Denn auch für den nun wieder auf Stephan E. verkürzten mutmaßlichen Täter im Mordfall Lübcke gilt zunächst die Unschuldsvermutung, was alle Diskutanten, manche zerknirscht und sehr schweren Herzens, zugestanden. In der quälenden Stunde erfuhren wir überdies nichts Neues über rechten Terror, was nicht vom Tatort bis zur Unterhaltungssendung sowie allen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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