Im Streit um die Urheberrechte für das
Design des legendären VW
Die Tochter des früheren österreichischen Porsche-Designers Erwin
Komenda (1904-1966) hatte gegenüber Volkswagen
Für die Frage, ob überhaupt ein nach dem Urheberrecht schutzfähiges Werk vorliegt, habe die Kammer zwei Zeichnungen aus dem Jahre 1934 untersucht, die nach Auffassung der Klägerin von ihrem Vater stammen. Die Urheberrechtsfähigkeit der Zeichnungen des Ur-Käfers als Werk der angewandten Kunst sei aber verneint worden, hieß es unter anderem zur Begründung.
Zum einen - so das Gericht - gab es zur Zeit der Anfertigung dieser Zeichnungen bereits diverse Entwürfe, die das Konzept des Fahrzeuges mit Heckmotor in stromlinienförmiger Karosse mit herabgezogener Fronthaube und dem in die herabgezogene Motorhaube übergehenden Heck vorweggenommen hatten. Zum anderen habe die Klägerin nicht nachweisen können, dass ihr Vater an dem Entwurf in dem früher von Ferdinand Porsche überreichten Exposé für einen Volkswagen beteiligt gewesen sei.
Wegen der erheblichen Unterschiede im Design des VW-Beetle hat das Gericht ferner verneint, dass es sich um eine Bearbeitung des aus den 1930er Jahre stammenden Modelle handelt. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Der letzte Käfer lief 2003 in Puebla in Mexiko vom Band. Im September 2018 wurde bekannt, dass Volkswagen in diesem Sommer die Produktion des Käfer-Nachfolgers VW Beetle einstellen will. Als Käfer-Schöpfer gilt Ferdinand Porsche./sto/bch/rek/DP/men
ISIN DE0007664039
AXC0164 2019-06-19/15:00