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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.07.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung 
der Einberufung zur Hauptversammlung 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der 
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.07.2019 in Berlin mit dem Ziel der 
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
 
2019-06-24 / 15:02 
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490 
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 
Mittwoch, den 31.07.2019 um 11:00 Uhr im Sofitel Berlin 
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, 
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein. 
 
I. *Tagesordnung* 
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk 
   des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des 
   gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des 
   Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des 
   Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden 
   Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und 
   5 sowie § 315 Abs. 4 HGB 
 
   Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 
   vorgesehen. 
 
   Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an 
   über die Internetseite der Gesellschaft unter 
 
   http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html 
 
   zugänglich. 
 
   Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der 
   Gesellschaft zur Einsichtnahme aus. 
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Vorstandes* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse 
   zu fassen: 
 
   a) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof. 
      Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für 
      diesen Zeitraum Entlastung erteilt. 
   b) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver 
      Olbrich, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
   c) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden 
      Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas 
      Haydn, wird für diesen Zeitraum 
      Entlastung erteilt. 
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
   Aufsichtsrates* 
 
   Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 
   2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen 
   Zeitraum Entlastung zu erteilen. 
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des 
   Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019* 
 
   Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum 
   Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die MSW 
   GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
   Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni 
   106-108, 10623 Berlin, zu wählen. 
 
*Weitere Angaben zur Einberufung* 
 
*A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte* 
 
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) 
teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt 
der Einberufung der Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber 
lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der 
Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung 
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf 
23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung 
keine eigenen Aktien. 
 
*B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und 
Ausübung des Stimmrechts* 
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen 
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der 
Hauptversammlung, d. h. am 10.07.2019, 00:00 Uhr 
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich bis 
zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten 
empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises 
ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben: 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
c/o DZ Bank AG 
vertreten durch dwpbank 
- DSHAV - 
Landsberger Str. 187 
80687 München 
Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110 
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten 
Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung 
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer 
Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des 
Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse 
bis zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, zugehen. 
 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer 
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur 
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei 
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum 
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für 
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall 
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des 
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und 
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz 
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. 
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine 
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang 
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien 
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch 
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht 
teilnahme- und stimmberechtigt. 
 
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes 
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen 
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die 
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem 
depotführenden Institut anzufordern. 
 
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine 
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt. 
 
*C. Briefwahl* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der 
Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre 
fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes 
vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt B). 
 
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter 
Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte 
zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur 
Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die per 
Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen 
bis spätestens 30.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter 
der nachstehenden Adresse eingegangen sein. 
 
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie 
erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl 
schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die 
persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen 
Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an 
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets 
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet. 
 
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu 
eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten 
Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso 
können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen 
Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge entgegengenommen 
werden. 
 
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse: 
 
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien 
Ordensmeisterstr. 15-16 
12099 Berlin 
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 
E-Mail: ir@teles.com 
 
*D. Stimmrechtsvertretung* 
 
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen 
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine 
Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten 
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person 
ihrer Wahl ausüben lassen. 
 
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach 
§ 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG 
gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen 
insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden, 
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis 
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 
126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer 
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG 
gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten 
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall 
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm 
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 
 
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres 
Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten, 
finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß § 
48 Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber 

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June 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)

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