Mainz (ots) - Es ist noch kein Jahr her, da hat Hessens oberster Verfassungsschützer Robert Schäfer eindringlich vor den Gefahren des Rechtsterrorismus gewarnt. Mit Blick auf Rechtsextremisten, von denen schwerste Gewalttaten zu befürchten seien, hat er gesagt: "Meine Sorgenfalten sind tiefer geworden." Es sieht so aus, als habe Schäfer auf unheilvolle Art recht behalten: Der mutmaßlich politisch motivierte Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke geht offenbar auf das Konto des Neonazis Stephan E.. Der Vorwurf, auf dem rechten Auge blind zu sein, trifft für den hessischen Verfassungsschutz, der nach dem NSU-Desaster und unter der Führung Robert Schäfers neu aufgestellt worden war, mitnichten zu. Um so beunruhigender ist es, wenn es einem Neonazi trotz aller Wachsamkeit gelungen ist, einen ihm missliebigen Politiker zu erschießen. Zumal man nicht ausschließen kann, dass Stephan E. über Mitwisser und Mittäter verfügte: Was das Umfeld des Tatverdächtigen angeht, sind die Ermittlungen gerade erst am Anfang. Jedenfalls gibt es derzeit keine Hinweise darauf, dass Stephan E. ein "einsamer Wolf", ein Einzeltäter, gewesen wäre, der er noch Anfang der 90er Jahre zu sein schien. Die Festnahme des dringend Tatverdächtigen ist mithin ein erster Fahndungserfolg, der das Vertrauen in die Arbeit der Sicherheitsbehörden stärkt. Jetzt hat auch noch der Generalbundesanwalt die Ermittlungen an sich gezogen. Das ist ein deutliches Zeichen dafür, wie ernst der Rechtsstaat den Mordfall Lübcke und das Problem gewaltbereiter Rechtsterroristen nimmt.
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