DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung DO & CO Aktiengesellschaft: 2019-06-19 / 10:06 Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. *DO & CO Aktiengesellschaft Wien FN 156765 m, ISIN AT0000818802* *Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung* Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 21. ordentlichen Hauptversammlung der DO & CO Aktiengesellschaft am *Donnerstag, dem 18. Juli 2019, um 17:00 Uhr*, im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 1020 Wien, Untere Donaustraße 21. *I. TAGESORDNUNG* 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018/2019 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020 7. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27.07.2017 zum 7. Tagesordnungspunkt erteilten Ermächtigung. *II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE* Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am *27. Juni 2019 *auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com* zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Corporate-Governance-Bericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - gesonderter nichtfinanzieller Bericht, - Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, - Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG AktG zu TOP 8 - Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formularfür den Widerruf einer Vollmacht, *- *vollständiger Text dieser Einberufung. *III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG* Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des *08. Juli 2019* *(Nachweisstichtag)*. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am *15. Juli 2019* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem § 17 Abs 3 genügen lässt Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. *Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000818802, - Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *08. Juli 2019 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. *Identitätsnachweis* Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabeihaben. DO & CO Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. *IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN* Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im Format PDF) Die Vollmachten müssen spätestens bis *17. Juli 2019*, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com* abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. *Gäste*
(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
June 19, 2019 04:06 ET (08:06 GMT)