Anzeige
Mehr »
Dienstag, 16.09.2025 - Börsentäglich über 12.000 News
Die Ethereum-Vorreiter: Wie Republic Technologies die Infrastruktur der Zukunft aufbaut
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
dpa-AFX
649 Leser
Artikel bewerten:
(1)

DGAP-Adhoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: DEAG beschließt Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (deutsch)

DEAG beschließt Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25)

DGAP-Ad-hoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Anleihe
DEAG beschließt Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN:
DE000A2NBF25)

24.06.2019 / 09:09 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DEAG beschließt Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) - Gesellschaft beschließt die Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF / ISIN: DE000A2NBF25) zur Finanzierung weiteren Wachstums Berlin, 24. Juni 2019 - Die im Prime Standard notierte DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (DEAG), Berlin, WKN: A0Z23G / ISIN: DE000A0Z23G6, Ticker: ERMK, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Aufstockung der Anleihe 2018/2023 (WKN: A2NBF2 / ISIN: DE000A2NBF25) in Höhe von 5 Mio. EUR zur Finanzierung der weiteren Unternehmensentwicklung und zur Diversifizierung der Finanzierungsstruktur beschlossen. Die Anleihe soll im Wege eines Private Placement platziert werden. Hierfür hat die Gesellschaft die IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf ("IKB") mandatiert. DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Mitteilende Personen: Prof. Peter Schwenkow (CEO), Christian Diekmann (COO/CDO), Detlef Kornett (CMO), Roman Velke (CFO) +++ Ende der Ad-Hoc-Mitteilung +++
24.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft Potsdamer Straße 58 10785 Berlin Deutschland Telefon: +49-30-810 75-0 Fax: +49-30-810 75-519 E-Mail: deag@cometis.de Internet: www.deag.de ISIN: DE000A0Z23G6, DE000A2NBF25 WKN: A0Z23G, A2NBF2 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate Exchange; London EQS News ID: 829241 Ende der Mitteilung DGAP News-Service
829241 24.06.2019 CET/CEST ISIN DE000A0Z23G6 DE000A2NBF25 AXC0059 2019-06-24/09:09
© 2019 dpa-AFX
Solarbranche vor dem Mega-Comeback?
Lange galten Solaraktien als Liebling der Börse, dann kam der herbe Absturz: Zinsschock, Überkapazitäten aus China und ein Preisverfall, der selbst Marktführer wie SMA Solar, Enphase Energy oder SolarEdge massiv unter Druck setzte. Viele Anleger haben der Branche längst den Rücken gekehrt.

Doch genau das könnte jetzt die Chance sein!
Die Kombination aus KI-Explosion und Energiewende bringt die Branche zurück ins Rampenlicht:
  • Rechenzentren verschlingen Megawatt – Solarstrom bietet den günstigsten Preis je Kilowattstunde
  • Moderne Module liefern Wirkungsgrade wie Atomkraftwerke
  • hina bremst Preisdumping & pusht massiv den Ausbau
Gleichzeitig locken viele Solar-Aktien mit historischen Tiefstständen und massiven Short-Quoten, ein perfekter Nährboden für Kursrebound und Squeeze-Rally.

In unserem exklusiven Gratis-Report zeigen wir dir, welche 4 Solar-Aktien besonders vom Comeback profitieren dürften und warum jetzt der perfekte Zeitpunkt für einen Einstieg sein könnte.

Laden Sie jetzt den Spezialreport kostenlos herunter, bevor die Erholung am Markt beginnt!

Dieses Angebot gilt nur für kurze Zeit – also nicht zögern, jetzt sichern!
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.