adidas (WKN: A1EWWW / ISIN: DE000A1EWWW0) musste jetzt eine Niederlage verschmerzen. Denn der Sportartikelhersteller hat einen Rechtsstreit um eine bestimmte Ausführung seiner Drei-Streifen-Marke verloren. Laut dem EU-Gericht konnte adidas nicht nachweisen, dass das Zeichen aus drei parallelen, in beliebiger Richtung angebrachten Streifen in der gesamten Europäischen Union bei den Verbrauchern genug Unterscheidungskraft erlangt habe.
Beweise ungültig
Die Richter führen an, dass viele von adidas vorgelegte Beweise ungültig sind, da sie z.B. umgekehrte Farbschemata aufweisen, bspw. weiße Streifen auf schwarzem Hintergrund anstatt schwarzer Streifen auf weißem Hintergrund. Das Gericht der EU in Luxemburg bestätigte damit eine Entscheidung des Amtes der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) von 2016. In diesem Jahr hatte ein belgisches Unternehmen gegen die Eintragung geklagt. Zwei Jahre vorher, 2014, hatte das EUIPO dem Antrag von adidas auf Markenschutz des Drei-Streifen-Symbols zunächst stattgegeben.