Berlin (ots) - Es ist bizarr: Wenn konservative Politik für die staatliche Sicherheit aktiv wird, muss man sich Sorgen um den Rechtsstaat machen. Der Verfassungsfeind, gegen den sich alle Vorwürfe so schnell richten, kann sich dann zur Ruhe setzen - so schnell, wie das Grundgesetz zur Disposition gestellt wird. Jetzt will Horst Seehofer Grundrechte wie Rede- und Versammlungsfreiheit einschränken, um Verfassungsfeinde zurückzudrängen. Man darf zunächst erfreut konstatieren, dass die Gefahr von rechts es ist, die den Minister nachdenklich macht. Zugleich würden die angesprochenen Gesetzesverschärfungen wohl kaum vor jenen politischen Kräften Halt machen, die Seehofer eigentlich suspekt sind und gern unter dem Oberbegriff Extremisten über einen Kamm schert: schwer erziehbare Linke und Ausländer. Der grundlegende, verhängnisvolle Fehler im staatlichen Umgang mit Rechtsextremismus ist seine Verharmlosung. Die Gründe liegen in der Anfälligkeit der Mitte der Gesellschaft für rechte Ideologie. Aber der Verharmlosung von Gefahren ist nicht mit der Einschränkung von Grundrechten beizukommen. Und das Grundgesetz den aktuellen Erkenntnissen des Bundesinnenministers anzupassen, ist auf Dauer eine den Rechtsstaat gefährdende Methode. Leider stellt die Politik Grundrechte allzu gern in Frage, so, als ob diese zur Verhandlungsmasse des politischen Meinungsstreits gehörten. Das Strafrecht reicht nicht aus, der Gefahr von rechts zu begegnen? Das kann man nur wissen, wenn man es zuvor wirklich angewendet hat.
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