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DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: -3-

DJ DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft:

DGAP-News: DO & CO Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur 
Hauptversammlung 
DO & CO Aktiengesellschaft: 
 
2019-06-19 / 10:06 
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
*DO & CO Aktiengesellschaft 
Wien 
FN 156765 m, ISIN AT0000818802* 
 
*Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung* 
 
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 
 
21. ordentlichen Hauptversammlung der 
DO & CO Aktiengesellschaft 
 
am *Donnerstag, dem 18. Juli 2019, um 17:00 Uhr*, 
im DO & CO im Platinum, UNIQA Tower, 
1020 Wien, Untere Donaustraße 21. 
 
*I. TAGESORDNUNG* 
 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate 
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des 
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten 
Berichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2018/2019 
 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
das Geschäftsjahr 2018/2019 
 
5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das 
Geschäftsjahr 2018/2019 
 
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das 
Geschäftsjahr 2019/2020 
 
7. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat 
 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
 
a) zum Erwerb eigener Aktien gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG 
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 
10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen 
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann 
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
 
b) gem § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener 
Aktien eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch 
ein öffentliches Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen 
über den Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, 
 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen, 
 
d) unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 27.07.2017 zum 7. 
Tagesordnungspunkt erteilten Ermächtigung. 
 
*II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE* 
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am *27. Juni 2019 *auf der 
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter 
*www.doco.com* zugänglich: 
 
- Jahresabschluss mit Lagebericht, 
 
- Corporate-Governance-Bericht, 
 
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
 
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
 
- gesonderter nichtfinanzieller Bericht, 
 
- Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019; 
 
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 8, 
 
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 7 
gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
 
- Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG AktG 
zu 
TOP 8 - Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, 
Erwerb eigener Aktien, 
 
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht, 
 
- Formularfür den Widerruf einer Vollmacht, 
 
*- *vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
*III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG* 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der 
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz 
am Ende des *08. Juli 2019* *(Nachweisstichtag)*. 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem 
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft 
spätestens am *15. Juli 2019* (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) 
ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen 
zu gehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die 
Satzung gem § 17 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 
unbedingt ISIN AT0000818802 im Text angeben) 
 
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der 
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
*Depotbestätigung gemäß § 10a AktG* 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem 
Vollmitgliedstaat der OECD oder von MKK Merkezi Kayit Kurulusu A.S., 
Resitpasa Mahallesi Özborsa Caddesi No:4, 34467 Sariyer, 
Istanbul, Türkei, auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
- Angaben über den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, 
 
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen 
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen 
gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem 
Herkunftsstaat geführt wird, 
 
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN 
AT0000818802, 
 
- Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
 
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages *08. Juli 
2019 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache 
entgegengenommen. 
 
*Identitätsnachweis* 
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation 
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu 
halten. 
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie 
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das 
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, 
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit 
dabeihaben. 
DO & CO Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur 
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine 
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert 
werden. 
 
*IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI 
EINZUHALTENDE VERFAHREN* 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und 
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung 
Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der 
im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben 
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei 
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. 
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der 
Hauptversammlung möglich. 
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende 
Kommunikationswege und Adressen an: 
 
Per Post oder Boten DO & CO Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 59 
Per E-Mail anmeldung.doco@hauptversammlung.at 
(Vollmachten bitte im Format PDF) 
 
Die Vollmachten müssen spätestens bis *17. Juli 2019*, 16:00 Uhr, MESZ, 
Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie 
nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der 
Hauptversammlung übergeben werden. 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind 
auf der Internetseite der Gesellschaft unter *www.doco.com* abrufbar. Wir 
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die 
bereitgestellten Formulare zu verwenden. 
Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt 
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten 
Vollmachtsformular. 
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht 
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem 
für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 
Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der 
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als 
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten 
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. 
 
*Gäste* 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2019 04:06 ET (08:06 GMT)

DJ DGAP-HV: DO & CO Aktiengesellschaft: -2-

Die Hauptversammlung ist das wesentliche Organ einer Aktiengesellschaft, da 
es das Forum für die Eigentümer der Gesellschaft - die Aktionäre - ist. Wir 
bitten daher um Verständnis, dass wir aus einer Hauptversammlung keine 
Veranstaltung für Gäste machen können, so sehr wir auch ein solches 
Interesse schätzen. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Mag. Daniela Schrenk 
gerne zur Verfügung (Tel.: + 43 (0) 1 74 000 - 1081, E-Mail: 
investor.relations@doco.com). 
 
*V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 
119 AKTG* 
 
*1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die 
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, 
können schriftlich verlangen, dass *zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung* 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am *27. Juni 2019* 
(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der 
Adresse 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, z.H. Frau Mag. Daniela Schrenk, zugeht. 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die 
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung 
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 
 
*2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG* 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform *Vorschläge zur Beschlussfassung* 
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen 
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden 
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des 
Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am *09. Juli 2019 *(24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der 
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (1) 74 000-1089 oder an 1110 Wien, 
Dampfmühlgasse 5, z.H. Frau Mag. Daniela Schrenk, oder per E-Mail 
investor.relations@doco.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise 
als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. 
Bei einem *Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds* tritt an die 
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 
87 Abs 2 AktG. 
Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft nur aus vier Kapitalvertretern besteht, 
unterliegt die DO & CO Aktiengesellschaft nicht dem Anwendungsbereich von § 
86 Abs 7 AktG (Geschlechterquote), sodass es auch keiner Angaben gem § 110 
Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG bedarf. 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur 
Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. 
 
*3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG* 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die 
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des 
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu 
stellen, gerne aber auch schriftlich. 
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur 
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in 
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die 
Gesellschaft per Post an 1110 Wien, Dampfmühlgasse 5, z.H. Frau Mag. Daniela 
Schrenk, oder per E-Mail investor.relations@doco.com übermittelt werden. 
 
*4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG* 
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - 
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge 
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so 
bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der 
Abstimmung. 
Ein *Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 7. "Wahl einer Person in den 
Aufsichtsrat"* setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung 
eines Beschlussvorschlags gem § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den 
Aufsichtsrat können nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % des 
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen 
spätestens am *09. Juli 2019* in der oben angeführten Weise (Punkt V Abs 2) 
der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 
87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, 
ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, 
die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. 
Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds 
bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. 
Auf die DO & CO Aktiengesellschaft kommen die Bestimmungen des 
Mindestanteilsgebots gem § 86 Abs 7 AktG nicht zur Anwendung. 
 
*5. Informationen auf der Internetseite* 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 
110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
*www.doco.com* zugänglich. 
 
*6. Information zum Datenschutz für Aktionäre* 
Die *DO & CO Aktiengesellschaft *verarbeitet personenbezogene Daten 
(insbesondere jene gem § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, 
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls 
Name und Geburtsdatum des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden 
Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die 
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung 
zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die *DO & CO 
Aktiengesellschaft *die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die 
Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. 
Die Dienstleister der *DO & CO Aktiengesellschaft*, welche zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der *DO & 
CO Aktiengesellschaft* nur solche personenbezogenen Daten, welche für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten 
die Daten ausschließlich nach Weisung der *DO & CO Aktiengesellschaft*. 
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung 
der personenbezogenen Daten, sowie ein Recht auf Datenübertragung nach 
Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Die Daten der Aktionäre werden 
nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Diese Rechte können 
Aktionäre gegenüber der *DO & CO Aktiengesellschaft *unentgeltlich über die 
E-Mail-Adresse investor.relations@doco.com oder über die folgenden 
Kontaktdaten geltend gemacht werden: 
*DO & CO Aktiengesellschaft* 
1110 Wien, Dampfmühlgasse 5 
Telefax: +43 (1) 74 000-1089 
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der 
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. 
Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten der *DO & CO 
Aktiengesellschaft *unter: 
*DO & CO Aktiengesellschaft* 
Datenschutzverantwortlicher 
1010 Wien, Stephansplatz 12 
Tel: +43 (1) 74 000-1001 
Telefax: +43 (1) 74 000-1009 
E-Mail: headoffice@doco.com oder *datenschutz@doco.com* 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der *DO & 
CO Aktiengesellschaft *unter *www.doco.com* zu finden. 
 
*VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE* 
 
*1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital 
der Gesellschaft EUR 19.488.000,-- und ist zerlegt in 9.744.000 auf Inhaber 
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der 
Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der 
Hauptversammlung 9.744.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene 
Aktien. 
 
*2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet* 
Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte 
im Internet zu übertragen. 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

June 19, 2019 04:06 ET (08:06 GMT)

Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit 
können die Rede des Vorstandsvorsitzenden Attila Dogudan in der 
Hauptversammlung am *18. Juli 2019* ab ca. 17:00 Uhr live im Internet unter 
www.doco.com [1] verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder 
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht. 
Der Bericht wird in deutscher Sprache vorgetragen. Eine Übersetzung in 
die englische Sprache und in die türkische Sprache wird angeboten. 
 
Wien, im Juni 2019 Der Vorstand 
 
2019-06-19 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
Sprache:     Deutsch 
Unternehmen: DO & CO Aktiengesellschaft 
             Stephansplatz 12 
             1010 Wien 
             Österreich 
Telefon:     +43 (1) 535 0644 1010 
Fax:         +43 (1) 74000-1089 
E-Mail:      investor.relations@doco.com 
Internet:    www.doco.com 
ISIN:        AT0000818802 
WKN:         81880 
Börsen:      Freiverkehr in Berlin, München, Stuttgart; Wiener Börse 
             (Amtlicher Handel) 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service 
 
827225 2019-06-19 
 
 
1: https://link.cockpit.eqs.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=f8ab0dc9f0b62ede4e4c31a00fb6d115&application_id=827225&site_id=vwd&application_name=news 
 

(END) Dow Jones Newswires

June 19, 2019 04:06 ET (08:06 GMT)

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