Ein ausgezahlter Urlaubsabgeltungsanspruch ist als Arbeitslohn zu versteuern. Dies ist auch dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig war und deshalb über einen Zeitraum von mehreren Jahren keinen Urlaub nehmen konnte. Der Kläger war im konkreten Fall zuerst arbeitsunfähig und später zu 100% ...Den vollständigen Artikel lesen ...