Das EU-Gericht urteilt am Mittwoch (9.30 Uhr)
in einem Markenstreit um von Adidas
Das Verfahren beziehe sich nur auf eine bestimmte Ausführung der 3-Streifen-Marke, erklärte eine Adidas-Sprecherin vorab. Der umfangreiche markenrechtliche Schutz, der für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen in Europa bestehe, bleibe von einem möglichen Urteil unberührt.
Das EU-Gericht ist die untergeordnete Instanz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Gegen ein Urteil des Gerichts könnten beide Seiten unter Umständen noch vorgehen./asa/DP/tav
ISIN DE000A1EWWW0
AXC0008 2019-06-19/05:49