die Empfehlung des
Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat
vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am
Main, zum Abschlussprüfer und
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2019/2020 zu wählen.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat nach
Art. 16 Abs. 2 UAbs. 3 der
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU)
Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 16. April 2014) erklärt, dass seine
Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme
durch Dritte ist und ihm keine Beschränkung im
Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten
Abschlussprüfers oder einer bestimmten
Prüfgesellschaft (Art. 16 Abs. 6 der
EU-Abschlussprüferverordnung) auferlegt wurde.
5. *Wahl zum Aufsichtsrat*
Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Prof.
Dr.-Ing. Günther Schuh hat sein Amt mit Wirkung
zum Ablauf der Hauptversammlung am 25. Juli 2019
niedergelegt, sodass ein Vertreter der
Anteilseigner neu zu wählen ist.
Der Aufsichtsrat schlägt gestützt auf die
Empfehlung des Nominierungsausschusses vor,
Frau Li Li, Tianjin City, Volksrepublik
China, Vorsitzende des Vorstands der
Masterwork Group Co., Ltd., Tianjin City,
Volksrepublik China,
mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Beendigung der
Hauptversammlung am 25. Juli 2019 bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024
beschließt, als Vertreter der Anteilseigner
in den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom
Aufsichtsrat gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 des
Deutschen Corporate Governance Kodex für seine
Zusammensetzung beschlossenen Ziele, das
beschlossene Diversitätskonzept und steht in
Einklang mit dem für das Gesamtgremium
erarbeiteten Kompetenzprofil.
Frau Li Li ist weder Mitglied in gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen
noch in vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht die
vorgeschlagene Kandidatin zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung nicht in
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im
Sinne der Ziffern 5.4.1 Abs. 6 bis 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex zu der
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft,
deren Konzernunternehmen, den Organen der
Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft
oder einem wesentlich an der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft beteiligten
Aktionär (im Sinne von Ziffer 5.4.1 Abs. 8 des
Deutschen Corporate Governance Kodex). Höchst
vorsorglich wird indes Folgendes mitgeteilt:
Die Masterwork Group Co., Ltd., deren
Vorstandsvorsitzende Frau Li Li ist, ist
mittelbare Aktionärin der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft mit einem
Anteil von 8,46 % des stimmberechtigten
Grundkapitals. Zwischen der Masterwork Group
Co., Ltd. und der Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft besteht eine langfristige
Kooperationsvereinbarung, die dazu dient,
Potentiale im Verpackungsdruck, vor allem in
China, zu erschließen.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1,
Abs. 2, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1
Nr. 1 MitbestG aus je sechs Mitgliedern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie zu
jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern,
also jeweils mindestens vier Männern bzw.
Frauen, zusammen. Diese Geschlechterquote ist
vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, da weder
die Anteilseignervertreter noch die
Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung
widersprochen haben. Zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung ist der
Aufsichtsrat mit vier Frauen und acht Männern
besetzt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
entspricht damit bereits ohne Berücksichtigung
der heute zur Wahl vorgeschlagenen Kandidatin
den gesetzlichen Vorgaben der Geschlechterquote.
Weitere Informationen zu der Kandidatin,
insbesondere ihren Lebenslauf, erhalten Sie im
Anschluss an die weiteren Angaben zur
Einberufung; diese Informationen sind auch auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
www.heidelberg.com/hauptversammlung
abrufbar.
6. Aufhebung der bestehenden Ermächtigung zur
Ausgabe von Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten
(Ermächtigung 2015) und des Bedingten Kapitals
2015; Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen
sowie Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser
Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
nebst gleichzeitiger Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals sowie Satzungsänderung
Es soll eine neue Ermächtigung zur Ausgabe von
Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie Genussrechten
unter Einschluss von Kombinationen der
vorgenannten Instrumente (zusammen
Schuldverschreibungen) nebst einem neuen
bedingten Kapital geschaffen werden. Die derzeit
bestehende Ermächtigung zur Ausgabe von
Schuldverschreibungen gemäß Beschluss der
Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter
Tagesordnungspunkt 6 c) (Ermächtigung 2015)
wurde nicht ausgenutzt und läuft am 23. Juli
2020 aus. Die Ermächtigung 2015 und das für die
Ermächtigung 2015 geschaffene Bedingte Kapital
2015 gemäß § 3 Abs. 4 der Satzung der
Gesellschaft sollen daher aufgehoben und durch
eine neue Ermächtigung (Ermächtigung 2019) und
ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital
2019) ersetzt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu
beschließen:
a) *Aufhebung der Ermächtigung 2015 und des
Bedingten Kapitals 2015*
aa) Die von der ordentlichen
Hauptversammlung vom 24. Juli 2015 unter
Tagesordnungspunkt 6 c) erteilte
Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie
Genussrechten unter Einschluss von
Kombinationen dieser Instrumente wird
mit Wirkung ab Wirksamwerden der unter
Buchstabe d) beschlossenen
Satzungsänderung aufgehoben.
bb) Das nach § 3 Abs. 4 der Satzung
bestehende Bedingte Kapital 2015 von bis
zu 131.808.140,80 Euro wird mit Wirkung
ab Wirksamwerden der unter Buchstabe d)
beschlossenen Satzungsänderung
aufgehoben.
b) *Ermächtigung zur Ausgabe von Options-,
Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
Genussrechten unter Einschluss von
Kombinationen dieser Instrumente (mit der
Möglichkeit zum Ausschluss des
Bezugsrechts)*
aa) *Nennbetrag, Ermächtigungszeitraum,
Aktienzahl*
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24.
Juli 2024 einmalig oder mehrmals auf den
Inhaber oder Namen lautende Options-,
Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen sowie
Genussrechte unter Einschluss von
Kombinationen der vorgenannten
Instrumente (nachfolgend zusammen
'Schuldverschreibungen') im
Gesamtnennbetrag von bis zu
200.000.000,00 Euro mit oder ohne
Laufzeitbeschränkung auszugeben und den
Inhabern bzw. Gläubigern der
Schuldverschreibungen Options- oder
Wandlungsrechte auf bis zu 30.447.925
auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag
des Grundkapitals von insgesamt bis zu
77.946.688,00 Euro nach näherer
Maßgabe der Bedingungen der
Schuldverschreibungen zu gewähren. Die
Schuldverschreibungen können auch gegen
Sacheinlage begeben werden.
Die Schuldverschreibungen können
außer in Euro auch - unter
Begrenzung auf den entsprechenden
Euro-Gegenwert - in der gesetzlichen
Währung eines OECD-Landes begeben
werden. Sie können auch durch
Konzerngesellschaften der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft
ausgegeben werden; für diesen Fall ist
der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats für die Gesellschaft
die Garantie für die
Schuldverschreibungen zu übernehmen und
den Inhabern von Options- oder
Wandlungsrechten bzw. Wandlungspflichten
aus solchen Schuldverschreibungen neue,
auf den Inhaber lautende Stückaktien der
Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft zu gewähren. Bei
Emission der Schuldverschreibungen
können diese in
Teilschuldverschreibungen eingeteilt
werden.
bb) *Bezugsrecht und Ausschluss des
Bezugsrechts*
Den Aktionären steht grundsätzlich ein
Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen
zu. Die Schuldverschreibungen können auch
von einem oder mehreren Kreditinstituten
mit der Verpflichtung übernommen werden,
sie den Aktionären zum Bezug anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
Kreditinstituten gleichgestellt sind die
nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1
Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das
Kreditwesen tätigen Unternehmen. Werden
die Schuldverschreibungen von
Konzerngesellschaften der Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft
ausgegeben, hat die Heidelberger
Druckmaschinen Aktiengesellschaft
sicherzustellen, dass die
Schuldverschreibungen den Aktionären der
Heidelberger Druckmaschinen
Aktiengesellschaft zum Bezug angeboten
werden oder das gesetzliche Bezugsrecht
der Aktionäre nach Maßgabe dieser
Ermächtigung ausgeschlossen wird.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auf
Schuldverschreibungen auszuschließen:
- zum Ausgleich für Spitzenbeträge, die
sich aufgrund des Bezugsverhältnisses
ergeben;
- soweit es erforderlich ist, um den
Inhabern von bereits zuvor
ausgegebenen Schuldverschreibungen mit
Options- oder Wandlungsrechten bzw.
Wandlungspflichten ein Bezugsrecht auf
Schuldverschreibungen in dem Umfang
einzuräumen, wie es ihnen nach
Ausübung der Options- oder
Wandlungsrechte bzw. Erfüllung der
Wandlungspflichten zustehen würde;
- wenn die Schuldverschreibungen gegen
Barleistung ausgegeben werden und der
Ausgabepreis der Schuldverschreibungen
den nach anerkannten
finanzmathematischen Methoden
ermittelten theoretischen oder den
durch ein anerkanntes
marktorientiertes Verfahren
ermittelten Marktwert der
Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt
der endgültigen Festlegung des
Ausgabepreises nicht wesentlich
unterschreitet; in diesem Fall dürfen
auf die unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre
ausgegebenen Schuldverschreibungen nur
Options- oder Wandlungsrechte bzw.
Wandlungspflichten auf Aktien von bis
zu 10 % des im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung
oder - falls dieser Wert niedriger ist
- bei Ausübung dieser Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals gewährt
werden; auf diese 10 %-Grenze sind
Aktien und Bezugsrechte auf Aktien
anzurechnen, die seit Beschlussfassung
über diese Ermächtigung unter
Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre gemäß oder in
entsprechender Anwendung von § 186
Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben,
veräußert bzw. begründet worden
sind; ebenfalls anzurechnen sind
Aktien, die zur Bedienung von
Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen bzw.
Genussrechten ausgegeben worden oder
auszugeben sind, sofern die
vorgenannten Schuldverschreibungen
bzw. Genussrechte während der Laufzeit
dieser Ermächtigung unter Ausschluss
des Bezugsrechts in entsprechender
Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG
ausgegeben worden sind;
- wenn und soweit die
Schuldverschreibungen gegen
Sacheinlage zum Zwecke von
Unternehmenszusammenschlüssen oder des
Erwerbs von Unternehmen,
Unternehmensteilen, Beteiligungen an
Unternehmen (einschließlich
Aufstockungen) oder anderen
Wirtschaftsgütern ausgegeben werden.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auf
Gewinnschuldverschreibungen und/oder
Genussrechte zusätzlich zu den
vorstehenden Möglichkeiten des
Bezugsrechtsausschlusses auch dann
auszuschließen, wenn diese (i) keine
Options- oder Wandlungsrechte gewähren und
keine Wandlungspflichten begründen, (ii)
obligationsähnlich ausgestaltet sind und
(iii) die Verzinsung und der Ausgabebetrag
der Gewinnschuldverschreibungen bzw.
Genussrechte den zum Zeitpunkt der
Begebung aktuellen Marktkonditionen
entsprechen. Obligationsähnlich sind
Gewinnschuldverschreibungen und
Genussrechte ausgestaltet, wenn sie keine
Mitgliedschaftsrechte begründen, keine
Beteiligung am Liquidationserlös und keine
gewinnorientierte Verzinsung gewähren. Die
Verzinsung ist nicht gewinnorientiert,
wenn sie lediglich davon abhängig ist,
dass ein Jahresfehlbetrag oder
Bilanzverlust durch die Verzinsung nicht
entsteht oder dass die Verzinsung die Höhe
der an die Aktionäre zu zahlenden
Dividende oder eines festgelegten Teils
der Dividende nicht überschreitet.
Die Summe der unter Ausschluss des
Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlagen
ausgegebenen Aktien darf 10 % des
Grundkapitals nicht übersteigen, und zwar
weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens
dieser Ermächtigung noch - falls dieser
Wert geringer ist - im Zeitpunkt der
Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die
vorgenannte 10 %-Grenze sind Aktien und
Bezugsrechte auf Aktien anzurechnen, die
während der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre ausgegeben, veräußert bzw.
begründet worden sind; ebenfalls
anzurechnen sind Aktien, die zur Bedienung
von Options-, Wandel- und/oder
Gewinnschuldverschreibungen bzw.
Genussrechten ausgegeben worden oder
auszugeben sind, sofern die vorgenannten
Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte
während der Laufzeit dieser Ermächtigung
unter Ausschluss des Bezugsrechts
ausgegeben worden sind.
Die vorstehenden Ermächtigungen zum
Ausschluss des Bezugsrechts werden
unabhängig voneinander erteilt. Sie
berühren nicht die Ermächtigung, die
Schuldverschreibungen unter Einräumung
eines Bezugsrechts an die Aktionäre an ein
oder mehrere Kreditinstitute oder
gleichgestellte
Finanzdienstleistungsunternehmen mit der
Verpflichtung zu begeben, sie den
Aktionären zum Bezug anzubieten
(mittelbares Bezugsrecht).
cc) *Optionsrecht*
Bei der Ausgabe von
Schuldverschreibungen mit Optionsrechten
werden jeder Schuldverschreibung ein
oder mehrere Optionsscheine beigefügt,
die den Inhaber nach näherer
Maßgabe der vom Vorstand
festzulegenden Optionsbedingungen zum
Bezug von auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der Gesellschaft
berechtigen. Die Optionsbedingungen
können vorsehen, dass der Optionspreis
auch durch Übertragung von
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 17, 2019 09:03 ET (13:03 GMT)
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