Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nicht für Arzneimittel zur Raucherentwöhnung. Das hat das Bundessozialgericht in einem Revisionsverfahren entschieden. Raucherentwöhnung wegen chronischer LungenkrankheitDie bei der beklagten Krankenkasse versicherte Klägerin, die unter anderem an einer chronisch ...Den vollständigen Artikel lesen ...