Bad Wörishofen (ots) - Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) hat die geplante Mindestausbildungsvergütung verteidigt. "Ich glaube nicht, dass die Mindestausbildungsvergütung die große Mehrzahl der Betriebe überfordert. Es ist eine untere Haltelinie", sagte Karliczek im Interview mit der Deutschen Handwerks Zeitung. Die Ministerin räumte ein, dass die Mindestausbildungsvergütung einzelnen Branchen in einigen Landstrichen Probleme bereite. Deshalb gebe es einen Vorrang für tarifpartnerschaftliche Vereinbarungen. "Leider ist die Tarifbindung mancherorts nicht gut bestellt. Dort greift dann die Haltelinie", sagte sie der Deutschen Handwerks Zeitung.
Karliczek spielt auf Ostdeutschland an. Viele Betriebe im Osten sehen sich nicht in der Lage, die von Karliczek geplante Mindestausbildungsvergütung zu zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die Azubi-Tarife um bis zu 20 Prozent unterschreiten.
Die Mindestausbildungsvergütung ist ein zentraler Punkt der Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Sie liegt bei 515 Euro im 1. Lehrjahr ab 2020. Bis 2023 soll sie auf 620 Euro steigen.
Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, kritisierte die Höhe der Ausbildungsvergütung. "Für meine Begriffe sind diese 515 Euro aus dem Nichts gegriffen", sagte er der Deutschen Handwerks Zeitung. Wollseifer bezeichnete es als problematisch, dass in Ostdeutschland häufig die Gewerkschaften für den Abschluss entsprechender Tarifverträge fehlten. "Die Betriebe werden dort also die 515 Euro zahlen müssen."
Das Interview im Original: www.dhz.net/karliczek
OTS: Holzmann Medien Gmbh & Co. KG newsroom: http://www.presseportal.de/nr/60718 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_60718.rss2
Pressekontakt: Steffen Range Chefredakteur Deutsche Handwerks Zeitung Holzmann Medien GmbH & Co. KG Gewerbestraße 2 | 86825 Bad Wörishofen Telefon +49 8247 354-115 steffen.range@holzmann-medien.de www.deutsche-handwerks-zeitung.de
Karliczek spielt auf Ostdeutschland an. Viele Betriebe im Osten sehen sich nicht in der Lage, die von Karliczek geplante Mindestausbildungsvergütung zu zahlen. Nicht tarifgebundene Betriebe dürfen die Azubi-Tarife um bis zu 20 Prozent unterschreiten.
Die Mindestausbildungsvergütung ist ein zentraler Punkt der Novelle des Berufsbildungsgesetzes. Sie liegt bei 515 Euro im 1. Lehrjahr ab 2020. Bis 2023 soll sie auf 620 Euro steigen.
Der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Hans Peter Wollseifer, kritisierte die Höhe der Ausbildungsvergütung. "Für meine Begriffe sind diese 515 Euro aus dem Nichts gegriffen", sagte er der Deutschen Handwerks Zeitung. Wollseifer bezeichnete es als problematisch, dass in Ostdeutschland häufig die Gewerkschaften für den Abschluss entsprechender Tarifverträge fehlten. "Die Betriebe werden dort also die 515 Euro zahlen müssen."
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