DJ DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 31.07.2019 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien / Bekanntmachung
der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 31.07.2019 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2019-06-24 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Berlin WKN 745490
ISIN DE0007454902 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am
Mittwoch, den 31.07.2019 um 11:00 Uhr im Sofitel Berlin
Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin,
beginnenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
I. *Tagesordnung*
1. Vorlage des festgestellten und mit dem Bestätigungsvermerk
des Abschlussprüfers versehenen Jahresabschlusses, des
gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des
Konzernlageberichts des Vorstandes sowie des Berichts des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018, des erläuternden
Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und
5 sowie § 315 Abs. 4 HGB
Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.
Die oben genannten Unterlagen sind von der Einberufung an
über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich.
Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.
2. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Vorstandes*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse
zu fassen:
a) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Prof.
Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird für
diesen Zeitraum Entlastung erteilt.
b) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Oliver
Olbrich, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
c) Dem im Geschäftsjahr 2018 amtierenden
Mitglied des Vorstandes, Herrn Thomas
Haydn, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.
3. *Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates*
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.
4. *Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des
Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019*
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die MSW
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Straße des 17. Juni
106-108, 10623 Berlin, zu wählen.
*Weitere Angaben zur Einberufung*
*A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte*
Gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
teilen wir mit, dass das Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber
lautende Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der
Satzung der Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung
eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf
23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung
keine eigenen Aktien.
*B. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und
Ausübung des Stimmrechts*
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 10.07.2019, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich bis
zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten
empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines Nachweises
ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- DSHAV -
Landsberger Str. 187
80687 München
Telefax-Nr.: +49 (69) 5099-1110
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de
Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten Bestätigung
des depotführenden Kreditinstituts in deutscher oder englischer
Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des
Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter der vorgenannten Adresse
bis zum 24.07.2019, 24:00 Uhr, zugehen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer
den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur
Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei
ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für
die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall
der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des
Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und
den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz
des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d. h.
Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine
Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang
des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien
nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht
teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die
Teilnahme an der Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen
Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die
Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem
depotführenden Institut anzufordern.
Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur eine
Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.
*C. Briefwahl*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung im Wege der
Briefwahl ausüben. Auch in diesem Fall müssen sich die Aktionäre
fristgemäß anmelden und einen Nachweis des Anteilsbesitzes
vorlegen (vgl. vorstehender Abschnitt B).
Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter
Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte
zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden. Die per
Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen Gründen
bis spätestens 30.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter
der nachstehenden Adresse eingegangen sein.
Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie
erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die Briefwahl
schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus. Die
persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der bereits abgegebenen
Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft eingehen, werden stets
Briefwahlstimmen als vorrangig betrachtet.
Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu
eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten
Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können. Ebenso
können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge entgegengenommen
werden.
Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende Adresse:
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin
Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01
E-Mail: ir@teles.com
*D. Stimmrechtsvertretung*
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
einen Bevollmächtigten, zum Beispiel ein Kreditinstitut, eine
Aktionärsvereinigung, einen von der Gesellschaft benannten
weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person
ihrer Wahl ausüben lassen.
Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten nach
§ 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen
insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis
der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer
Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG
gleichgestellten Person oder Vereinigung können Besonderheiten
gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall
mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm
möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.
Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung ihres
Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen möchten,
finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular gemäß §
48 Abs. 1 Nr. 5 WpHG auf der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber
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hinaus wird den Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular zugesandt, und dieses ist außerdem im Internet unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht. Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als Stimmrechtsvertreter benannte Personen (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus organisatorischen Gründen bis spätestens am 30.07.2019, 24:00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen. Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische Übermittlung, zur Verfügung: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com *E. Rechte der Aktionäre* *1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemäß § 122 Abs. 2 AktG* Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) an den Vorstand der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am 30.06.2019, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Vorstand Postfach oder Ordensmeisterstr. 110760 15-16 10837 Berlin 12099 Berlin. Die betreffenden Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Aktienbesitzzeiten Dritter kommen hierbei nach Maßgabe von § 70 AktG zur Anrechnung. Für den Nachweis reicht eine entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus. Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden - unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die Internetadresse http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich gemacht. *2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG* Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung, Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf. Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs, ggf. der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis zum 16.07.2019, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Telefax-Nr.: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt sind. *3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Abs. 1 AktG* Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in den TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht. *F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung* Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. *A. Information zum Datenschutz für Aktionäre* Die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien verarbeitet personenbezogene Daten, wie z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre ist für deren Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung angefallenen Daten löschen wir, nachdem die Speicherung insbesondere zum Nachweis der ordnungsgemäßen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Für die Verarbeitung ist die TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien die verantwortliche Stelle im Sinne des Art. 4 Abs. 7 Datenschutz-Grundverordnung. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung. Der Dienstleister der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien - Link Market Services GmbH, Landshuter Allee 10, 80367 München - welcher zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt wird, erhält von der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeitet die Daten ausschließlich nach Weisung der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien im Rahmen einer schriftlich vereinbarten Auftragsdatenvereinbarung. Die Aktionäre haben gegenüber der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien hinsichtlich der sie betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung, sowie ein Recht auf Datenübertragung. Diese Rechte können die Aktionäre gegenüber der TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-01 E-Mail: ir@teles.com Die Aktionäre haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren. Die Aktionäre erreichen unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Andre Motzkus - Datenschutzbeauftragter Ordensmeisterstr. 15-16 12099 Berlin Fax: +49 (30) 39928-01 E-Mail: dsb@teles.com Diese Einladung wurde solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Berlin, im Juni 2019 *- TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien -* _Der Vorstand_ 2019-06-24 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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June 24, 2019 09:02 ET (13:02 GMT)
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